# taz.de -- Kein Bürgergeld mehr für neue Ukrainer: Weniger als für die ärmsten Deutschen
> Ukrainer, die ab dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind,
> sollen weniger Leistungen bekommen. Dennoch wird es zunächst für den
> Staat teurer.
(IMG) Bild: Auf dem Flughafengelände Tegel wird das Ankunftszentrum TXL für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine eröffnet, Berlin, 3. März 2022
afp | Ukrainerinnen und Ukrainer, die vor dem russischen Angriffskrieg nach
Deutschland geflohen sind, haben hierzulande [1][Vorteile im Vergleich zu
Geflüchteten aus anderen Ländern]. Ein Punkt ist, dass ihnen bereits ab
Juni 2022 der Anspruch auf Bürgergeld zugesprochen wurde – statt der
niedrigeren Sätze des Asylbewerberleistungsgesetzes. Das soll sich nun aber
ändern: Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung debattiert
der Bundestag am Donnerstag zum ersten Mal. Die Änderungen betreffen
Ukrainerinnen und Ukrainer, die nach dem 31. März 2025 eingereist sind.
Woran liegt die nach Herkunft unterschiedliche Behandlung?
Geflüchtete aus der Ukraine werden nicht als Asylbewerberinnen und
-bewerber betrachtet, sondern als Geflüchtete auf Grundlage der sogenannten
EU-Massenzustromrichtlinie. Diese geht auf die Erfahrungen der Kriege auf
dem Balkan zurück, wurde aber erstmals kurz nach dem russischen Angriff auf
die Ukraine am 3. März 2022 aktiviert. Individuelle Asylverfahren sind
demnach nicht erforderlich, auch besteht sofort ein Anrecht auf
Arbeitsaufnahme.
Was wird jetzt geändert?
Am besonderen Status der Geflüchteten aus der Ukraine ändert sich
grundsätzlich nichts. Allerdings sollen alle, die nach dem 31. März 2025
eingereist sind oder einreisen, [2][nur noch Anspruch auf Unterstützung
nach den Vorgaben des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten] – so wie es
schon einmal in der kurzen Zeitspanne zwischen dem russischen Überfall am
24. Februar und dem 31. März 2022 der Fall war.
Für Menschen aus der Ukraine, die nach dem 31. März 2025 eingereist sind
und bereits Bürgergeld beziehen, gilt eine Übergangslösung: Nach
Inkrafttreten des neuen Gesetzes können sie noch maximal drei Monate lang
Bürgergeld beziehen.
Welche Folgen hat das für die Betroffenen?
Aufgrund des sogenannten Rechtskreiswechsels fallen staatliche
Unterstützungsleistungen niedriger aus. Die Zahlungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz liegen um etwa 20 Prozent unter dem Bürgergeld.
Die genaue Höhe hängt von individuellen Voraussetzungen ab, für
Alleinstehende gilt seit dem Jahreswechsel ein Grundbedarf von 455 Euro.
[3][Beim Bürgergeld beträgt der Regelsatz 563 Euro, wobei die Leistungen
nicht genau vergleichbar sind.] Zuständig ist nicht mehr das Jobcenter,
sondern das Sozialamt.
Was ändert sich für die Gesundheitsversorgung?
Statt einer regulären Mitgliedschaft in einer Krankenkasse erhalten die
betreffenden ukrainischen Geflüchteten Anspruch auf eine medizinische
Grundversorgung, die aus Steuermitteln finanziert wird. Die Krankenkassen
werden dadurch entlastet. Anspruch auf volle Gesundheitsversorgung besteht
(wie auch für andere Geflüchtete) erst nach drei Jahren legalem Aufenthalt
in Deutschland oder dann, wenn die Betroffenen selbst für ihren
Lebensunterhalt aufkommen und Steuern und Sozialbeiträge zahlen.
Welche Folgen hat die Neuregelung für die Betroffenen noch?
Der Druck auf die betroffenen Geflüchteten, eine Arbeit aufzunehmen,
steigt. Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte werden
verpflichtet, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Allerdings entfällt
die bisherige Betreuung durch die Jobcenter, auch wenn ein
Beratungsanspruch durch die Agenturen für Arbeit weiterhin bestehen soll.
Spart der Staat durch die Neuregelung Geld?
Unmittelbar zunächst einmal nicht. Erwartet werden für das laufende Jahr
Minderausgaben für den Bund beim Bürgergeld von 680 Millionen Euro und für
die Kommunen von 50 Millionen Euro. 2027 sollen der Bund 300 Millionen Euro
und die Kommunen 20 Millionen Euro einsparen. Hinzu kommen weitere,
kleinere Ersparnisse, etwa bei der Grundsicherung im Alter.
Durch die Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz entstehen Ländern
und Kommunen jedoch voraussichtlich 2026 Mehrkosten von 862 Millionen Euro
und 2027 von 394 Millionen Euro. Ein Grund dafür ist ein erheblich höherer
Verwaltungsaufwand, vor allem für die Kommunen. Der Bund will den Ländern
für die Mehrkosten eine pauschalierte Entlastung zahlen.
15 Jan 2026
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