# taz.de -- Neue Klagen für mehr Klimaschutz: Klimaklage gegen München wegen Tempo 50
       
       > Pakistanische Bauern verklagen RWE, die Stadt München hat eine Klage am
       > Hals. Und noch ein wichtiger Klimaentscheid wird kommende Woche gefällt.
       
 (IMG) Bild: Die Deutsche Umwelthilfe klagt gegen die Aufhebung von Tempo 30 auf einem Abschnitt des Mittleren Rings in München
       
       Neues Ungemach für RWE: Bäuerinnen und Bauern aus Pakistan haben den
       ehemaligen Kohlekonzern vor dem Landgericht Heidelberg auf Schadenersatz
       verklagt. Sie fordern eine anteilige Entschädigung für überflutete Felder
       und zerstörte Ernten aus dem Jahr 2022, ausgelöst durch extrem starken
       Monsunregen, der durch den Klimawandel verstärkt wurde. Damals kam dreimal
       mehr Wasser vom Himmel als normal – 1.700 Menschen starben in den Fluten,
       33 Millionen wurden obdachlos, unter Wasser stand eine Fläche, die zwei
       Dritteln von Deutschland entspricht.
       
       Beklagt ist auch der Zementkonzern „Heidelberg Materials“. Erstreiten
       wollen die Landwirte rund eine Million Euro, unterstützt wird die Klage vom
       European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). Lukas Kemnitz,
       Vorsitzender Richter am Landgericht, bestätigte der taz den Eingang der
       Klage: „Wir prüfen jetzt die Anklageschrift.“
       
       RWE ist schon einmal auf Schadenersatz im Zusammenhang mit dem Klimawandel
       verklagt worden. Damals, 2015, [1][hatte ein peruanischer Bauer beklagt],
       dass ein Gletschersee sein Dorf bedroht, weil die Gletscherschmelze eine
       Flutwelle verursachen könnte. Um das zu verhindern, sei es notwendig, das
       zusätzliche Wasser abzupumpen. RWE solle sich mit einem halben Prozent an
       den Kosten beteiligen, denn der Konzern sei für 0,5 Prozent aller
       weltweiten Treibhausgase verantwortlich. Es ging in dem neun Jahre
       dauernden Prozess letztlich um ein paar Tausend Euro.
       
       Zwar wies das Oberlandesgericht Hamm die Ansprüche des peruanischen
       Landwirts im Mai vergangenen Jahres ab. Gleichzeitig urteilten die Richter
       aber, dass Großemittenten grundsätzlich für klimabedingte Schäden im
       Ausland haftbar gemacht werden können. Und genau darauf [2][berufen] sich
       die Menschenrechtler von ECCHR nun: auf das Bürgerliche Gesetzbuch und „ein
       einfaches, aber fundamentales Rechtsprinzip: Wer Schaden verursacht, muss
       dafür haften.“
       
       ## RWE reagiert heftig
       
       Vielleicht deshalb reagierte der Konzern [3][in dieser Woche heftig]: „Die
       Klage ist der erneute Versuch, klimapolitische Forderungen in deutsche
       Gerichtssäle zu verlagern“, RWE habe seine Kraftwerke jederzeit im Einklang
       mit dem geltenden Recht betrieben. Weiter heißt es: „Es wäre ein
       unauflöslicher Widerspruch, wenn der Staat CO2-Emissionen erlaubt,
       gesetzlich im Einzelnen regelt und im Einzelfall sogar fordert, aber
       gleichzeitig dafür rückwirkend eine zivilrechtliche Haftung zulassen
       würde.“
       
       In München geht es bei einer weiteren Klage seit dieser Woche nicht um
       Haftung, sondern um Tempo: Dort hatte die [4][Stadtverwaltung Tempo 30] auf
       einem Abschnitt des Mittleren Rings aufgehoben. Dagegen klagt die Deutsche
       Umwelthilfe (DUH) mit einigen Anwohnern im Eilverfahren vor dem
       Verwaltungsgericht München. Tempo 30 sei im aktuell gültigen
       Luftreinhalteplan festgeschrieben, „auch ein Oberbürgermeister muss in
       Deutschland Recht und Gesetz beachten“, erklärte DUH-Chef Jürgen Resch.
       Solange der Stadtrat den Luftreinhalteplan nicht ändert, dürfe Tempo 30
       nicht „nach Gutsherrenart“ abgeschafft werden.
       
       Die Umwelthilfe beruft sich auf Zahlen der Europäischen Umweltagentur
       (EEA), nach denen es in München jedes Jahr mehr als 1.900 vorzeitige
       Todesfälle durch zu hohe Feinstaub- und Stickoxid-Belastung gibt. Seit
       Jahren weise die Messstation an der Landshuter Allee die höchste oder
       zweithöchste NO2-Belastung deutschlandweit auf.
       
       Vor dem obersten deutschen Verwaltungsgericht steht in der kommenden Woche
       derweil eine Grundsatzentscheidung für die Bundesrepublik an: „Es geht am
       Donnerstag in Leipzig zuerst um die Frage, ob ein Verband wie die Deutsche
       Umwelthilfe das Klimaschutzprogramm überhaupt gerichtlich kontrollieren
       kann“, erklärt Remo Klinger, Anwalt der DUH.
       
       ## Ampelkoalition blieb Sofortprogramme schuldig
       
       Im Frühjahr 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die
       Klimapolitik der Bundesregierung die Rechte künftiger Generationen
       verletzt. Nach dem Urteil hatte die damalige Bundesregierung von Angela
       Merkel (CDU) das Klimaschutzgesetz verschärft: Für das Erreichen des Ziels
       bis 2030 – minus 65 Prozent Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 – wurden
       Sofortprogramme zum Klimaschutz angedacht. Die sollten greifen, wenn es in
       einem Sektor – Bauen, Verkehr, Landwirtschaft – keinen Fortschritt gibt.
       
       [5][Trotz Zielverfehlung] hatte die Ampelregierung kein solches
       Sofortprogramm vorgelegt. Dagegen hatte die Deutsche Umwelthilfe geklagt –
       und vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gewonnen.
       
       Sollte auch das Bundesverwaltungsgericht feststellen, dass die DUH-Klage
       rechtens war, steht eine zweite höchstrichterliche Entscheidung an, die
       weitreichende Auswirkungen auf die Regierung von Friedrich Merz (CDU) haben
       könnte: Das Gericht muss dann urteilen, ob und wenn ja, wie konkret die
       Bundesregierung Klimaschutzmaßnahmen ausgestalten muss, um die gesetzlichen
       Klimaziele zu erreichen.
       
       Das Oberverwaltungsgericht hatte die Pläne der Ampelkoalition als zu
       unambitioniert zurückgewiesen, Schwarz-Rot könnte nun zu mehr Klimaschutz
       gedrängt werden. DUH-Anwalt Klinger ist sich sicher: „Die Bundesregierung
       wird gezwungen werden, [6][ihre Klimapolitik] nachzubessern.“
       
       Aktenzeichen der Klage gegen RWE: 8O310/25
       
       22 Jan 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.germanwatch.org/de/11284
 (DIR) [2] https://www.ecchr.eu/pressemitteilung/klimaklage-aus-pakistan-baeuerinnen-verklagen-rwe-und-heidelberg-materials/
 (DIR) [3] https://www.rwe.com/presse/rwe-ag/2026-01-20-klimaklage-rwe-haelt-forderung-nach-schadensersatz-fuer-unbegruendet/
 (DIR) [4] /EuGH-Urteil-gegen-Deutschland/!5776295
 (DIR) [5] /Rueckhalt-fuer-Klimaschutz/!6146675
 (DIR) [6] /CO2-Reduktion-muss-schneller-werden/!6145208
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Nick Reimer
       
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