# taz.de -- Tod im Polizeigewahrsam: Leben und Sterben in Deutschland
> Mohamed E. kam zum Arbeiten nach Bayern und starb in Polizeigewahrsam in
> Dachau. Die taz hat mit seiner Familie gesprochen. Was über sein Leben
> und seinen Tod bekannt ist.
(IMG) Bild: Mohamed E
Am Morgen des 15. April 2025 postete der 29-jährige Mohamed E. zwei letzte
Beiträge auf seinem Facebook-Profil. Ein Bild von ihm, auf dem er breit
lächelt. Darauf trägt er eine Kurzhaarfrisur, es sieht aus, als hätte er
sich frisch rasiert. Im zweiten Beitrag hat er das Video eines viral
gegangenen marokkanischen Hits geteilt. Die Melodie animiert zum Tanzen,
schnelle Beats und ein markanter Refrain sorgen für einen penetranten
Ohrwurm. Die Künstler*innen Benny Adam und Khadija El Warzazia singen in
„Mok ya mok“ allerdings über die Schattenseiten der marokkanischen
(Arbeits-)Migration in der Diaspora. Der erste Vers des beliebten Songs
lautet: „Arbeite! Steh auf und arbeite!“
Mohamed E. war marokkanischer Staatsbürger, besaß eine permanente
italienische Aufenthaltsgenehmigung und kam wenige Monate zuvor für die
Arbeit nach Deutschland. E. hat den 15. April 2025 nicht überlebt. Nachdem
er gegen 11 Uhr laut Polizeiangaben alkoholisiert und randalierend in
Dachau auf der Straße von Polizist*innen festgenommen wurde,
kollabierte er mittags in Polizeigewahrsam in den Räumen der
Polizeiinspektion Dachau. Mohamed E. verstarb kurz darauf in einem
Krankenhaus. [1][Die taz berichtete ausführlich über den Fall]. Im Mai 2025
hieß es vonseiten der Behörden, dass die Todesursache von Mohamed E.
unbekannt sei. Was ist seitdem in Sachen Aufklärung passiert?
Monate sind vergangen und die Schwester von Mohamed E. berichtet
verzweifelt am Telefon, dass die Familie mit dem Tod von Mohamed bisher
nicht abschließen könne. „Wir wissen nicht, was in Polizeigewahrsam
passiert ist“, sagt die Schwester, die ihren Namen nicht in der Zeitung
lesen möchte. Sie fragt etwas entmutigt, ob die Polizei etwas zu verbergen
habe. Keine deutsche Behörde habe sich bei ihr gemeldet. Also beauftragte
die Familie schon Ende Mai 2025 einen deutschen Anwalt, der bei der
Staatsanwaltschaft die Herausgabe des Obduktionsberichts und der
Habseligkeiten von Mohamed E. an die Angehörigen beantragt habe.
## Staatsanwaltschaft und Polizei widersprechen sich
Für die Schwester lautet die zentrale Frage: Warum wurde der
Obduktionsbericht bisher nicht an die Familie übermittelt? Auf Anfrage
bestätigt die Staatsanwaltschaft München II, dass ihr der Obduktionsbericht
vorliege. „Soweit anwaltlich vertretene Angehörige Akteneinsicht beantragt
haben, wurde diese vollumfänglich gewährt.“ Die taz hat durch
Prozessbeteiligte bestätigt bekommen, dass die Akte beantragt und später an
die Familie weitergeleitet wurde. Die Familie sagt, in der Akte sei der
Obduktionsbericht nicht enthalten gewesen.
Und was ist mit der [2][Todesursache]? Ist diese mittlerweile aufgeklärt?
Das Polizeipräsidium Oberbayern Nord informiert, dass es keine internen
Ermittlungen gegen die beteiligten Polizist*innen gegeben habe. „Die
Ermittlungen sind nach hiesiger Kenntnis abgeschlossen, da sich der
Todesfall durch die durchgeführte Obduktion zweifelsfrei erklären ließ.“
Die Staatsanwaltschaft München II antwortet dagegen: „Eine medizinisch
eindeutig nachweisbare Todesursache konnte nicht festgestellt werden.“ Es
sei allerdings „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon
auszugehen, dass der Verstorbene begünstigt durch eine Vorschädigung des
Herzens und die vorangegangene hochdosierte Aufnahme von Kokain eine
Herzrhythmusstörung erlitt, die zu einem Kreislaufkollaps führte.“
Mohamed E.s Schwester sagt, dass ihr Bruder zumindest keine bekannte
Vorerkrankung am Herzen gehabt habe. Weiter informiert die
Staatsanwaltschaft über durchgeführte toxikologische Untersuchungen am
Leichnam. Die Untersuchungen „sprechen für eine hochdosierte, aber für sich
genommen nicht im letal-komatösen Bereich liegende, Aufnahme von Kokain“.
Für die Angehörigen klingen diese Aussagen nicht nach Gewissheit.
Prozessbeteiligte berichteten der taz von einer „bürokratischen deutschen
Kälte“ in der Kommunikation mit den Angehörigen. Es sei beispielsweise
keine Übersetzung des Schriftverkehrs erfolgt, die Familie sei nicht
proaktiv, sondern nur in Trippelschritten und nach Aufforderung durch einen
Anwalt informiert worden. So haben die deutschen Behörden zum Beispiel
darüber Auskunft gegeben, dass die Kleidung, Papiere und das Handy von
Mohamed E. aus der Asservatenkammer nicht per Post zur Schwester nach
Italien geschickt werden könnten. Der Familie sei eine Frist gesetzt
worden, nach Bayern zu reisen, um die Sachen persönlich abzuholen, sonst
würden diese vernichtet werden. Das Polizeipräsidium Oberbayern Nord
informiert schriftlich, dass die Sachen der Staatsanwaltschaft München II
und dem Nachlassgericht in Ingolstadt übergeben worden seien.
Anruf beim Betreiber eines italienischen Restaurants an der
hessisch-bayrischen Grenze. Hier hat Mohamed E. nach seiner Ankunft in
Deutschland als Küchenhilfe gearbeitet. Der Wirt sagt, er sei froh gewesen,
trotz Fachkräftemangels einen fitten jungen Mann als Arbeitskraft gefunden
zu haben. E. beschreibt er als ruhigen Menschen, der sich schnell
eingearbeitet habe. „Er hat in Windeseile gelernt, wie man eine gute Pizza
macht.“ E. sei allerdings manchmal unter Drogeneinfluss zur Arbeit
erschienen, deswegen habe es mit einer Weiterbeschäftigung nicht geklappt.
Kurze Zeit später arbeitete E. als Küchenhilfe in einem anderen Restaurant
in Ingolstadt. Der Besitzer dieses Betriebs antwortet im Chat, dass E. „ein
guter Kerl“ und „absolut nicht gewalttätig“ gewesen sei. E. habe zwar
Alkoholprobleme gehabt, aber harte Drogen habe er keine genommen. Zumindest
sei das in diesem Restaurant niemandem aufgefallen.
## Keine Videos, keine Zeug*innen
Die Restaurantbesitzer, aber auch der Bestattungsunternehmer, der E.s
Leichnam nach islamischem Ritus in München gewaschen hat, heben hervor,
dass die Schwester eine wichtige Rolle im Leben von Mohamed E. gespielt
habe. Sie habe für ihren kleinen Bruder gesorgt, sich oft nach ihm
erkundigt und ihn immer unterstützt. Am Sarg von Mohamed E. sei sie in
tiefe Trauer gefallen, sagt der Bestattungsunternehmer. Die Schwester
erinnert sich, dass sie auf eigene Faust recherchieren musste, was mit
ihrem Bruder passiert sei, nachdem er sich tagelang nicht mehr bei ihr
gemeldet hatte: „Ich wollte doch nur, dass er auf eigenen Beinen steht.
Mohamed hat sein [3][Glück in Deutschland] versucht. Ich habe ihn darin
bestärkt. Und jetzt ist er einfach weg, und ich weiß nicht, warum.“
Was ist über die Todesumstände von E. bekannt? Auf welche Quellen stützen
sich die bisherigen Erkenntnisse der deutschen Behörden dazu? Die
Staatsanwaltschaft schreibt auf taz-Anfrage: „Die beteiligten
Polizeibeamten haben die Ereignisse in Form von Vermerken niedergelegt.
Ermittlungsverfahren wurden nicht eingeleitet, da nach Einschätzung der
Staatsanwaltschaft kein ausreichender Anfangsverdacht einer Straftat
bestand.“ Sind weitere Zeug*innen befragt oder ist Videomaterial
ausgewertet worden? Auf Nachfrage informiert die Staatsanwaltschaft München
II, dass keine weiteren Zeug*innen angehört worden seien, ihr würden auch
keine Videoaufzeichnungen vorliegen. Bodycams seien nach Aktenlage nicht
zum Einsatz gekommen. Das Polizeipräsidium Oberbayern Nord schreibt, dass
die Polizeiinspektion Dachau, in der Mohamed E. kollabiert ist, „über keine
Videoüberwachung der Inspektionsräumlichkeiten verfügt“.
Die Schwester von Mohamed E. weint viel am Telefon. Sie wolle doch nur
Gewissheit, sagt sie immer wieder. „Ich akzeptiere jede Todesursache, kein
Problem! Ich muss nur wissen, was passiert ist, damit ich irgendwie
weiterleben kann.“ Sie erzählt, dass wenige Wochen vor dem Tod von Mohamed
ihre Schwester bei einem schlimmen Autounfall ums Leben gekommen sei. Sie
schickt per WhatsApp Bilder von den Gräbern ihrer Geschwister. Für die
Familie sei es schmerzvoll, diese Schicksalsschläge gleichzeitig
verarbeiten zu müssen.
Durch Recherchen der taz weiß die Familie nun, dass die Papiere und
Habseligkeiten von Mohamed E. bei der Staatsanwaltschaft und im
Nachlassgericht Ingolstadt liegen. „Wir wollen vor allem den detaillierten
Obduktionsbericht lesen“, bekräftigt die Schwester und möchte es trotz
komplizierter deutscher Bürokratie erneut mit anwaltlicher Vertretung und
Akteneinsicht versuchen. „Ich muss jetzt zur Arbeit“, sagt sie am Telefon,
„was soll man machen?“
19 Feb 2026
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