# taz.de -- Kosten für Schwangerschaftsabbrüche: In Zukunft auf Vertrauensbasis
> Kosten für Schwangerschaftsabbrüche können übernommen werden, aber in
> Bremen ist das ein kompliziertes Verfahren. Jetzt soll es leichter
> werden.
(IMG) Bild: Vorbereitung für einen Schwangerschaftsabbruch: In Bremen soll die Kostenübernahme nun leichter werden
Die Kostenübernahme für Schwangerschaftsabbrüche ist in Bremen bisher
offenbar komplizierter als in vielen anderen Bundesländern. Wer wenig
verdient und sich einen Abbruch vom Land bezahlen lassen möchte, muss bei
der Krankenkasse einen Antrag stellen – und mit Dokumenten nachweisen, dass
man unterhalb der Einkommensgrenzen liegt und tatsächlich in Bremen lebt.
Meldebestätigung, Kontoauszüge, Einkommensbestätigung: Was konkret
gefordert wird, variiert von Kasse zu Kasse.
Die Regierungsfraktionen möchten das nun ändern – ein Antrag, der von der
Fraktion Die Linke initiiert wurde, wird diesen Donnerstag in die
Bürgerschaft eingebracht. In Zukunft soll die Antragstellung wie andernorts
auf Vertrauensbasis funktionieren.
Schwangerschaftsabbrüche sind zeitlich sensibel: Im Normalfall sind sie nur
14 Wochen lang straffrei möglich. Bis dahin braucht es die Bestätigung über
eine Schwangerenkonfliktsberatung, es braucht Ärzt*innen, die sich bereit
erklären, den Abbruch durchzuführen – und es braucht zwischen gut 200 und
500 Euro: Eine Abtreibung, die nicht medizinisch indiziert ist, [1][wird
nicht von der Krankenkasse übernommen.]
Faktisch übernehmen in vielen Fällen die Bundesländer die Kosten: Das
Schwangerenkonfliktgesetz, ein Bundesgesetz, bestimmt, dass eine Frau
Anspruch auf Kostenübernahme hat, wenn „ihr die Aufbringung der Mittel für
den Abbruch einer Schwangerschaft nicht zuzumuten ist und sie ihren
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes
hat“. Konkret haben derzeit alle Schwangeren Anspruch, die Sozialleistungen
beziehen oder weniger als 1.500 Euro netto verdienen; jedes Kind erhöht die
Grenze um 356 Euro, Mieten über 440 Euro sind ebenfalls anrechnungsfähig.
## Mühselige Verwaltungsvereinbarung
Das Schwangerenkonfliktgesetz ist recht niedrigschwellig formuliert: „Das
Verfahren wird auf Wunsch der Frau schriftlich durchgeführt“, heißt es in
Paragraf 20. „Tatsachen sind glaubhaft zu machen.“ Vielerorts wird das wohl
so interpretiert, dass ein mündlicher Antrag ausreicht: Wer Bedarf
anmeldet, dem wird geglaubt. In den meisten Bundesländern reiche eine
einfache Selbsterklärung, dass die gemachten Angaben korrekt sind, so die
Bremer Linke.
In Bremen hingegen existiert eine Verwaltungsvereinbarung von 2002 zwischen
Landesregierung und Krankenkassen. Dort heißt es, dass die Krankenkassen
bei der Antragsprüfung grundsätzlich Nachweise zum Bezug von
Sozialleistungen oder zum Einkommen und Vermögen verlangen müssen. Nur in
Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Sachsen-Anhalt sei das so ähnlich
geregelt, schreiben die Koalitionsfraktionen in ihrem Antrag.
Das ist nicht banal: Besonders für Menschen in prekären Lebenslagen sind
schriftliche Nachweise nicht immer greifbar. Wer sich mit Schwarzarbeit
über Wasser hält, bekommt keine Lohnabrechnung; auch alle, die bei Partnern
von deren Einkommen leben, haben darüber keine Papiere. Und wer
beispielsweise unter Depressionen leidet, hat Nachweise vielleicht nie
eingeheftet – der Bezug von neuen Dokumenten kostet wertvolle Zeit.
Auch für Geflüchtete, für Unionsbürger*innen oder für Obdachlose wird
es kompliziert: Sie haben, so schreibt die Linke in ihrem Antrag, zwar oft
„ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Bremen, aber nicht immer die geforderten
schriftlichen Nachweise hierfür“. Die Bremer Verwaltungsvereinbarung von
2002 schließt einige Personen sogar explizit vom Kreis der Berechtigten
aus: „Ausländische Frauen, die sich ohne Aufenthaltsgestattung, -befugnis
oder -erlaubnis (illegal) in Bremen aufhalten“, hätten keinen Anspruch auf
die Kostenübernahme eines Schwangerschaftsabbruchs, steht dort.
„Das steht im Widerspruch zum Gesetz und muss geändert werden“, hält der
Antrag fest. Schließlich ergibt sich der „gewöhnliche Aufenthalt“ nicht aus
einem bestimmten aufenthaltsrechtlichen Status, sondern ist laut
gesetzlicher Definition einfach der Ort, an dem jemand „nicht nur
vorübergehend verweilt“.
Etwa 1.580 Schwangerschaftsabbrüche von Bremer*innen hat es im Jahr 2024
in Bremen gegeben. Wie viele von ihnen Anträge gestellt haben und wie viele
Anträge am Ende übernommen wurden, das kann die zuständige Sozialbehörde am
Mittwoch bis Redaktionsschluss nicht mehr beantworten. Die angefragten
Krankenkassen unterscheiden bei den Zahlen nicht nach Bundesländern der
Antragssteller*innen. Allein die AOK Bremen/Bremerhaven spricht aber von
950 bis 1.050 Anträgen im Jahr.
Marina Mohr von der Schwangerenkonfliktberatungsstelle Cara schätzt, dass
nur etwa 20 Prozent der bei ihr beratenen Schwangeren klar über den
Einkommensgrenzen lägen und von vornherein keine Anträge auf
Kostenübernahme stellen. Die allermeisten seien aber antragsberechtigt –
das Einkommen von Partnern oder Eltern wird bei den Anträgen nicht
abgefragt. Eine Gesetzesänderung begrüßt sie sehr: „Immer ist es am
schwersten für die, die sowieso [2][schon am Rande des Existenzminimums
leben.“]
Auch für die Krankenkasse kann die Verwaltungsvereinbarung zusätzlichen
Aufwand bedeuten. „Im Vergleich zu anderen Bundesländern ist die
Kostenübernahme bei Schwangerschaftsabbrüchen im Auftrag des Bundeslandes
Bremen zu kompliziert“, sagt die Leiterin der Landesvertretung der
Techniker Krankenkasse, Sabrina Jacob. Bremen solle ein schlankeres
Verwaltungsverfahren etablieren, so Jacob weiter – [3][„im Sinne unserer
Versicherten“.]
21 Jan 2026
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## AUTOREN
(DIR) Lotta Drügemöller
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