# taz.de -- Schwierige Suche nach Arztterminen: Vermittlungsplattform Doctolib verurteilt
       
       > Ein Verbraucherschutzverband hat wegen Irreführung von Patient:innen
       > geklagt – und in erster Instanz recht bekommen.
       
 (IMG) Bild: Doctolib zeigt Kassenpatienten auch Termine an, die eigentlich nur für SelbstzahlerInnen vorgesehen sind
       
       Das Landgericht Berlin hat die populäre Arztterminbuchungsplattform
       Doctolib wegen Irreführung verurteilt. Die Richterin gab damit [1][dem
       Verbraucherzentrale Bundesverband] (vzbv) als Kläger recht: Die Plattform
       hat demnach gesetzliche Versicherte in die Irre geführt, als sie ihnen
       nicht nur Termine für Kassenpatient:innen angeboten hat, sondern auch
       solche für Selbstzahler:innen.
       
       „Wer speziell nach Terminen für gesetzlich Versicherte sucht, erwartet zu
       Recht, dass nur Praxen vorgeschlagen werden, die über die Krankenkasse
       abrechnen und vom Patienten kein Geld verlangen“, sagt Susanne Einsiedler,
       Rechtsreferentin beim vzbv. Doch bei Doctolib sei das nicht der Fall: „Die
       ersten Treffer der Suche entpuppen sich oft als Termine nur für
       Privatpatienten und Selbstzahler.“ Das erfahren die Suchenden aber erst,
       wenn sie Praxis und Termin auswählen und sich damit weiter durch den
       Buchungsprozess klicken.
       
       Doctolib ist eine Onlineplattform, über die Patient:innen Termine in
       Arztpraxen buchen können. Stand vergangenen April verwendeten nach Angaben
       des Unternehmen 25 Millionen Nutzer:innen in Deutschland die Plattform,
       also knapp ein Drittel der Bevölkerung.
       
       Vor Gericht ging es nun um Folgendes: Wer auf Doctolib nach einem Termin
       sucht, bekommt dabei einen Filter „€ Gesetzlich“ angeboten. Die Erläuterung
       dazu lautet: „Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung anzeigen“. Doch wer
       den Filter aktiviert hat, bekommt auch Termine vorgeschlagen, bei denen die
       Praxen eine Selbstzahlung verlangen. So heißt es in einem vor Gericht
       vorgebrachten Fall beispielsweise: „Wir sind eine Privatpraxis, gesetzlich
       versicherte Patienten können NUR! als Selbstzahler zu uns in die Praxis
       kommen. Das bedeutet, dass Sie die Leistungen von den gesetzlichen
       Krankenkassen in der Regel nicht erstattet bekommen und die Kosten selbst
       tragen müssen. Bitte bringen Sie als Selbstzahler in Vorkasse 200 € bar
       mit.“
       
       ## Noch nicht rechtskräftig
       
       Das Landgericht urteilte: Der Vorwurf der Irreführung sei gerechtfertigt.
       Der Filter „€ Gesetzlich“ erwecke die Erwartung, nur Termine angezeigt zu
       bekommen, die über die gesetzliche Krankenkasse abgedeckt sind. Der vzbv
       hat [2][das Urteil] am Donnerstag öffentlich gemacht, gefallen ist es
       bereits im November. Rechtskräftig ist die Entscheidung noch nicht.
       Doctolib hat Berufung eingelegt. „Unsere Suchfunktion bildet das gesetzlich
       verankerte Wahlrecht der Patient:innen zutreffend ab und kann unserer
       Meinung nach nicht als irreführend eingestuft werden – dies alleine
       aufgrund der eindeutigen und mehrfach vorhandenen Hinweise“, teilte eine
       Sprecherin auf Anfrage mit.
       
       Dabei sieht der vzbv Terminvermittlungsplattformen erst einmal positiv: Sie
       können dabei helfen, schnell und ohne viel Telefonieren Arzttermine zu
       bekommen. Doch dass die Praxen zunehmend auf die Vermittlungsplattformen
       setzen, schafft auch Probleme: So sind manche Praxen gar nicht mehr per
       Telefon erreichbar, sondern bieten nur noch digitale Terminbuchungen an.
       Für alle, die nicht die entsprechenden digitalen Endgeräte nutzen oder ihre
       Daten nicht an eines der Vermittlungsportale geben wollen, wird die
       Versorgung damit schlechter.
       
       Zudem sorgen auch die Filter immer wieder für Ärger: Suchende bekommen im
       ersten Schritt häufig eine Fülle potenzieller Termine angezeigt, die sich
       beim näheren Hinschauen mitunter als wenig passend erweisen: etwa weil
       keine Neupatient:innen aufgenommen werden oder die Leistung, für die
       man eigentlich eine Praxis gesucht hatte, dann doch nicht verfügbar ist.
       
       Auch politisch ist das Problem der Arztterminvergabe und der teilweise
       langen Wartezeiten ungelöst. Die schwarz-rote Koalition [3][konzentriert
       sich momentan darauf, die Zahl der Arztbesuche mit Negativanreizen zu
       verringern]. Eine zentrale Forderung der Verbraucherschützer:innen
       bleibt dabei ungehört: Die Terminvergabe dürfe keine Gruppe von
       Patient:innen schlechter stellen.
       
       15 Jan 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Verbraucherzentrale/!t5018852
 (DIR) [2] https://www.vzbv.de/sites/default/files/2026-01/Urteil_Doctolib_LG%20Berlin.pdf
 (DIR) [3] /Kontaktgebuehr-bei-Arztbesuch/!6141489
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Svenja Bergt
       
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