# taz.de -- Überweisung zum Facharzt: „Dringlichkeit“ ist das neue Normal
> Facharzttermine: Für Ärzt:innen bringen sie Zuschläge, für Krankenkassen
> nur Mehrkosten - und die Wartezeiten bleiben gleich.
(IMG) Bild: Aufwendige Untersuchung beim Facharzt
Johannes W., Behördenangestellter, hatte schon seit einigen Tagen
unerklärliche Kopfschmerzen. Der ängstliche junge Mann aus Berlin wollte am
besten gleich zum Facharzt, eine Computertomografie (CT) des Kopfes machen
lassen. Ein Hausarzt in Berlin-Kreuzberg wurde ihm von Freunden empfohlen,
denn dieser Hausarzt sei großzügig mit Überweisungen „mit Dringlichkeit“.
Dieser Code auf dem Überweisungsschein ermöglicht, zeitnahe freie Termine
für dringliche Fälle über die Terminservicestelle zu buchen.
Johannes W. suchte den Hausarzt auf, bekam die Überweisung mit dem
Dringlichkeitscode und buchte über die Terminservicestelle, auch als Nummer
116117 bekannt, am übernächsten Tag einen freien Termin bei einem
Neurologen am Stadtrand. Das CT erwies sich am Ende als unauffällig. Der
Facharzt konnte den Besuch des jungen Mannes als sogenannte extrabudgetäre
Leistung abrechnen, also als Honorar jenseits des festgelegten
Honorartopfes der Praxis, und bekam überdies auch noch einen Zuschlag für
die „dringliche“ Behandlung.
## Vermeintliche „Dringlichkeit“ nimmt zu
Die Facharzttermine über echte oder vermeintliche „Dringlichkeit“, die von
den Fachärzten höher abgerechnet werden können, haben zugenommen. Das
Problem: Sie werden vielerorts zum Normalfall, um überhaupt einen Termin
bei eine:r Fachärzt:in zu bekommen.
Dafür stellen Hausärzt:innen entweder Überweisungen mit Dringlichkeit aus,
mit denen man bei der [1][Terminservicestelle einen schnellen Termin
buchen] kann, oder sie vermitteln über die eigene Hausarztpraxis direkt
einen Termin bei einem Facharzt, als sogenannter
"Hausarztvermittlungsfall", der laut Gesetz auch "dringlich" sein muss. Im
letzteren Fall bekommen auch die Hausärzt:innen eine Pauschale von 15 Euro
für die Vermittlung. Die Fachärzt:innen können in beiden Fällen
extrabudgetär und mit Zuschlägen bis zu 100 Prozent abrechnen.
Im ersten Quartal 2025 wurden von den Fachärzt:innen rund 1.175.000
sogenannte Hausarztvermittlungsfälle abgerechnet, zwei Jahre zuvor waren es
nur 710.000 Fälle gewesen, so Zahlen von der Techniker Krankenkasse. Als
sogenannter Terminservice-Fall wurden 387.000 Fälle abgerechnet, hier haben
sich die Zahlen innerhalb von zwei Jahren verdoppelt.
## Bundesrechnungshof: Wartezeiten bleiben gleich
Die geförderte Vermittlung erfolgt aufgrund des sogenannten
[2][Terminservice- und Versorgungsgesetzes,] dass 2019 in Kraft trat und
2023 aktualisiert wurde. Das Problem: Die Wartezeiten für Facharzttermine
haben sich dadurch nicht verkürzt, zeigte schon eine [3][Auswertung] des
Bundesrechnungshofes. Nur die Kosten sind gestiegen.
„Die gesetzlichen Krankenversicherungen zahlen jedes Jahr mehr als 500
Millionen Euro für Terminvermittlungen, obwohl die Versicherten dadurch
weder schneller noch besser behandelt werden“, erklärt Jens Baas,
Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK), auf Anfrage der taz.
„Bisherige gesetzliche Regelungen, die Menschen schneller in die
fachärztliche Versorgung zu bringen, funktionieren nicht, sie kosten die
gesetzlichen Krankenkassen aber sehr viel Geld“, rügt auch die
stellvertretende Vorstandsvorsitzende Stefanie Stoff-Ahnis vom
GKV-Spitzenverband der Krankenkassen.
Im zweiten Quartal 2025 entstanden den Krankenkassen für jede
Hausarztvermittlung Zusatzkosten von 137 Euro. Für jede Vermittlung über
die Terminservicestelle fielen Zusatzkosten von 112 Euro an, so die Zahlen
der GKV.
## Boom mit der „Dringlichkeit“
Die Abrechnungen über den Dringlichkeitscode oder den
Hausarztvermittlungsfall „entwickeln sich zum neuen Normal“, warnt Doris
Höpner, Co-Vorsitzende im Hausärzteverband Berlin-Brandenburg, auf Anfrage
der taz. „Die Hausärzte stellen fest, dass die Patienten zunehmend einen
Dringlichkeitscode auf der Überweisung möchten“, so die Co-Vorsitzende. Ihr
würden auch vermehrt Fälle bekannt, in denen Fachärzte „einen
Dringlichkeitscode vom Patienten einfordern“.
In Berlin erzählt eine Patientin, eine Lungenfacharztpraxis habe sie
abgewiesen, als sie mit einer normalen Überweisung vom Hausarzt einen
Termin für eine Routineuntersuchung wollte. Sie solle doch bitte zum
Hausarzt zurückgehen und sich dort eine Überweisung „mit Dringlichkeit“
geben lassen, wurde ihr gesagt. Sonst gebe es keinen Termin. Mitgeliefert
wurde der Hinweis auf eine bestimmte Hausarztpraxis in Berlin, die
besonders großzügig sei bei Überweisungen mit „Dringlichkeit“.
Auch in Hessen wird ein Fall berichtet, wo ein Neurologe nur eine
Überweisung „mit Dringlichkeit“ akzeptieren wollte, um einem älteren Herrn
überhaupt einen Termin zu geben. Der Senior brauchte eine erstmalige
Untersuchung.
Das Geschäft mit der "Dringlichkeit" boomt, selbst wenn Patient:innen
einfach nur einen Termin für eine unspektakuläre Untersuchung beim Facharzt
brauchen. Konterkariert wird damit das Bestreben von Krankenkassen, die
Patient:innen zu mehr Selbstverantwortung anzuhalten und eben nicht ihre
Beschwerden zu dramatisieren.
## Manche „begeistert über die neue Abrechnungsform“
Fachärzt:innen haben deswegen aber keinesfalls ein schlechtes Gewissen.
Denn sie bemängeln, durch die Budgetierung der Honorare für die Praxen
jetzt schon viele Leistungen quasi umsonst erbringen zu müssen. Da kommt
eine Regelung, die eine Vergütung außerhalb dieser Budgets und mit
Zuschlägen bis zu 100 Prozent erlaubt, gerade recht.
Der Hals-Nasen-Ohren-Arzt Uso Walter schrieb auf der Plattform
[4]["HNOnet"] begeistert über die neue Abrechnungsform. "In meiner Praxis
haben wir seit letztem Jahr konsequent neue Patient:innen nur noch mit
einem Hausarztvermittlungsfall aufgenommen. Bereits bekannte Patient:innen
haben die Wahl: entweder stundenlanges Warten in der offenen Sprechstunde,
ein Termin in drei bis fünf Monaten oder ein Soforttermin mit moderater
Wartezeit aufgrund einer Hausarztvermittlung. Eine Win-win-Situation für
alle Hausärzt:innen, Patient:innen und HNO-Ärzt:innen."
Gesetzlich versicherte Patient:innen müssen sich in diesem Dschungel aus
besonderen Überweisungen, Terminservicestellen mit der Nummer 116117 und
den im Internet oft gar nicht angezeigten "Akutsprechstunden" mühsam
zurechtfinden. Erst vor wenigen Tag wurde [5][die Plattform Doctolib wegen
Irreführung von gesetzlich Versicherten verurteilt] – die
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte geklagt.
Bei Doctolib gibt es für gesetzlich Versicherte, erst recht, wenn sie
Neupatient:innen sind, vielleicht noch Termine mit mehrmonatigem Vorlauf
oder in einer abgelegenen Praxis am Stadtrand. In die „Akutsprechstunden“,
die viele Fachärzt:innen anbieten müssen, aber oft im Internet nicht
anzeigen und nur auf Anfrage mitteilen, kann man zwar auch ohne Termin
kommen. Aber die Vorgaben sind streng. Wehe, der Hexenschuss plagt schon
seit Wochen, dann erkennt der Orthopäde dies nicht als „Akutfall“ an und
behandelt den terminlosen Praxiseinschleicher, der sich morgens um acht Uhr
in die Schlange gestellt hat, bestenfalls missmutig.
Im Alltag aber will man vielleicht mit einer Expert:in nur endlich mal über
die chronischen Hautprobleme sprechen oder eine fachärztliche Zweitmeinung
einholen, auch ohne Dringlichkeit. Und dann beginnt der Hürdenlauf zum
Facharzttermin.
20 Jan 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Zugang-zu-Arztterminen/!6141017
(DIR) [2] https://www.kbv.de/praxis/praxisfuehrung/terminvermittlung
(DIR) [3] https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2023/extrabudgetaere-verguetung.html
(DIR) [4] https://www.hnonet.de/aktuelles/645-ein-jahr-hausarztvermittlungsfall-ein-erfahrungsbericht-aus-der-hno-praxis
(DIR) [5] /Schwierige-Suche-nach-Arztterminen/!6145860
## AUTOREN
(DIR) Barbara Dribbusch
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