# taz.de -- Prozess um Entschädigung für Heimfirma: Haasenburg soll Millionen bekommen
> 2013 wurden Haasenburg-Heime wegen drangsalierender Erziehungspraktiken
> geschlossen. Nun sagt ein Gericht, die Schließung sei fahrlässig gewesen.
(IMG) Bild: Das Landgericht Potsdam sieht bei der Schließung der Heime ein schuldhaftes Verhalten des Landes: Es könnte zum Vergleich kommen
Eine Millionen-Entschädigung für die Haasenburg GmbH wird immer
wahrscheinlicher. Das Landgericht Potsdam zog am Mittwoch das Fazit, das
Jugendministerium in Brandenburg habe schuldhaft fahrlässig gehandelt, als
es 2013 die Haasenburg-Heime geschlossen hat. „Wir gehen nach den Akten und
Vorträgen der Parteien davon aus, dass auch ein schuldhaftes Verhalten der
Landesregierung vorgelegen hat“, sagte der Vorsitzende Richter Klaus
Feldmann zu Beginn der mündlichen Verhandlung am Mittwoch.
Feldmann schlug nach gut anderthalb Verhandlungsstunden vor, dass sich Land
und Firma auf eine Summe einigen, „zur Abgeltung aller Forderungen“ und
nannte einen Korridor zwischen 10 und 15 Millionen Euro. Schließlich
wollten doch alle Seiten den langjährigen Streit aus den Schlagzeilen
bekommen, warb er für die Idee.
Ein Urteil ist noch nicht gefallen. Das wird, wenn sich beide Seiten nicht
einigen, am 13. Mai verkündet. Doch noch gibt sich das Ministerium für
Bildung, Jugend und Sport (MBJS) offenbar nicht ganz geschlagen. Ihr Anwalt
Thomas Jürgens forderte, zu den Argumenten des Gerichts noch einmal
schriftlich Stellung nehmen zu dürfen.
[1][Wie berichtet, fordert die Haasenburg 26 Millionen Euro Schadenersatz].
Und das Ministerium beantragt, die Forderungen abzuweisen.
Zwar gilt jener Entzug der Betriebserlaubnis im Dezember 2013 für die drei
Haasenburg-Heime in Jessern, Neuendorf und Müncheberg laut einem 2023
gefällten [2][Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus (VGC)] als
rechtswidrig. Denn statt sie zu schließen, hätte es laut diesem noch einmal
Auflagen geben müssen.
Doch nach Argumentation der Verteidigung hatten die Ministeriumsbeamten
dabei nicht schuldhaft gehandelt, weil sie – ähnlich wie später im
Eilverfahren auch zwei Gerichte – in Abwägung der [3][Schutzgüter dem
Kindeswohl Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen des Betreibers]
einräumten. Und Schuld ist die Voraussetzung dafür, dass der Staat bei
Amtshaftung Geld zahlen muss.
## Zivilgericht stellt Vorsatz des rechtswidrigen Handelns fest
Doch dies teilt das Zivilgericht in Potsdam offenbar nicht. Die
Entscheidung für die Schließung kam am 6. November nach Veröffentlichung
eines Untersuchungsberichts. Die Heimfirma tauschte wenige Tage zuvor den
Geschäftsführer Mario Bavor aus. Der neue hieß Jörg Klingohr und bat nun im
Ministerium um ein Gespräch. Das wurde ihm verwehrt. Daran machten Richter
Feldmann und seine Kammer den Vorsatz des rechtswidrigen Handelns fest.
Denn mit dem Gesprächsangebot hätte sich die Firma als willig gezeigt, ihr
Konzept zu ändern und eventuelle Kindeswohlgefährdungen abzustellen.
Ein einziger abgelehnter Gesprächswunsch könnte also entscheidend für einen
Schadenersatzanspruch über 26 Millionen Euro sein. Anwalt Jürgens zeigte
sich entsetzt über die Argumentation und wies darauf hin, dass die
Haasenburg-Heime schon seit 2008 in der Kritik standen. Dem Argument, es
hätte weitere Auflagen geben müssen, entgegnete er, dass die Haasenburg
GmbH noch vor der Schließung die Auflage erhalten hatte, für die
Einrichtung Müncheberg ein tragfähiges pädagogisches Konzept zu erstellen
und dieses nicht vorgelegt habe. Auch sei der neue Geschäftsführer Klingohr
ja im Anschluss zum Widerruf der Betriebserlaubnis angehört worden.
Der Haasenburg-Anwalt Jens Hennersdorf wies darauf hin, viele Instanzen wie
etwa die belegenden Jugendämter hätten bis zuletzt bescheinigt, dass alles
in Ordnung gewesen sei. Die geäußerte Kritik bezeichnete er als nicht
nüchtern und emotional. Daraufhin entgegnete Jürgens, man habe nur die
Jugendämter, aber nicht die Betroffenen gefragt. Er hielt er das [4][Buch
„Jenseits des Kindeswohls“ mit Berichten junger Menschen aus der
Haasenburg] hoch. „Lesen Sie das mal. Dann wird ihnen speiübel.“
Die Haasenburg begründete die 26,3 Millionen Euro Schadenersatz mit zwei
Anträgen. Zum einen habe ein Investor im Februar 2013 noch 28 Millionen
Euro für Unternehmensanteile zahlen wollen. Alternativ forderte er rund
eine Million Euro pro Jahr der Schließung für den entgangenen Gewinn und
eine Anschubfinanzierung von 14 Millionen Euro.
Der Richter machte deutlich, dass die Kammer da nicht mitgehe. Bei der
Bemessung der Schadenhöhe habe man ein Problem. Zum einen bemesse sich der
Wert eines Unternehmens an verschiedenen Faktoren und nicht nur an so einem
Angebot. Auch bei dem Gewinn könne man nicht davon ausgehen, dass in jedem
Jahr diese Höhe erzielt worden wäre. Zudem sei das Zivilgericht für so eine
Anschubfinanzierung nicht zuständig. Sie zielt auf die Wiederherstellung
des ursprünglichen Zustandes ab. Doch so eine Entscheidung müsse ein
anderes Gericht treffen, nämlich das Verwaltungsgericht.
Sollte es hier ein neues Verfahren geben, gehe wieder mehr Zeit ins Land,
in der auch Zinsen für die Forderungen anfallen, sagte eine der
Richterinnen und warb ebenfalls für einen Vergleich beider Parteien.
Thomas Jürgens, Anwalt des Jugendministeriums in Brandenburg, sagte
daraufhin: „Wenn wir überhaupt eine Zahlung leisten, dann nur unter der
Bedingung, dass wir die Haasenburg nie wieder in Brandenburg sehen mit
irgendwelchen Jugendeinrichtungen – oder wie sie sonst die Dinge bezeichnen
wollen.“ Auch der Anwalt der Haasenburg will noch mal einen Schriftsatz
nachreichen. Zudem soll nun nicht öffentlich eine Vergleichsoption
ausgelotet werden.
Wird man sich einig, erübrigt sich das Urteil am 13. Mai. Kommt es zum
Urteil, könnte so aussehen, dass ein sogenanntes Grundurteil gefällt wird,
wonach das MBJS schuldhaft handelte. Das allein verurteilt aber noch nicht
zum Schadenersatz. Und dagegen könnte das MBJS noch beim Oberlandesgericht
Berufung einlegen und hätte nicht schlechte Chancen, da dieses auch über
familienrechtliche Expertise verfügt. Erst danach könnte das Landgericht
das Land zu Schadenersatz verurteilen.
Der ehemalige Bewohner Dominik G., der den Prozess im Landgericht Potsdam
verfolgte, sagte hinterher, er verstehe nicht, wieso dort überhaupt davon
ausgegangen wird, das Kindeswohl sei nicht in Gefahr gewesen. „Uns hat man
nicht gefragt. Auch ist es heftig, wenn jetzt die Haasenburg entschädigt
wird und nicht die ehemaligen Bewohner.“
4 Mar 2026
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## AUTOREN
(DIR) Kaija Kutter
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