# taz.de -- Exmatrikulation wegen Antisemitismus: Studis gehen, Präsidenten bleiben
> Antisemitische Studierende und renitente Professoren: zwei Probleme, die
> Universitäten umtreiben. Deshalb schraubt Niedersachsen am
> Hochschulgesetz.
(IMG) Bild: Eins der Probleme: Jüdische Uni-Angehörige fühlen sich nicht mehr sicher – propaläsinensisches Camp in Hannover im Sommer 2025
Es gibt zwei große, aber sehr unterschiedliche Problemfelder, die die
Universitäten in Niedersachsen gerade umtreiben: Einerseits gibt es die
[1][Klage, dass sich jüdische Studierende] an deutschen Universitäten nicht
mehr sicher fühlen können.
Zum anderen gibt es eine immer [2][länger werdende Liste von Universitäten,
die sich durch Abwahlen] oder Abwahlversuche ihrer Präsident*innen und
öffentlich ausgetragene Führungsstreitigkeiten selbst lahmlegen: die
Georg-August-Universität Göttingen, die Universität Vechta, die
Musikhochschule Hannover, die Ostfalia Hochschule Wolfenbüttel und die TU
Braunschweig.
Deshalb schraubt Rot-Grün nun am Hochschulgesetz: In dieser Woche haben die
Regierungsfraktionen ihre Änderungsvorschläge in den Landtag eingebracht.
Dabei ist vor allem das Ordnungsrecht, mit dem künftig unter anderem
antisemitische Studierende leichter vom Universitätsbetrieb ausgeschlossen
werden könnten, eine knifflige Angelegenheit.
## Exmatrikulation wurde aus guten Gründen abgeschafft
Es gab ja durchaus ein paar gute Argumente dafür, dieses Ordnungsrecht
Anfang der 2000er-Jahre erheblich zusammenzustreichen. Niemand brauche eine
universitäre Paralleljustiz, hieß es damals.
Wenn jemand Straftaten begeht, ist das ein Fall für Polizei,
Staatsanwaltschaft und Gerichte, nicht für Universitätsleitungen. Diese
haben keine Ermittlungsbefugnis und können keine Beweise aufnehmen.
Außerdem muss auch niemand doppelt bestraft werden. Schon gar nicht, wenn
dabei immer die Gefahr besteht, schlicht missliebige politische Positionen
zu bestrafen.
Für einfache disziplinarische Maßnahmen wie den zeitweisen Ausschluss von
Lehrveranstaltungen reicht das Hausrecht aus.
Exmatrikulationen aus ordnungsrechtlichen Gründen hielten oft auch vor
Verwaltungsgerichten nicht stand, da sie tief in das im Grundgesetz
verbriefte Recht auf freie Berufswahl eingreifen. Das darf nicht aufgrund
einfacher, vielleicht auch einmaliger Vergehen geschehen. Dafür braucht man
sorgsame, klare und transparente Verfahren.
Doch [3][in der Folge des 7. Oktober 2023] und der eskalierenden
Auseinandersetzungen zwischen propalästinensischen Studierenden und
jüdischen Universitätsangehörigen an den Universitäten hat sich die Debatte
noch einmal gewandelt. Das gilt nicht nur für Niedersachsen – [4][Berlin
hat sein universitäres Ordnungsrecht] zuerst verschärft.
## CDU-Opposition nutzt die Debatte für eigene Vorschläge
Die CDU-Opposition in Niedersachsen nutzte die bundesweite Debatte, die vor
allem nach dem [5][brutalen Angriff auf Lahav Shapira] in Berlin an Fahrt
aufgenommen hatte, um einen eigenen Gesetzesvorschlag vorzulegen und damit
den Wissenschaftsminister Falko Mohrs (SPD) unter Druck zu setzen.
Der Vorschlag wurde von Rot-Grün aber abgelehnt – vor allem mit der
Begründung, das Ministerium arbeite an einer umfassenden Novelle des
niedersächsischen Hochschulgesetzes. Die hatte Minister Mohrs mehrfach für
2025 angekündigt. Sie liegt allerdings bis heute nicht vor.
Mit dem Vorschlag der Regierungsfraktionen wird dieses Problemfeld nun also
doch vorgezogen, was die CDU prompt für weitere Attacken auf den
Wissenschaftsminister nutzte. Sie hat sich seit einiger Zeit auf ihn
eingeschossen, da sie ihn als das schwächste Glied in der Kabinettskette
identifiziert hat.
## Rot-Grün versucht juristische Fußangeln zu umgehen
Inhaltlich unterscheidet sich [6][der Entwurf von Rot-Grün] deutlich von
dem der CDU. Er sieht ein gestuftes Verfahren vor, bei dem die
Exmatrikulation das letzte Mittel ist. Üblicherweise sollen zuvor eine Rüge
oder Verwarnung, der zeitweise Ausschluss von Lehrveranstaltungen und die
Androhung der Exmatrikulation erfolgen.
Entscheiden soll darüber ein neu geschaffenes Gremium, das unabhängig vom
Präsidium sein soll. Den Vorsitz soll eine Person mit der Befähigung zum
Richteramt ausüben; der Rest des Gremiums soll paritätisch aus den
verschiedenen Statusgruppen der Universität (Professoren, Studierende,
Mitarbeitende) besetzt werden.
In schweren Fällen – zum Beispiel bei Staatsschutz- und Gewaltdelikten –
soll die Universität allerdings ein Ordnungsverfahren auch schon parallel
zum Strafverfahren einleiten können. So soll verhindert werden, dass der
Universitätsbetrieb weiter gefährdet wird und Opfer mit den Tätern noch
drei Jahre lang in denselben Seminaren sitzen müssen, bis der Fall
gerichtlich geklärt ist.
## Nach Exmatrikulation zwei Jahre gesperrt
Gleichzeitig versucht Rot-Grün, mit diesem Entwurf jede Form der
Diskriminierung abzudecken, indem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
(AGG) herangezogen wird. Eine Exmatrikulation soll eine zweijährige Sperre
nach sich ziehen und ein Universitätshopping zur Umgehung soll
ausgeschlossen werden.
Wie das im Detail ausgestaltet ist und wie praktikabel es ist, werden erst
die weiteren Beratungen im zuständigen Fachausschuss klären müssen.
Fast aus dem Blick geriet bei der Debatte, dass Rot-Grün auch die
universitäre Selbstverwaltung neu justieren möchte. Künftig soll eine
Abwahl des Universitätspräsidenten oder der Universitätspräsidentin nur
noch möglich sein, wenn die verschiedenen Gremien dabei kooperieren. Bisher
konnte der Senat dies im Alleingang durchsetzen und den Hochschulrat
überstimmen. Auch um diese Neuregelung muss nun im Ausschuss weitergerungen
werden.
28 Jan 2026
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(DIR) [6] https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_19_10000/09501-10000/19-09621.pdf
## AUTOREN
(DIR) Nadine Conti
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