# taz.de -- Prozess um Entschädigung für Heimfirma: Haasenburg soll Millionen bekommen
       
       > 2013 wurden Haasenburg-Heime wegen drangsalierender Erziehungspraktiken
       > geschlossen. Nun sagt ein Gericht, die Schließung sei fahrlässig gewesen.
       
 (IMG) Bild: Das Landgericht Potsdam sieht bei der Schließung der Heime ein schuldhaftes Verhalten des Landes: Es könnte zum Vergleich kommen
       
       Eine Millionen-Entschädigung für die Haasenburg GmbH wird immer
       wahrscheinlicher. Das Landgericht Potsdam zog am Mittwoch das Fazit, das
       Jugendministerium in Brandenburg habe schuldhaft fahrlässig gehandelt, als
       es 2013 die Haasenburg-Heime geschlossen hat. „Wir gehen nach den Akten und
       Vorträgen der Parteien davon aus, dass auch ein schuldhaftes Verhalten der
       Landesregierung vorgelegen hat“, sagte der Vorsitzende Richter Klaus
       Feldmann zu Beginn der mündlichen Verhandlung am Mittwoch.
       
       Feldmann schlug nach gut anderthalb Verhandlungsstunden vor, dass sich Land
       und Firma auf eine Summe einigen, „zur Abgeltung aller Forderungen“ und
       nannte einen Korridor zwischen 10 und 15 Millionen Euro. Schließlich
       wollten doch alle Seiten den langjährigen Streit aus den Schlagzeilen
       bekommen, warb er für die Idee.
       
       Ein Urteil ist noch nicht gefallen. Das wird, wenn sich beide Seiten nicht
       einigen, am 13. Mai verkündet. Doch noch gibt sich das Ministerium für
       Bildung, Jugend und Sport (MBJS) offenbar nicht ganz geschlagen. Ihr Anwalt
       Thomas Jürgens forderte, zu den Argumenten des Gerichts noch einmal
       schriftlich Stellung nehmen zu dürfen.
       
       [1][Wie berichtet, fordert die Haasenburg 26 Millionen Euro Schadenersatz].
       Und das Ministerium beantragt, die Forderungen abzuweisen.
       
       Zwar gilt jener Entzug der Betriebserlaubnis im Dezember 2013 für die drei
       Haasenburg-Heime in Jessern, Neuendorf und Müncheberg laut einem 2023
       gefällten [2][Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus (VGC)] als
       rechtswidrig. Denn statt sie zu schließen, hätte es laut diesem noch einmal
       Auflagen geben müssen.
       
       Doch nach Argumentation der Verteidigung hatten die Ministeriumsbeamten
       dabei nicht schuldhaft gehandelt, weil sie – ähnlich wie später im
       Eilverfahren auch zwei Gerichte – in Abwägung der [3][Schutzgüter dem
       Kindeswohl Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen des Betreibers]
       einräumten. Und Schuld ist die Voraussetzung dafür, dass der Staat bei
       Amtshaftung Geld zahlen muss.
       
       ## Zivilgericht stellt Vorsatz des rechtswidrigen Handelns fest
       
       Doch dies teilt das Zivilgericht in Potsdam offenbar nicht. Die
       Entscheidung für die Schließung kam am 6. November nach Veröffentlichung
       eines Untersuchungsberichts. Die Heimfirma tauschte wenige Tage zuvor den
       Geschäftsführer Mario Bavor aus. Der neue hieß Jörg Klingohr und bat nun im
       Ministerium um ein Gespräch. Das wurde ihm verwehrt. Daran machten Richter
       Feldmann und seine Kammer den Vorsatz des rechtswidrigen Handelns fest.
       Denn mit dem Gesprächsangebot hätte sich die Firma als willig gezeigt, ihr
       Konzept zu ändern und eventuelle Kindeswohlgefährdungen abzustellen.
       
       Ein einziger abgelehnter Gesprächswunsch könnte also entscheidend für einen
       Schadenersatzanspruch über 26 Millionen Euro sein. Anwalt Jürgens zeigte
       sich entsetzt über die Argumentation und wies darauf hin, dass die
       Haasenburg-Heime schon seit 2008 in der Kritik standen. Dem Argument, es
       hätte weitere Auflagen geben müssen, entgegnete er, dass die Haasenburg
       GmbH noch vor der Schließung die Auflage erhalten hatte, für die
       Einrichtung Müncheberg ein tragfähiges pädagogisches Konzept zu erstellen
       und dieses nicht vorgelegt habe. Auch sei der neue Geschäftsführer Klingohr
       ja im Anschluss zum Widerruf der Betriebserlaubnis angehört worden.
       
       Der Haasenburg-Anwalt Jens Hennersdorf wies darauf hin, viele Instanzen wie
       etwa die belegenden Jugendämter hätten bis zuletzt bescheinigt, dass alles
       in Ordnung gewesen sei. Die geäußerte Kritik bezeichnete er als nicht
       nüchtern und emotional. Daraufhin entgegnete Jürgens, man habe nur die
       Jugendämter, aber nicht die Betroffenen gefragt. Er hielt er das [4][Buch
       „Jenseits des Kindeswohls“ mit Berichten junger Menschen aus der
       Haasenburg] hoch. „Lesen Sie das mal. Dann wird ihnen speiübel.“
       
       Die Haasenburg begründete die 26,3 Millionen Euro Schadenersatz mit zwei
       Anträgen. Zum einen habe ein Investor im Februar 2013 noch 28 Millionen
       Euro für Unternehmensanteile zahlen wollen. Alternativ forderte er rund
       eine Million Euro pro Jahr der Schließung für den entgangenen Gewinn und
       eine Anschubfinanzierung von 14 Millionen Euro.
       
       Der Richter machte deutlich, dass die Kammer da nicht mitgehe. Bei der
       Bemessung der Schadenhöhe habe man ein Problem. Zum einen bemesse sich der
       Wert eines Unternehmens an verschiedenen Faktoren und nicht nur an so einem
       Angebot. Auch bei dem Gewinn könne man nicht davon ausgehen, dass in jedem
       Jahr diese Höhe erzielt worden wäre. Zudem sei das Zivilgericht für so eine
       Anschubfinanzierung nicht zuständig. Sie zielt auf die Wiederherstellung
       des ursprünglichen Zustandes ab. Doch so eine Entscheidung müsse ein
       anderes Gericht treffen, nämlich das Verwaltungsgericht.
       
       Sollte es hier ein neues Verfahren geben, gehe wieder mehr Zeit ins Land,
       in der auch Zinsen für die Forderungen anfallen, sagte eine der
       Richterinnen und warb ebenfalls für einen Vergleich beider Parteien.
       
       Thomas Jürgens, Anwalt des Jugendministeriums in Brandenburg, sagte
       daraufhin: „Wenn wir überhaupt eine Zahlung leisten, dann nur unter der
       Bedingung, dass wir die Haasenburg nie wieder in Brandenburg sehen mit
       irgendwelchen Jugendeinrichtungen – oder wie sie sonst die Dinge bezeichnen
       wollen.“ Auch der Anwalt der Haasenburg will noch mal einen Schriftsatz
       nachreichen. Zudem soll nun nicht öffentlich eine Vergleichsoption
       ausgelotet werden.
       
       Wird man sich einig, erübrigt sich das Urteil am 13. Mai. Kommt es zum
       Urteil, könnte so aussehen, dass ein sogenanntes Grundurteil gefällt wird,
       wonach das MBJS schuldhaft handelte. Das allein verurteilt aber noch nicht
       zum Schadenersatz. Und dagegen könnte das MBJS noch beim Oberlandesgericht
       Berufung einlegen und hätte nicht schlechte Chancen, da dieses auch über
       familienrechtliche Expertise verfügt. Erst danach könnte das Landgericht
       das Land zu Schadenersatz verurteilen.
       
       Der ehemalige Bewohner Dominik G., der den Prozess im Landgericht Potsdam
       verfolgte, sagte hinterher, er verstehe nicht, wieso dort überhaupt davon
       ausgegangen wird, das Kindeswohl sei nicht in Gefahr gewesen. „Uns hat man
       nicht gefragt. Auch ist es heftig, wenn jetzt die Haasenburg entschädigt
       wird und nicht die ehemaligen Bewohner.“
       
       4 Mar 2026
       
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