# taz.de -- Tod im Polizeigewahrsam: Leben und Sterben in Deutschland
       
       > Mohamed E. kam zum Arbeiten nach Bayern und starb in Polizeigewahrsam in
       > Dachau. Die taz hat mit seiner Familie gesprochen. Was über sein Leben
       > und seinen Tod bekannt ist.
       
 (IMG) Bild: Mohamed E
       
       Am Morgen des 15. April 2025 postete der 29-jährige Mohamed E. zwei letzte
       Beiträge auf seinem Facebook-Profil. Ein Bild von ihm, auf dem er breit
       lächelt. Darauf trägt er eine Kurzhaarfrisur, es sieht aus, als hätte er
       sich frisch rasiert. Im zweiten Beitrag hat er das Video eines viral
       gegangenen marokkanischen Hits geteilt. Die Melodie animiert zum Tanzen,
       schnelle Beats und ein markanter Refrain sorgen für einen penetranten
       Ohrwurm. Die Künstler*innen Benny Adam und Khadija El Warzazia singen in
       „Mok ya mok“ allerdings über die Schattenseiten der marokkanischen
       (Arbeits-)Migration in der Diaspora. Der erste Vers des beliebten Songs
       lautet: „Arbeite! Steh auf und arbeite!“
       
       Mohamed E. war marokkanischer Staatsbürger, besaß eine permanente
       italienische Aufenthaltsgenehmigung und kam wenige Monate zuvor für die
       Arbeit nach Deutschland. E. hat den 15. April 2025 nicht überlebt. Nachdem
       er gegen 11 Uhr laut Polizeiangaben alkoholisiert und randalierend in
       Dachau auf der Straße von Polizist*innen festgenommen wurde,
       kollabierte er mittags in Polizeigewahrsam in den Räumen der
       Polizeiinspektion Dachau. Mohamed E. verstarb kurz darauf in einem
       Krankenhaus. [1][Die taz berichtete ausführlich über den Fall]. Im Mai 2025
       hieß es vonseiten der Behörden, dass die Todesursache von Mohamed E.
       unbekannt sei. Was ist seitdem in Sachen Aufklärung passiert?
       
       Monate sind vergangen und die Schwester von Mohamed E. berichtet
       verzweifelt am Telefon, dass die Familie mit dem Tod von Mohamed bisher
       nicht abschließen könne. „Wir wissen nicht, was in Polizeigewahrsam
       passiert ist“, sagt die Schwester, die ihren Namen nicht in der Zeitung
       lesen möchte. Sie fragt etwas entmutigt, ob die Polizei etwas zu verbergen
       habe. Keine deutsche Behörde habe sich bei ihr gemeldet. Also beauftragte
       die Familie schon Ende Mai 2025 einen deutschen Anwalt, der bei der
       Staatsanwaltschaft die Herausgabe des Obduktionsberichts und der
       Habseligkeiten von Mohamed E. an die Angehörigen beantragt habe.
       
       ## Staatsanwaltschaft und Polizei widersprechen sich
       
       Für die Schwester lautet die zentrale Frage: Warum wurde der
       Obduktionsbericht bisher nicht an die Familie übermittelt? Auf Anfrage
       bestätigt die Staatsanwaltschaft München II, dass ihr der Obduktionsbericht
       vorliege. „Soweit anwaltlich vertretene Angehörige Akteneinsicht beantragt
       haben, wurde diese vollumfänglich gewährt.“ Die taz hat durch
       Prozessbeteiligte bestätigt bekommen, dass die Akte beantragt und später an
       die Familie weitergeleitet wurde. Die Familie sagt, in der Akte sei der
       Obduktionsbericht nicht enthalten gewesen.
       
       Und was ist mit der [2][Todesursache]? Ist diese mittlerweile aufgeklärt?
       Das Polizeipräsidium Oberbayern Nord informiert, dass es keine internen
       Ermittlungen gegen die beteiligten Polizist*innen gegeben habe. „Die
       Ermittlungen sind nach hiesiger Kenntnis abgeschlossen, da sich der
       Todesfall durch die durchgeführte Obduktion zweifelsfrei erklären ließ.“
       Die Staatsanwaltschaft München II antwortet dagegen: „Eine medizinisch
       eindeutig nachweisbare Todesursache konnte nicht festgestellt werden.“ Es
       sei allerdings „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon
       auszugehen, dass der Verstorbene begünstigt durch eine Vorschädigung des
       Herzens und die vorangegangene hochdosierte Aufnahme von Kokain eine
       Herzrhythmusstörung erlitt, die zu einem Kreislaufkollaps führte.“
       
       Mohamed E.s Schwester sagt, dass ihr Bruder zumindest keine bekannte
       Vorerkrankung am Herzen gehabt habe. Weiter informiert die
       Staatsanwaltschaft über durchgeführte toxikologische Untersuchungen am
       Leichnam. Die Untersuchungen „sprechen für eine hochdosierte, aber für sich
       genommen nicht im letal-komatösen Bereich liegende, Aufnahme von Kokain“.
       Für die Angehörigen klingen diese Aussagen nicht nach Gewissheit.
       
       Prozessbeteiligte berichteten der taz von einer „bürokratischen deutschen
       Kälte“ in der Kommunikation mit den Angehörigen. Es sei beispielsweise
       keine Übersetzung des Schriftverkehrs erfolgt, die Familie sei nicht
       proaktiv, sondern nur in Trippelschritten und nach Aufforderung durch einen
       Anwalt informiert worden. So haben die deutschen Behörden zum Beispiel
       darüber Auskunft gegeben, dass die Kleidung, Papiere und das Handy von
       Mohamed E. aus der Asservatenkammer nicht per Post zur Schwester nach
       Italien geschickt werden könnten. Der Familie sei eine Frist gesetzt
       worden, nach Bayern zu reisen, um die Sachen persönlich abzuholen, sonst
       würden diese vernichtet werden. Das Polizeipräsidium Oberbayern Nord
       informiert schriftlich, dass die Sachen der Staatsanwaltschaft München II
       und dem Nachlassgericht in Ingolstadt übergeben worden seien.
       
       Anruf beim Betreiber eines italienischen Restaurants an der
       hessisch-bayrischen Grenze. Hier hat Mohamed E. nach seiner Ankunft in
       Deutschland als Küchenhilfe gearbeitet. Der Wirt sagt, er sei froh gewesen,
       trotz Fachkräftemangels einen fitten jungen Mann als Arbeitskraft gefunden
       zu haben. E. beschreibt er als ruhigen Menschen, der sich schnell
       eingearbeitet habe. „Er hat in Windeseile gelernt, wie man eine gute Pizza
       macht.“ E. sei allerdings manchmal unter Drogeneinfluss zur Arbeit
       erschienen, deswegen habe es mit einer Weiterbeschäftigung nicht geklappt.
       Kurze Zeit später arbeitete E. als Küchenhilfe in einem anderen Restaurant
       in Ingolstadt. Der Besitzer dieses Betriebs antwortet im Chat, dass E. „ein
       guter Kerl“ und „absolut nicht gewalttätig“ gewesen sei. E. habe zwar
       Alkoholprobleme gehabt, aber harte Drogen habe er keine genommen. Zumindest
       sei das in diesem Restaurant niemandem aufgefallen.
       
       ## Keine Videos, keine Zeug*innen
       
       Die Restaurantbesitzer, aber auch der Bestattungsunternehmer, der E.s
       Leichnam nach islamischem Ritus in München gewaschen hat, heben hervor,
       dass die Schwester eine wichtige Rolle im Leben von Mohamed E. gespielt
       habe. Sie habe für ihren kleinen Bruder gesorgt, sich oft nach ihm
       erkundigt und ihn immer unterstützt. Am Sarg von Mohamed E. sei sie in
       tiefe Trauer gefallen, sagt der Bestattungsunternehmer. Die Schwester
       erinnert sich, dass sie auf eigene Faust recherchieren musste, was mit
       ihrem Bruder passiert sei, nachdem er sich tagelang nicht mehr bei ihr
       gemeldet hatte: „Ich wollte doch nur, dass er auf eigenen Beinen steht.
       Mohamed hat sein [3][Glück in Deutschland] versucht. Ich habe ihn darin
       bestärkt. Und jetzt ist er einfach weg, und ich weiß nicht, warum.“
       
       Was ist über die Todesumstände von E. bekannt? Auf welche Quellen stützen
       sich die bisherigen Erkenntnisse der deutschen Behörden dazu? Die
       Staatsanwaltschaft schreibt auf taz-Anfrage: „Die beteiligten
       Polizeibeamten haben die Ereignisse in Form von Vermerken niedergelegt.
       Ermittlungsverfahren wurden nicht eingeleitet, da nach Einschätzung der
       Staatsanwaltschaft kein ausreichender Anfangsverdacht einer Straftat
       bestand.“ Sind weitere Zeug*innen befragt oder ist Videomaterial
       ausgewertet worden? Auf Nachfrage informiert die Staatsanwaltschaft München
       II, dass keine weiteren Zeug*innen angehört worden seien, ihr würden auch
       keine Videoaufzeichnungen vorliegen. Bodycams seien nach Aktenlage nicht
       zum Einsatz gekommen. Das Polizeipräsidium Oberbayern Nord schreibt, dass
       die Polizeiinspektion Dachau, in der Mohamed E. kollabiert ist, „über keine
       Videoüberwachung der Inspektionsräumlichkeiten verfügt“.
       
       Die Schwester von Mohamed E. weint viel am Telefon. Sie wolle doch nur
       Gewissheit, sagt sie immer wieder. „Ich akzeptiere jede Todesursache, kein
       Problem! Ich muss nur wissen, was passiert ist, damit ich irgendwie
       weiterleben kann.“ Sie erzählt, dass wenige Wochen vor dem Tod von Mohamed
       ihre Schwester bei einem schlimmen Autounfall ums Leben gekommen sei. Sie
       schickt per WhatsApp Bilder von den Gräbern ihrer Geschwister. Für die
       Familie sei es schmerzvoll, diese Schicksalsschläge gleichzeitig
       verarbeiten zu müssen.
       
       Durch Recherchen der taz weiß die Familie nun, dass die Papiere und
       Habseligkeiten von Mohamed E. bei der Staatsanwaltschaft und im
       Nachlassgericht Ingolstadt liegen. „Wir wollen vor allem den detaillierten
       Obduktionsbericht lesen“, bekräftigt die Schwester und möchte es trotz
       komplizierter deutscher Bürokratie erneut mit anwaltlicher Vertretung und
       Akteneinsicht versuchen. „Ich muss jetzt zur Arbeit“, sagt sie am Telefon,
       „was soll man machen?“
       
       19 Feb 2026
       
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