# taz.de -- Kosten für Schwangerschaftsabbrüche: In Zukunft auf Vertrauensbasis
       
       > Kosten für Schwangerschaftsabbrüche können übernommen werden, aber in
       > Bremen ist das ein kompliziertes Verfahren. Jetzt soll es leichter
       > werden.
       
 (IMG) Bild: Vorbereitung für einen Schwangerschaftsabbruch: In Bremen soll die Kostenübernahme nun leichter werden
       
       Die Kostenübernahme für Schwangerschaftsabbrüche ist in Bremen bisher
       offenbar komplizierter als in vielen anderen Bundesländern. Wer wenig
       verdient und sich einen Abbruch vom Land bezahlen lassen möchte, muss bei
       der Krankenkasse einen Antrag stellen – und mit Dokumenten nachweisen, dass
       man unterhalb der Einkommensgrenzen liegt und tatsächlich in Bremen lebt.
       Meldebestätigung, Kontoauszüge, Einkommensbestätigung: Was konkret
       gefordert wird, variiert von Kasse zu Kasse.
       
       Die Regierungsfraktionen möchten das nun ändern – ein Antrag, der von der
       Fraktion Die Linke initiiert wurde, wird diesen Donnerstag in die
       Bürgerschaft eingebracht. In Zukunft soll die Antragstellung wie andernorts
       auf Vertrauensbasis funktionieren.
       
       Schwangerschaftsabbrüche sind zeitlich sensibel: Im Normalfall sind sie nur
       14 Wochen lang straffrei möglich. Bis dahin braucht es die Bestätigung über
       eine Schwangerenkonfliktsberatung, es braucht Ärzt*innen, die sich bereit
       erklären, den Abbruch durchzuführen – und es braucht zwischen gut 200 und
       500 Euro: Eine Abtreibung, die nicht medizinisch indiziert ist, [1][wird
       nicht von der Krankenkasse übernommen.]
       
       Faktisch übernehmen in vielen Fällen die Bundesländer die Kosten: Das
       Schwangerenkonfliktgesetz, ein Bundesgesetz, bestimmt, dass eine Frau
       Anspruch auf Kostenübernahme hat, wenn „ihr die Aufbringung der Mittel für
       den Abbruch einer Schwangerschaft nicht zuzumuten ist und sie ihren
       Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes
       hat“. Konkret haben derzeit alle Schwangeren Anspruch, die Sozialleistungen
       beziehen oder weniger als 1.500 Euro netto verdienen; jedes Kind erhöht die
       Grenze um 356 Euro, Mieten über 440 Euro sind ebenfalls anrechnungsfähig.
       
       ## Mühselige Verwaltungsvereinbarung
       
       Das Schwangerenkonfliktgesetz ist recht niedrigschwellig formuliert: „Das
       Verfahren wird auf Wunsch der Frau schriftlich durchgeführt“, heißt es in
       Paragraf 20. „Tatsachen sind glaubhaft zu machen.“ Vielerorts wird das wohl
       so interpretiert, dass ein mündlicher Antrag ausreicht: Wer Bedarf
       anmeldet, dem wird geglaubt. In den meisten Bundesländern reiche eine
       einfache Selbsterklärung, dass die gemachten Angaben korrekt sind, so die
       Bremer Linke.
       
       In Bremen hingegen existiert eine Verwaltungsvereinbarung von 2002 zwischen
       Landesregierung und Krankenkassen. Dort heißt es, dass die Krankenkassen
       bei der Antragsprüfung grundsätzlich Nachweise zum Bezug von
       Sozialleistungen oder zum Einkommen und Vermögen verlangen müssen. Nur in
       Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Sachsen-Anhalt sei das so ähnlich
       geregelt, schreiben die Koalitionsfraktionen in ihrem Antrag.
       
       Das ist nicht banal: Besonders für Menschen in prekären Lebenslagen sind
       schriftliche Nachweise nicht immer greifbar. Wer sich mit Schwarzarbeit
       über Wasser hält, bekommt keine Lohnabrechnung; auch alle, die bei Partnern
       von deren Einkommen leben, haben darüber keine Papiere. Und wer
       beispielsweise unter Depressionen leidet, hat Nachweise vielleicht nie
       eingeheftet – der Bezug von neuen Dokumenten kostet wertvolle Zeit.
       
       Auch für Geflüchtete, für Unionsbürger*innen oder für Obdachlose wird
       es kompliziert: Sie haben, so schreibt die Linke in ihrem Antrag, zwar oft
       „ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Bremen, aber nicht immer die geforderten
       schriftlichen Nachweise hierfür“. Die Bremer Verwaltungsvereinbarung von
       2002 schließt einige Personen sogar explizit vom Kreis der Berechtigten
       aus: „Ausländische Frauen, die sich ohne Aufenthaltsgestattung, -befugnis
       oder -erlaubnis (illegal) in Bremen aufhalten“, hätten keinen Anspruch auf
       die Kostenübernahme eines Schwangerschaftsabbruchs, steht dort.
       
       „Das steht im Widerspruch zum Gesetz und muss geändert werden“, hält der
       Antrag fest. Schließlich ergibt sich der „gewöhnliche Aufenthalt“ nicht aus
       einem bestimmten aufenthaltsrechtlichen Status, sondern ist laut
       gesetzlicher Definition einfach der Ort, an dem jemand „nicht nur
       vorübergehend verweilt“.
       
       Etwa 1.580 Schwangerschaftsabbrüche von Bremer*innen hat es im Jahr 2024
       in Bremen gegeben. Wie viele von ihnen Anträge gestellt haben und wie viele
       Anträge am Ende übernommen wurden, das kann die zuständige Sozialbehörde am
       Mittwoch bis Redaktionsschluss nicht mehr beantworten. Die angefragten
       Krankenkassen unterscheiden bei den Zahlen nicht nach Bundesländern der
       Antragssteller*innen. Allein die AOK Bremen/Bremerhaven spricht aber von
       950 bis 1.050 Anträgen im Jahr.
       
       Marina Mohr von der Schwangerenkonfliktberatungsstelle Cara schätzt, dass
       nur etwa 20 Prozent der bei ihr beratenen Schwangeren klar über den
       Einkommensgrenzen lägen und von vornherein keine Anträge auf
       Kostenübernahme stellen. Die allermeisten seien aber antragsberechtigt –
       das Einkommen von Partnern oder Eltern wird bei den Anträgen nicht
       abgefragt. Eine Gesetzesänderung begrüßt sie sehr: „Immer ist es am
       schwersten für die, die sowieso [2][schon am Rande des Existenzminimums
       leben.“]
       
       Auch für die Krankenkasse kann die Verwaltungsvereinbarung zusätzlichen
       Aufwand bedeuten. „Im Vergleich zu anderen Bundesländern ist die
       Kostenübernahme bei Schwangerschaftsabbrüchen im Auftrag des Bundeslandes
       Bremen zu kompliziert“, sagt die Leiterin der Landesvertretung der
       Techniker Krankenkasse, Sabrina Jacob. Bremen solle ein schlankeres
       Verwaltungsverfahren etablieren, so Jacob weiter – [3][„im Sinne unserer
       Versicherten“.]
       
       21 Jan 2026
       
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