# taz.de -- Antrag an Bundesparteitag: CDU will sich wieder für Lohndumping einsetzen
       
       > Für Saisonkräfte in der Landwirtschaft soll der Mindestlohn nicht gelten.
       > Begründung: Die Ausländer in der Branche verdienen in ihrer Heimat noch
       > weniger.
       
 (IMG) Bild: Trotz Mindestlohns ist die Beschäftigung von Saisonarbeitern für Arbeitgeber verhältnismäßig günstig
       
       afp/taz | Die CDU will offenbar einen erneuten Versuch unternehmen,
       Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft vom Mindestlohn auszunehmen. „Die
       CDU Deutschlands setzt sich dafür ein, dass für Saisonkräfte in der
       Landwirtschaft vom Mindestlohn abgewichen werden kann“, hieß es in einem
       Antrag an den Bundesparteitag im Februar in Stuttgart, dessen Annahme
       empfohlen wird, wie die Rheinische Post berichtet.
       
       Die Saisonarbeiter würden nur in Spitzenzeiten während der Ernte helfen und
       keine Vollerwerbstätigkeit ausüben, hieß es in dem Antrag. „Und zweitens
       kommen die Saisonkräfte aus dem Ausland, wo ein Stundenlohn unter dem
       Mindestlohn auch noch deutlich über den dortigen Standards liegt“, hieß es
       weiter. So könnten bei niedrigeren Löhnen „sogar mehr Saisonkräfte davon
       profitieren“.
       
       Der Bauernverband [1][fordert schon länger eine Begrenzung des Mindestlohns
       für Saisonarbeitskräfte] von 80 Prozent. Auch Bundeslandwirtschaftsminister
       Alois Rainer (CSU) zeigte sich dafür offen, rechtlich sei dies aber wohl
       nicht möglich, so das Ergebnis einer Prüfung im Juli.
       
       Der damalige Vorstoß war auf Widerstand von der SPD gestoßen. „Es geht um
       das Recht von Menschen, mit Erwerbsarbeit einen armutsfesten Lohn zu
       bekommen“, sagte SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf. „Da kann man die
       Saisonarbeiter nicht ausnehmen.“
       
       Trotz des bestehenden Mindestlohns ist die Beschäftigung von
       Saisonarbeitern für Arbeitgeber schon jetzt verhältnismäßig günstig:
       Sozialabgaben müssen sie auf deren Löhne nicht zahlen. Erst im Herbst hat
       die schwarz-rote Koalition die maximale Beschäftigungsdauer für diese
       Ausnahme [2][von 70 auf 90 Arbeitstage erhöht.]
       
       28 Jan 2026
       
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