# taz.de -- Streit um Sitzungssaal im Bundestag: AfD-Fraktion bleibt draußen
       
       > Als zweitstärkste Kraft im Bundestag fordert die AfD-Fraktion den
       > zweitgrößten Sitzungssaal. Das Bundesverfassungsgericht entschied jetzt
       > dagegen.
       
 (IMG) Bild: Die AfD erhebt Anspruch auf den zweitgrößten Saal auf der Fraktionsebene im Bundestag
       
       dpa | Im Streit um den zweitgrößten Sitzungssaal im Bundestag ist die
       AfD-Fraktion vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. [1][Das Gericht
       verwarf einen Antrag im Organstreitverfahren], mit dem sich die [2][AfD]
       gegen die Zuteilung des Saals an die SPD-Fraktion gewendet hatte. Der
       AfD-Fraktion stehe kein Recht auf den Saal zu, entschied der Zweite Senat
       in Karlsruhe.
       
       Die Ansicht der Fraktion, „der Otto-Wels-Saal entspreche als zweitgrößter
       Saal einer Silbermedaille, auf die sie als Zweitplatzierte der
       Bundestagswahl einen Anspruch habe, geht fehl“, erläuterte der Senat. Das
       Grundgesetz garantiere keine Erfolgsprämien, sondern
       Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Willensbildung in den Staatsorganen. (Az.
       2 BvE 14/25)
       
       Nach der Bundestagswahl im Februar 2025 hatte die zur zweitstärksten
       Fraktion angewachsene AfD mit aktuell 151 Abgeordneten Anspruch auf den
       zweitgrößten Sitzungssaal im Reichstagsgebäude erhoben. Den nutzte bisher
       die SPD, die seit der Wahl aber mit nur noch 120 Abgeordneten im Bundestag
       vertreten ist. Die SPD hatte den Saal nach Ex-SPD-Chef [3][Otto Wels]
       benannt.
       
       Der Ältestenrat des Bundestages, in dem die Fraktionen entsprechend ihrer
       Stärke im Bundestag vertreten sind, hatte nach langem Streit schließlich im
       Mai mit Mehrheitsbeschluss gegen die AfD entschieden. Die SPD konnte ihren
       Saal behalten und der AfD wurde der frühere Sitzungsaal der FDP-Fraktion
       zugewiesen, der deutlich enger ist.
       
       Der Ältestenrat sei berechtigterweise davon ausgegangen, dass er durch
       Mehrheitsbeschluss über die Zuteilung der Säle entscheiden kann und kein
       Zugriffsverfahren nach Fraktionsstärke gilt, entschied das
       Bundesverfassungsgericht. Die Entscheidung des Rates verletzte die AfD auch
       nicht in ihrem Recht auf Gleichbehandlung. Er durfte davon ausgehen, dass
       der zugeteilte Saal für die Fraktionsgröße der AfD geeignet war.
       
       5 Feb 2026
       
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 (DIR) [1] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/bvg26-009.html
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