# taz.de -- Überweisung zum Facharzt: „Dringlichkeit“ ist das neue Normal
       
       > Facharzttermine: Für Ärzt:innen bringen sie Zuschläge, für Krankenkassen
       > nur Mehrkosten - und die Wartezeiten bleiben gleich.
       
 (IMG) Bild: Aufwendige Untersuchung beim Facharzt
       
       Johannes W., Behördenangestellter, hatte schon seit einigen Tagen
       unerklärliche Kopfschmerzen. Der ängstliche junge Mann aus Berlin wollte am
       besten gleich zum Facharzt, eine Computertomografie (CT) des Kopfes machen
       lassen. Ein Hausarzt in Berlin-Kreuzberg wurde ihm von Freunden empfohlen,
       denn dieser Hausarzt sei großzügig mit Überweisungen „mit Dringlichkeit“.
       Dieser Code auf dem Überweisungsschein ermöglicht, zeitnahe freie Termine
       für dringliche Fälle über die Terminservicestelle zu buchen.
       
       Johannes W. suchte den Hausarzt auf, bekam die Überweisung mit dem
       Dringlichkeitscode und buchte über die Terminservicestelle, auch als Nummer
       116117 bekannt, am übernächsten Tag einen freien Termin bei einem
       Neurologen am Stadtrand. Das CT erwies sich am Ende als unauffällig. Der
       Facharzt konnte den Besuch des jungen Mannes als sogenannte extrabudgetäre
       Leistung abrechnen, also als Honorar jenseits des festgelegten
       Honorartopfes der Praxis, und bekam überdies auch noch einen Zuschlag für
       die „dringliche“ Behandlung.
       
       ## Vermeintliche „Dringlichkeit“ nimmt zu
       
       Die Facharzttermine über echte oder vermeintliche „Dringlichkeit“, die von
       den Fachärzten höher abgerechnet werden können, haben zugenommen. Das
       Problem: Sie werden vielerorts zum Normalfall, um überhaupt einen Termin
       bei eine:r Fachärzt:in zu bekommen.
       
       Dafür stellen Hausärzt:innen entweder Überweisungen mit Dringlichkeit aus,
       mit denen man bei der [1][Terminservicestelle einen schnellen Termin
       buchen] kann, oder sie vermitteln über die eigene Hausarztpraxis direkt
       einen Termin bei einem Facharzt, als sogenannter
       "Hausarztvermittlungsfall", der laut Gesetz auch "dringlich" sein muss. Im
       letzteren Fall bekommen auch die Hausärzt:innen eine Pauschale von 15 Euro
       für die Vermittlung. Die Fachärzt:innen können in beiden Fällen
       extrabudgetär und mit Zuschlägen bis zu 100 Prozent abrechnen.
       
       Im ersten Quartal 2025 wurden von den Fachärzt:innen rund 1.175.000
       sogenannte Hausarztvermittlungsfälle abgerechnet, zwei Jahre zuvor waren es
       nur 710.000 Fälle gewesen, so Zahlen von der Techniker Krankenkasse. Als
       sogenannter Terminservice-Fall wurden 387.000 Fälle abgerechnet, hier haben
       sich die Zahlen innerhalb von zwei Jahren verdoppelt.
       
       ## Bundesrechnungshof: Wartezeiten bleiben gleich
       
       Die geförderte Vermittlung erfolgt aufgrund des sogenannten
       [2][Terminservice- und Versorgungsgesetzes,] dass 2019 in Kraft trat und
       2023 aktualisiert wurde. Das Problem: Die Wartezeiten für Facharzttermine
       haben sich dadurch nicht verkürzt, zeigte schon eine [3][Auswertung] des
       Bundesrechnungshofes. Nur die Kosten sind gestiegen.
       
       „Die gesetzlichen Krankenversicherungen zahlen jedes Jahr mehr als 500
       Millionen Euro für Terminvermittlungen, obwohl die Versicherten dadurch
       weder schneller noch besser behandelt werden“, erklärt Jens Baas,
       Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK), auf Anfrage der taz.
       „Bisherige gesetzliche Regelungen, die Menschen schneller in die
       fachärztliche Versorgung zu bringen, funktionieren nicht, sie kosten die
       gesetzlichen Krankenkassen aber sehr viel Geld“, rügt auch die
       stellvertretende Vorstandsvorsitzende Stefanie Stoff-Ahnis vom
       GKV-Spitzenverband der Krankenkassen.
       
       Im zweiten Quartal 2025 entstanden den Krankenkassen für jede
       Hausarztvermittlung Zusatzkosten von 137 Euro. Für jede Vermittlung über
       die Terminservicestelle fielen Zusatzkosten von 112 Euro an, so die Zahlen
       der GKV.
       
       ## Boom mit der „Dringlichkeit“
       
       Die Abrechnungen über den Dringlichkeitscode oder den
       Hausarztvermittlungsfall „entwickeln sich zum neuen Normal“, warnt Doris
       Höpner, Co-Vorsitzende im Hausärzteverband Berlin-Brandenburg, auf Anfrage
       der taz. „Die Hausärzte stellen fest, dass die Patienten zunehmend einen
       Dringlichkeitscode auf der Überweisung möchten“, so die Co-Vorsitzende. Ihr
       würden auch vermehrt Fälle bekannt, in denen Fachärzte „einen
       Dringlichkeitscode vom Patienten einfordern“.
       
       In Berlin erzählt eine Patientin, eine Lungenfacharztpraxis habe sie
       abgewiesen, als sie mit einer normalen Überweisung vom Hausarzt einen
       Termin für eine Routineuntersuchung wollte. Sie solle doch bitte zum
       Hausarzt zurückgehen und sich dort eine Überweisung „mit Dringlichkeit“
       geben lassen, wurde ihr gesagt. Sonst gebe es keinen Termin. Mitgeliefert
       wurde der Hinweis auf eine bestimmte Hausarztpraxis in Berlin, die
       besonders großzügig sei bei Überweisungen mit „Dringlichkeit“.
       
       Auch in Hessen wird ein Fall berichtet, wo ein Neurologe nur eine
       Überweisung „mit Dringlichkeit“ akzeptieren wollte, um einem älteren Herrn
       überhaupt einen Termin zu geben. Der Senior brauchte eine erstmalige
       Untersuchung.
       
       Das Geschäft mit der "Dringlichkeit" boomt, selbst wenn Patient:innen
       einfach nur einen Termin für eine unspektakuläre Untersuchung beim Facharzt
       brauchen. Konterkariert wird damit das Bestreben von Krankenkassen, die
       Patient:innen zu mehr Selbstverantwortung anzuhalten und eben nicht ihre
       Beschwerden zu dramatisieren.
       
       ## Manche „begeistert über die neue Abrechnungsform“
       
       Fachärzt:innen haben deswegen aber keinesfalls ein schlechtes Gewissen.
       Denn sie bemängeln, durch die Budgetierung der Honorare für die Praxen
       jetzt schon viele Leistungen quasi umsonst erbringen zu müssen. Da kommt
       eine Regelung, die eine Vergütung außerhalb dieser Budgets und mit
       Zuschlägen bis zu 100 Prozent erlaubt, gerade recht.
       
       Der Hals-Nasen-Ohren-Arzt Uso Walter schrieb auf der Plattform
       [4]["HNOnet"] begeistert über die neue Abrechnungsform. "In meiner Praxis
       haben wir seit letztem Jahr konsequent neue Patient:innen nur noch mit
       einem Hausarztvermittlungsfall aufgenommen. Bereits bekannte Patient:innen
       haben die Wahl: entweder stundenlanges Warten in der offenen Sprechstunde,
       ein Termin in drei bis fünf Monaten oder ein Soforttermin mit moderater
       Wartezeit aufgrund einer Hausarztvermittlung. Eine Win-win-Situation für
       alle Hausärzt:innen, Patient:innen und HNO-Ärzt:innen."
       
       Gesetzlich versicherte Patient:innen müssen sich in diesem Dschungel aus
       besonderen Überweisungen, Terminservicestellen mit der Nummer 116117 und
       den im Internet oft gar nicht angezeigten "Akutsprechstunden" mühsam
       zurechtfinden. Erst vor wenigen Tag wurde [5][die Plattform Doctolib wegen
       Irreführung von gesetzlich Versicherten verurteilt] – die
       Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte geklagt.
       
       Bei Doctolib gibt es für gesetzlich Versicherte, erst recht, wenn sie
       Neupatient:innen sind, vielleicht noch Termine mit mehrmonatigem Vorlauf
       oder in einer abgelegenen Praxis am Stadtrand. In die „Akutsprechstunden“,
       die viele Fachärzt:innen anbieten müssen, aber oft im Internet nicht
       anzeigen und nur auf Anfrage mitteilen, kann man zwar auch ohne Termin
       kommen. Aber die Vorgaben sind streng. Wehe, der Hexenschuss plagt schon
       seit Wochen, dann erkennt der Orthopäde dies nicht als „Akutfall“ an und
       behandelt den terminlosen Praxiseinschleicher, der sich morgens um acht Uhr
       in die Schlange gestellt hat, bestenfalls missmutig.
       
       Im Alltag aber will man vielleicht mit einer Expert:in nur endlich mal über
       die chronischen Hautprobleme sprechen oder eine fachärztliche Zweitmeinung
       einholen, auch ohne Dringlichkeit. Und dann beginnt der Hürdenlauf zum
       Facharzttermin.
       
       20 Jan 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Zugang-zu-Arztterminen/!6141017
 (DIR) [2] https://www.kbv.de/praxis/praxisfuehrung/terminvermittlung
 (DIR) [3] https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2023/extrabudgetaere-verguetung.html
 (DIR) [4] https://www.hnonet.de/aktuelles/645-ein-jahr-hausarztvermittlungsfall-ein-erfahrungsbericht-aus-der-hno-praxis
 (DIR) [5] /Schwierige-Suche-nach-Arztterminen/!6145860
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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