# taz.de -- Kein Bürgergeld mehr für neue Ukrainer: Weniger als für die ärmsten Deutschen
       
       > Ukrainer, die ab dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind,
       > sollen weniger Leistungen bekommen. Dennoch wird es zunächst für den
       > Staat teurer.
       
 (IMG) Bild: Auf dem Flughafengelände Tegel wird das Ankunftszentrum TXL für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine eröffnet, Berlin, 3. März 2022
       
       afp | Ukrainerinnen und Ukrainer, die vor dem russischen Angriffskrieg nach
       Deutschland geflohen sind, haben hierzulande [1][Vorteile im Vergleich zu
       Geflüchteten aus anderen Ländern]. Ein Punkt ist, dass ihnen bereits ab
       Juni 2022 der Anspruch auf Bürgergeld zugesprochen wurde – statt der
       niedrigeren Sätze des Asylbewerberleistungsgesetzes. Das soll sich nun aber
       ändern: Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung debattiert
       der Bundestag am Donnerstag zum ersten Mal. Die Änderungen betreffen
       Ukrainerinnen und Ukrainer, die nach dem 31. März 2025 eingereist sind.
       
       Woran liegt die nach Herkunft unterschiedliche Behandlung? 
       
       Geflüchtete aus der Ukraine werden nicht als Asylbewerberinnen und
       -bewerber betrachtet, sondern als Geflüchtete auf Grundlage der sogenannten
       EU-Massenzustromrichtlinie. Diese geht auf die Erfahrungen der Kriege auf
       dem Balkan zurück, wurde aber erstmals kurz nach dem russischen Angriff auf
       die Ukraine am 3. März 2022 aktiviert. Individuelle Asylverfahren sind
       demnach nicht erforderlich, auch besteht sofort ein Anrecht auf
       Arbeitsaufnahme.
       
       Was wird jetzt geändert? 
       
       Am besonderen Status der Geflüchteten aus der Ukraine ändert sich
       grundsätzlich nichts. Allerdings sollen alle, die nach dem 31. März 2025
       eingereist sind oder einreisen, [2][nur noch Anspruch auf Unterstützung
       nach den Vorgaben des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten] – so wie es
       schon einmal in der kurzen Zeitspanne zwischen dem russischen Überfall am
       24. Februar und dem 31. März 2022 der Fall war.
       
       Für Menschen aus der Ukraine, die nach dem 31. März 2025 eingereist sind
       und bereits Bürgergeld beziehen, gilt eine Übergangslösung: Nach
       Inkrafttreten des neuen Gesetzes können sie noch maximal drei Monate lang
       Bürgergeld beziehen.
       
       Welche Folgen hat das für die Betroffenen? 
       
       Aufgrund des sogenannten Rechtskreiswechsels fallen staatliche
       Unterstützungsleistungen niedriger aus. Die Zahlungen nach dem
       Asylbewerberleistungsgesetz liegen um etwa 20 Prozent unter dem Bürgergeld.
       Die genaue Höhe hängt von individuellen Voraussetzungen ab, für
       Alleinstehende gilt seit dem Jahreswechsel ein Grundbedarf von 455 Euro.
       [3][Beim Bürgergeld beträgt der Regelsatz 563 Euro, wobei die Leistungen
       nicht genau vergleichbar sind.] Zuständig ist nicht mehr das Jobcenter,
       sondern das Sozialamt.
       
       Was ändert sich für die Gesundheitsversorgung? 
       
       Statt einer regulären Mitgliedschaft in einer Krankenkasse erhalten die
       betreffenden ukrainischen Geflüchteten Anspruch auf eine medizinische
       Grundversorgung, die aus Steuermitteln finanziert wird. Die Krankenkassen
       werden dadurch entlastet. Anspruch auf volle Gesundheitsversorgung besteht
       (wie auch für andere Geflüchtete) erst nach drei Jahren legalem Aufenthalt
       in Deutschland oder dann, wenn die Betroffenen selbst für ihren
       Lebensunterhalt aufkommen und Steuern und Sozialbeiträge zahlen.
       
       Welche Folgen hat die Neuregelung für die Betroffenen noch? 
       
       Der Druck auf die betroffenen Geflüchteten, eine Arbeit aufzunehmen,
       steigt. Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte werden
       verpflichtet, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Allerdings entfällt
       die bisherige Betreuung durch die Jobcenter, auch wenn ein
       Beratungsanspruch durch die Agenturen für Arbeit weiterhin bestehen soll.
       
       Spart der Staat durch die Neuregelung Geld? 
       
       Unmittelbar zunächst einmal nicht. Erwartet werden für das laufende Jahr
       Minderausgaben für den Bund beim Bürgergeld von 680 Millionen Euro und für
       die Kommunen von 50 Millionen Euro. 2027 sollen der Bund 300 Millionen Euro
       und die Kommunen 20 Millionen Euro einsparen. Hinzu kommen weitere,
       kleinere Ersparnisse, etwa bei der Grundsicherung im Alter.
       
       Durch die Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz entstehen Ländern
       und Kommunen jedoch voraussichtlich 2026 Mehrkosten von 862 Millionen Euro
       und 2027 von 394 Millionen Euro. Ein Grund dafür ist ein erheblich höherer
       Verwaltungsaufwand, vor allem für die Kommunen. Der Bund will den Ländern
       für die Mehrkosten eine pauschalierte Entlastung zahlen.
       
       15 Jan 2026
       
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