# taz.de -- NS-Symbole in der Schule: Thüringen will Hitlergruß im Klassenzimmer bestrafen
> Die Thüringer Landesregierung startet eine Initiative im Bundesrat.
> Bundesjustizministerin Hubig sieht aber keinen Handlungsbedarf.
(IMG) Bild: Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Stefanie Hubig (SPD) hält NS-Symbole in der Schule heute schon für strafbar
Im Strafgesetzbuch soll geregelt werden, dass [1][das Zeigen von
NS-Symbolen auch in der Schule] strafbar ist. Das sieht eine
Bundesrats-Initiative aus Thüringen vor, die jetzt eingebracht wurde.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hält NS-Symbole in der Schule
jedoch heute schon für strafbar.
Die Strafbarkeit von NS-Symbolen an Schulen ist zweifelhaft, wie ein Fall
aus Freiburg zeigt. Im Juni 2025 sagte ein Berufsschüler in einer
Abschlussprüfung deutlich vernehmbar „Heil Hitler“, nachdem die
aufsichtsführende Lehrerin die Prüfungsaufgaben ausgeteilt hatte. Als die
Lehrerin ihn nach der Prüfung zur Rede stellte, sagte der türkischstämmige
Schüler, es sei nur Spaß gewesen und sie solle sich nicht lächerlich
machen. Die Lehrerin zeigte ihn daraufhin an.
Doch Mitte November teilte die Staatsanwaltschaft Freiburg mit, dass das
Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, der Schüler habe sich nicht
strafbar gemacht. Zwar sei die Grußformel „Heil Hitler“ ein Kennzeichen der
verfassungswidrigen und verbotenen Nazi-Partei NSDAP. Allerdings, so die
Staatsanwaltschaft, sei die Verwendung solcher Kennzeichen nur strafbar,
wenn sie „öffentlich“ erfolge. Konkret geht es hier um Paragraf 86a des
Strafgesetzbuchs. Der Prüfungsraum sei nicht öffentlich gewesen, denn der
Schüler habe die anderen 22 Azubis gekannt und sei mit ihnen seit drei
Jahren regelmäßig im Unterricht zusammengekommen. Es habe sich um eine Art
Klassenverband gehandelt.
## Zahl der Fälle steigt
Es handelt sich um keinen Einzelfall. [2][Nach einer Übersicht der
Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FAS)] aus dem Juni stieg die Zahl
rechtsextremistischer Zwischenfälle an Schulen in allen Bundesländern stark
an, in Baden-Württemberg zum Beispiel von 9 Fällen 2022 auf 62 Fälle 2024.
Vor allem gehe es dabei um das Zeigen von Hitlergrüßen und
NS-Schmierereien.
Auch für Thüringen wies die FAS-Übersicht stark gestiegene Zahlen aus, von
49 Fällen 2021 auf 122 Fälle 2024. Die Thüringer Justizministerin Beate
Meißner (CDU) nahm dies zum Anlass für eine Bundesrats-Initiative, die
jetzt von der CDU/SPD/BSW-Landesregierung auf den Weg gebracht wurde. Das
Zeigen der Symbole verfassungswidriger und verbotener Organisationen soll
nicht nur in der Öffentlichkeit und in Versammlungen strafbar sein, sondern
auch „in einer Schule“, so der Vorschlag.
Zur Begründung heißt es im Thüringer Antrag, der der taz vorliegt:
„Jeglicher Anschein einer Wiederbelebung oder Duldung verfassungswidriger
Organisationen soll unterbleiben, um Gewöhnungseffekte zu vermeiden“, das
müsse auch in der Schule gelten. Wenn Verfahren wegen einer Lücke im
Strafrecht eingestellt werden, stoße dies bei Schulleitungen und
Lehrkräften auf Unverständnis.
## Auch gegen Linksextreme und Islamisten
Mit der Verschärfung des Strafrechts könnten dann auch linksextremistische
und islamistische Symbole in Schulen bestraft werden, so die Thüringer
Initiative. Die Justiz wertet etwa die vielgebrauchte Parole „From the
River to the Sea, Palestine shall be free“ als Kennzeichen der verbotenen
Terror-Organisation Hamas.
Der Bundesrat wird sich möglicherweise bereits am 30. Januar mit dem
Thüringer Antrag beschäftigen. Eine Änderung des Strafgesetzbuchs muss dann
aber im Bundestag beschlossen werden.
Es ist aber auch offen, ob es im Bundesrat eine Mehrheit für den Thüringer
Vorstoß geben wird. Die sächsische Justizministerin Constanze Geiert (CDU)
äußerte im MDR sofort Kritik: Die Schule müsse ein geschützter Raum für
Kinder bleiben. Das Zeigen von extremistischen Symbolen in der Schule sei
kein Fall für das Strafrecht. Stattdessen sollten die Schulen auf
Erziehungsmaßnahmen und Jugendhilfe setzen, so die sächsische Ministerin.
## Auch Bundestagsfraktion kritisch
Dass auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) keinen
Handlungsbedarf sieht, ergibt sich aus einem Gesetzentwurf, den sie kurz
vor Jahresende veröffentlichte. In ihrer Initiative „zur Stärkung des
strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens“ ging es [3][vor allem um
härtere Strafen für Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte.] Auf Seite
16 der Begründung erläutert Hubig aber auch, dass sie eine
Strafverschärfung für NS-Symbole nicht für erforderlich hält. Das Zeigen
von NS-Symbolen im Klassenzimmer könne schon strafbar sein, wenn es sich um
das „Verwenden in einer Versammlung“ handele.
Johannes Fechner, Justiziar der SPD-Fraktion, ist damit nicht
einverstanden. „Die Fraktion schätzt das anders ein als das Ministerium,
wir werden eine Gesetzesänderung prüfen.“ Für Fechner ist klar:
„Volksverhetzung und das Zeigen von NS-Symbolik muss auch im Klassenzimmer
strafbar sein.“ Wenn es bei den Staatsanwaltschaften Zweifel gebe, müsse
dies im Strafgesetzbuch klargestellt werden.
23 Jan 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Rechtsextremismus-an-Lausitzer-Schule/!5930789
(DIR) [2] https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/immer-mehr-rechtsmotivierte-faelle-an-deutschen-schulen-110545886.html
(DIR) [3] /Verschaerfungen-im-Strafrecht/!6141770
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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