# taz.de -- Schwierige Suche nach Arztterminen: Vermittlungsplattform Doctolib verurteilt
> Ein Verbraucherschutzverband hat wegen Irreführung von Patient:innen
> geklagt – und in erster Instanz recht bekommen.
(IMG) Bild: Doctolib zeigt Kassenpatienten auch Termine an, die eigentlich nur für SelbstzahlerInnen vorgesehen sind
Das Landgericht Berlin hat die populäre Arztterminbuchungsplattform
Doctolib wegen Irreführung verurteilt. Die Richterin gab damit [1][dem
Verbraucherzentrale Bundesverband] (vzbv) als Kläger recht: Die Plattform
hat demnach gesetzliche Versicherte in die Irre geführt, als sie ihnen
nicht nur Termine für Kassenpatient:innen angeboten hat, sondern auch
solche für Selbstzahler:innen.
„Wer speziell nach Terminen für gesetzlich Versicherte sucht, erwartet zu
Recht, dass nur Praxen vorgeschlagen werden, die über die Krankenkasse
abrechnen und vom Patienten kein Geld verlangen“, sagt Susanne Einsiedler,
Rechtsreferentin beim vzbv. Doch bei Doctolib sei das nicht der Fall: „Die
ersten Treffer der Suche entpuppen sich oft als Termine nur für
Privatpatienten und Selbstzahler.“ Das erfahren die Suchenden aber erst,
wenn sie Praxis und Termin auswählen und sich damit weiter durch den
Buchungsprozess klicken.
Doctolib ist eine Onlineplattform, über die Patient:innen Termine in
Arztpraxen buchen können. Stand vergangenen April verwendeten nach Angaben
des Unternehmen 25 Millionen Nutzer:innen in Deutschland die Plattform,
also knapp ein Drittel der Bevölkerung.
Vor Gericht ging es nun um Folgendes: Wer auf Doctolib nach einem Termin
sucht, bekommt dabei einen Filter „€ Gesetzlich“ angeboten. Die Erläuterung
dazu lautet: „Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung anzeigen“. Doch wer
den Filter aktiviert hat, bekommt auch Termine vorgeschlagen, bei denen die
Praxen eine Selbstzahlung verlangen. So heißt es in einem vor Gericht
vorgebrachten Fall beispielsweise: „Wir sind eine Privatpraxis, gesetzlich
versicherte Patienten können NUR! als Selbstzahler zu uns in die Praxis
kommen. Das bedeutet, dass Sie die Leistungen von den gesetzlichen
Krankenkassen in der Regel nicht erstattet bekommen und die Kosten selbst
tragen müssen. Bitte bringen Sie als Selbstzahler in Vorkasse 200 € bar
mit.“
## Noch nicht rechtskräftig
Das Landgericht urteilte: Der Vorwurf der Irreführung sei gerechtfertigt.
Der Filter „€ Gesetzlich“ erwecke die Erwartung, nur Termine angezeigt zu
bekommen, die über die gesetzliche Krankenkasse abgedeckt sind. Der vzbv
hat [2][das Urteil] am Donnerstag öffentlich gemacht, gefallen ist es
bereits im November. Rechtskräftig ist die Entscheidung noch nicht.
Doctolib hat Berufung eingelegt. „Unsere Suchfunktion bildet das gesetzlich
verankerte Wahlrecht der Patient:innen zutreffend ab und kann unserer
Meinung nach nicht als irreführend eingestuft werden – dies alleine
aufgrund der eindeutigen und mehrfach vorhandenen Hinweise“, teilte eine
Sprecherin auf Anfrage mit.
Dabei sieht der vzbv Terminvermittlungsplattformen erst einmal positiv: Sie
können dabei helfen, schnell und ohne viel Telefonieren Arzttermine zu
bekommen. Doch dass die Praxen zunehmend auf die Vermittlungsplattformen
setzen, schafft auch Probleme: So sind manche Praxen gar nicht mehr per
Telefon erreichbar, sondern bieten nur noch digitale Terminbuchungen an.
Für alle, die nicht die entsprechenden digitalen Endgeräte nutzen oder ihre
Daten nicht an eines der Vermittlungsportale geben wollen, wird die
Versorgung damit schlechter.
Zudem sorgen auch die Filter immer wieder für Ärger: Suchende bekommen im
ersten Schritt häufig eine Fülle potenzieller Termine angezeigt, die sich
beim näheren Hinschauen mitunter als wenig passend erweisen: etwa weil
keine Neupatient:innen aufgenommen werden oder die Leistung, für die
man eigentlich eine Praxis gesucht hatte, dann doch nicht verfügbar ist.
Auch politisch ist das Problem der Arztterminvergabe und der teilweise
langen Wartezeiten ungelöst. Die schwarz-rote Koalition [3][konzentriert
sich momentan darauf, die Zahl der Arztbesuche mit Negativanreizen zu
verringern]. Eine zentrale Forderung der Verbraucherschützer:innen
bleibt dabei ungehört: Die Terminvergabe dürfe keine Gruppe von
Patient:innen schlechter stellen.
15 Jan 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Verbraucherzentrale/!t5018852
(DIR) [2] https://www.vzbv.de/sites/default/files/2026-01/Urteil_Doctolib_LG%20Berlin.pdf
(DIR) [3] /Kontaktgebuehr-bei-Arztbesuch/!6141489
## AUTOREN
(DIR) Svenja Bergt
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