# taz.de -- Exmatrikulation wegen Antisemitismus: Studis gehen, Präsidenten bleiben
       
       > Antisemitische Studierende und renitente Professoren: zwei Probleme, die
       > Universitäten umtreiben. Deshalb schraubt Niedersachsen am
       > Hochschulgesetz.
       
 (IMG) Bild: Eins der Probleme: Jüdische Uni-Angehörige fühlen sich nicht mehr sicher – propaläsinensisches Camp in Hannover im Sommer 2025
       
       Es gibt zwei große, aber sehr unterschiedliche Problemfelder, die die
       Universitäten in Niedersachsen gerade umtreiben: Einerseits gibt es die
       [1][Klage, dass sich jüdische Studierende] an deutschen Universitäten nicht
       mehr sicher fühlen können.
       
       Zum anderen gibt es eine immer [2][länger werdende Liste von Universitäten,
       die sich durch Abwahlen] oder Abwahlversuche ihrer Präsident*innen und
       öffentlich ausgetragene Führungsstreitigkeiten selbst lahmlegen: die
       Georg-August-Universität Göttingen, die Universität Vechta, die
       Musikhochschule Hannover, die Ostfalia Hochschule Wolfenbüttel und die TU
       Braunschweig.
       
       Deshalb schraubt Rot-Grün nun am Hochschulgesetz: In dieser Woche haben die
       Regierungsfraktionen ihre Änderungsvorschläge in den Landtag eingebracht.
       Dabei ist vor allem das Ordnungsrecht, mit dem künftig unter anderem
       antisemitische Studierende leichter vom Universitätsbetrieb ausgeschlossen
       werden könnten, eine knifflige Angelegenheit.
       
       ## Exmatrikulation wurde aus guten Gründen abgeschafft
       
       Es gab ja durchaus ein paar gute Argumente dafür, dieses Ordnungsrecht
       Anfang der 2000er-Jahre erheblich zusammenzustreichen. Niemand brauche eine
       universitäre Paralleljustiz, hieß es damals.
       
       Wenn jemand Straftaten begeht, ist das ein Fall für Polizei,
       Staatsanwaltschaft und Gerichte, nicht für Universitätsleitungen. Diese
       haben keine Ermittlungsbefugnis und können keine Beweise aufnehmen.
       Außerdem muss auch niemand doppelt bestraft werden. Schon gar nicht, wenn
       dabei immer die Gefahr besteht, schlicht missliebige politische Positionen
       zu bestrafen.
       
       Für einfache disziplinarische Maßnahmen wie den zeitweisen Ausschluss von
       Lehrveranstaltungen reicht das Hausrecht aus.
       
       Exmatrikulationen aus ordnungsrechtlichen Gründen hielten oft auch vor
       Verwaltungsgerichten nicht stand, da sie tief in das im Grundgesetz
       verbriefte Recht auf freie Berufswahl eingreifen. Das darf nicht aufgrund
       einfacher, vielleicht auch einmaliger Vergehen geschehen. Dafür braucht man
       sorgsame, klare und transparente Verfahren.
       
       Doch [3][in der Folge des 7. Oktober 2023] und der eskalierenden
       Auseinandersetzungen zwischen propalästinensischen Studierenden und
       jüdischen Universitätsangehörigen an den Universitäten hat sich die Debatte
       noch einmal gewandelt. Das gilt nicht nur für Niedersachsen – [4][Berlin
       hat sein universitäres Ordnungsrecht] zuerst verschärft.
       
       ## CDU-Opposition nutzt die Debatte für eigene Vorschläge
       
       Die CDU-Opposition in Niedersachsen nutzte die bundesweite Debatte, die vor
       allem nach dem [5][brutalen Angriff auf Lahav Shapira] in Berlin an Fahrt
       aufgenommen hatte, um einen eigenen Gesetzesvorschlag vorzulegen und damit
       den Wissenschaftsminister Falko Mohrs (SPD) unter Druck zu setzen.
       
       Der Vorschlag wurde von Rot-Grün aber abgelehnt – vor allem mit der
       Begründung, das Ministerium arbeite an einer umfassenden Novelle des
       niedersächsischen Hochschulgesetzes. Die hatte Minister Mohrs mehrfach für
       2025 angekündigt. Sie liegt allerdings bis heute nicht vor.
       
       Mit dem Vorschlag der Regierungsfraktionen wird dieses Problemfeld nun also
       doch vorgezogen, was die CDU prompt für weitere Attacken auf den
       Wissenschaftsminister nutzte. Sie hat sich seit einiger Zeit auf ihn
       eingeschossen, da sie ihn als das schwächste Glied in der Kabinettskette
       identifiziert hat.
       
       ## Rot-Grün versucht juristische Fußangeln zu umgehen
       
       Inhaltlich unterscheidet sich [6][der Entwurf von Rot-Grün] deutlich von
       dem der CDU. Er sieht ein gestuftes Verfahren vor, bei dem die
       Exmatrikulation das letzte Mittel ist. Üblicherweise sollen zuvor eine Rüge
       oder Verwarnung, der zeitweise Ausschluss von Lehrveranstaltungen und die
       Androhung der Exmatrikulation erfolgen.
       
       Entscheiden soll darüber ein neu geschaffenes Gremium, das unabhängig vom
       Präsidium sein soll. Den Vorsitz soll eine Person mit der Befähigung zum
       Richteramt ausüben; der Rest des Gremiums soll paritätisch aus den
       verschiedenen Statusgruppen der Universität (Professoren, Studierende,
       Mitarbeitende) besetzt werden.
       
       In schweren Fällen – zum Beispiel bei Staatsschutz- und Gewaltdelikten –
       soll die Universität allerdings ein Ordnungsverfahren auch schon parallel
       zum Strafverfahren einleiten können. So soll verhindert werden, dass der
       Universitätsbetrieb weiter gefährdet wird und Opfer mit den Tätern noch
       drei Jahre lang in denselben Seminaren sitzen müssen, bis der Fall
       gerichtlich geklärt ist.
       
       ## Nach Exmatrikulation zwei Jahre gesperrt
       
       Gleichzeitig versucht Rot-Grün, mit diesem Entwurf jede Form der
       Diskriminierung abzudecken, indem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
       (AGG) herangezogen wird. Eine Exmatrikulation soll eine zweijährige Sperre
       nach sich ziehen und ein Universitätshopping zur Umgehung soll
       ausgeschlossen werden.
       
       Wie das im Detail ausgestaltet ist und wie praktikabel es ist, werden erst
       die weiteren Beratungen im zuständigen Fachausschuss klären müssen.
       
       Fast aus dem Blick geriet bei der Debatte, dass Rot-Grün auch die
       universitäre Selbstverwaltung neu justieren möchte. Künftig soll eine
       Abwahl des Universitätspräsidenten oder der Universitätspräsidentin nur
       noch möglich sein, wenn die verschiedenen Gremien dabei kooperieren. Bisher
       konnte der Senat dies im Alleingang durchsetzen und den Hochschulrat
       überstimmen. Auch um diese Neuregelung muss nun im Ausschuss weitergerungen
       werden.
       
       28 Jan 2026
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Nadine Conti
       
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