# taz.de -- Durchsuchungen in Freiburg: Razzien wegen Indymedia-Ermittlungen waren rechtswidrig
> Fünf Linke wurden 2023 durchsucht, die ein Archiv von „Indymedia
> linksunten“ betrieben haben sollen. Nun erklärte ein Gericht: Das war
> rechtswidrig.
(IMG) Bild: Seit Jahren regt sich Protest gegen das Indymedia-Verbot, hier Anfang 2020 bei einer Demo in Leipzig
Es war ein Großeinsatz: [1][Gleich fünf Freiburger Linke wurden am 2.
August 2023 von der Polizei durchsucht], im Auftrag der Staatsanwaltschaft
Karlsruhe. Der Vorwurf: Die vier Männer und eine Frau sollen [2][die 2017
vom Bundesinnenministerium verbotene linke Onlineplattform „Indymedia
linksunten“] weiterbetrieben haben. Und die Beamten sammelten einiges ein:
Laptops, Smartphones, Festplatten, USB-Sticks, SD-Karten – insgesamt knapp
200 Datenträger.
Nun entschied das Landgericht Karlsruhe, dass die Durchsuchungen und
Beschlagnahmungen rechtswidrig waren. Und das Gericht teilte ordentlich
gegen die Staatsanwaltschaft aus. Die damals für die
Durchsuchungsbeschlüsse angeführten Anhaltspunkte seien „äußerst
zweifelhaft“ gewesen, der Anfangsverdacht gegen die Freiburger:innen
habe „im Grenzbereich zu bloßen Vermutungen“ gelegen, heißt es in dem
Beschluss, der der taz vorliegt.
Die Plattform „Indymedia linksunten“ hatte sich 2007 von der
Indymedia-Hauptplattform abgespalten und war 2009 online gegangen. Jeder
und jedem war es dort möglich, politische Debattenbeiträge,
Veranstaltungsankündigungen, aber auch Bekennerschreiben zu militanten
Aktionen einzustellen. Wegen Letzterem hatte [3][das Bundesinnenministerium
die Plattform schließlich verboten]. „Indymedia linksunten“ wurde offline
genommen.
## Nicht das erste Verfahren gegen die Beschuldigten
Bereits damals wurde den fünf Freiburger:innen vorgeworfen, die
Plattform zu betreiben – und auch da schon wurden sie durchsucht. Der
Verdacht ließ sich nicht erhärten, das Verfahren wurde eingestellt. Im
Januar 2020 aber tauchte eine Archiv-Version von „Indymedia linksunten“
wieder im Internet auf. Man wolle „zehn Jahre Bewegungsgeschichte wieder
zugänglich machen“, hieß es dazu anonym. „Kein Staat und keine Polizei kann
uns daran hindern.“
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe nahm daraufhin wieder Ermittlungen gegen
das Quintett auf – und ließ die Personen im Sommer 2023 durchsuchen. Der
Vorwurf: Sie hätten „Indymedia linksunten“ rechtswidrig weiterbetrieben und
damit gegen ein Vereinigungsverbot verstoßen.
Die Beschuldigten waren gegen die Razzien juristisch vorgegangen. Bereits
Ende Dezember hatte das Landgericht Karlsruhe diese Durchsuchungen für
rechtswidrig erklärt – nun liegt auch die Begründung vor. Und diese ist
deutlich. Es gebe „erhebliche Zweifel“, dass gegen die fünf überhaupt ein
konkreter Anfangsverdacht vorlag. Angeführte Belege seien „vage“, andere
Aspekte, die die Beschuldigten entlasteten, seien „gänzlich
unberücksichtigt“ geblieben.
So stimme schon im Durchsuchungsbeschluss der Zeitpunkt nicht, ab wann das
Archiv von „Indymedia linksunten“ online war. Was die Frage aufwerfe, „ob
durch den Ermittlungsrichter überhaupt eine genauere Auseinandersetzung mit
den unterschiedlichen Webseiten und Zeitpunkten erfolgt ist“. Auch seien
Ausführungen zum Archiv selbst „wenig bis nicht valide“.
## Nachhaltiger Rechtskampf als Indiz für die Schuld
Auch habe eine „Beweislastumkehr“ stattgefunden. Denn ein Vorwurf der
Staatsanwaltschaft lautete, dass nie bewiesen worden sei, dass sich
„Indymedia linksunten“ aufgelöst habe – statt deren Fortexistenz
nachzuweisen. Der „nachhaltige“ Rechtskampf der fünf Freiburger:innen
gegen das Verbot sei außerdem als Indiz gewertet worden, dass diese die
ursprüngliche Plattform weiterbetreiben wollten und damit Teil des
verbotenen Vereins waren. Das Landgericht sieht auch hier eine „bedenkliche
Argumentation“, die Personen von „zulässigem juristischen Vorgehen“
abhalten könne.
Das Gericht urteilte zudem, dass die Durchsuchungen unverhältnismäßig
gewesen seien, weil die Staatsanwaltschaft zunächst Anfragen an die
Verfassungsschutzbehörden zu dem Archiv hätte richten können. Oder klären
müssen, ob ein Datentransfer für das Archiv auch für Außenstehende, die
vorher nichts mit „Indymedia linksunten“ zu tun hatten, möglich war.
Erfolgreich waren die Durchsuchungen auch so nicht: Die damals
beschlagnahmten Datenträger waren fast alle verschlüsselt. Das
Landeskriminalamt konstatierte am Ende, dass sich keine Verbindung der
Beschuldigten zu dem Archiv erhärten ließ. Das Verfahren wurde im Mai 2025
eingestellt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Im Ergebnis
wurde damit bis heute niemand für den Betrieb von „Indymedia linksunten“
oder das spätere Archiv verurteilt.
## Erneute Schlappe für Staatsanwaltschaft
Es ist auch nicht die erste Schlappe der Staatsanwaltschaft Karlsruhe bei
ihren „Indymedia linksunten“-Ermittlungen. Ein Redakteur des Radiosenders
Radio Dreyeckland hatte zuvor in einem Onlineartikel zu dem
„linksunten“-Archiv verlinkt. Auch das sah die Staatsanwaltschaft als
Unterstützung einer verbotenen Vereinigung und ließ ihn durchsuchen.
[4][Der Redakteur wurde 2024 freigesprochen].
Die fünf nun vor Gericht erfolgreichen Freiburger:innen äußerten sich
vorerst nicht zu dem Beschluss. Die Autonome Antifa Freiburg aber
kritisierte in einer Erklärung, wie das Quintett „auf dem Rechtsweg
kriminalisiert“ wurde. Die Gruppe betonte: „Heute wäre eine
Open-Posting-Seite mit aktiver und aktiv moderierter Kommentarspalte wie
‚Indy linksunten‘ im Kampf gegen die AfD und Fake News wichtiger denn je.“
14 Jan 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Freiburger-Indymedia-Razzien/!5948154
(DIR) [2] /Verbot-von-linksuntenindymedia/!5436752
(DIR) [3] /Verbot-von-linksuntenindymedia/!5436752
(DIR) [4] /Urteil-fuer-Radio-Dreyeckland/!6012022
## AUTOREN
(DIR) Konrad Litschko
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