# taz.de -- Karlsruher Beschluss zu Rundfunkfreiheit: Durchsuchung bei Redakteur war verfassungswidrig
       
       > Wegen eines Links ist die Wohnung eines Redakteurs des linken Radios
       > Dreyeckland durchsucht worden. Das Bundesverfassungsgericht beanstandet
       > das nun.
       
 (IMG) Bild: Radio Dreyeckland: Der Sender in Freiburg ist das älteste freie Radio Deutschlands
       
       Die Wohnungsdurchsuchung bei dem Freiburger Journalisten Fabian Kienert hat
       die Rundfunkfreiheit verletzt. Das entschied jetzt das
       Bundesverfassungsgericht in einem noch nicht veröffentlichten Beschluss,
       der der taz bereits vorliegt. Die Wohnung eines Journalisten dürfe nicht
       aufgrund eines vagen Verdachts durchsucht werden.
       
       Kienert ist Redakteur des [1][links-alternativen Freiburger Senders Radio
       Dreyeckland (RDL)]. Im Juli 2022 hatte Kienert auf der RDL-Webseite
       [2][einen kurzen Artikel] veröffentlicht, in dem es um die seit 2017
       verbotene linksradikale Agitationsplattform [3][linksunten.indymedia] ging.
       Der Text endet mit dem lapidaren Satz: „Im Internet findet sich
       linksunten.indymedia.org als Archivseite.“ Dabei war die Archivseite auch
       verlinkt.
       
       Wegen dieses Links ließ die Staatsanwaltschaft Karlsruhe im Januar 2023
       Kienerts Wohnung durchsuchen und erhob im April 2023 Anklage gegen ihn.
       Kienert habe durch den Link die Fortführung der verbotenen Vereinigung
       linksunten.indymedia unterstützt, was laut Paragraf 85 des
       Strafgesetzbuches strafbar ist. Das Oberlandesgericht Stuttgart billigte im
       Juni 2023 die Durchsuchung.
       
       Kienert drohten bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.
       [4][Doch das Landgericht Karlsruhe sprach Kienert im Juni 2024 in vollem
       Umfang frei]. Weder sei die Fortexistenz von linksunten.indymedia
       nachweisbar, noch sei ein bloßer Servicelink eine strafbare Unterstützung.
       
       ## Keine plausiblen Gründe für die Durchsuchung
       
       Im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ging es nun im Kern um die
       Wohnungsdurchsuchung vom Januar 2023. Die Karlsruher Richter:innen
       stellten klar, dass auch die Durchsuchung der Privatwohnung eines
       Redakteurs ein Eingriff in die Rundfunkfreiheit sein kann, zum Beispiel,
       wenn der Redakteur dort seinen beruflich genutzten Laptop aufbewahrt, wie
       es Kienert tat. Auch die Durchsuchung der Privatwohnung eines Journalisten
       könne einschüchternde Wirkung haben.
       
       Der Eingriff sei nicht gerechtfertigt gewesen, so der BVerfG-Beschluss,
       denn es habe keine plausiblen Gründe für die Durchsuchung gegeben. Die
       bloße Existenz der seit Jahren nicht mehr aktualisierten Archivwebseite
       reiche nicht für die Annahme, dass die Vereinigung, die die Plattform einst
       betrieb, noch besteht. So sei bereits unklar gewesen, wer die Archivseite
       überhaupt eingerichtet hatte. Die Rundfunkfreiheit schütze davor, dass
       Radio-Redakteur:innen aufgrund vager Vermutungen strafverfolgt werden.
       
       [5][Zur praktisch relevanten Frage, ob schon das bloße Setzen eines Links
       als strafbare Unterstützung einer verbotenen Vereinigung gelten kann],
       sagten die Verfassungsrichter:innen leider nichts.
       
       „Ich hoffe, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu
       beiträgt, dass Polizei und Staatsanwaltschaft künftig weniger leichtfertig
       mit Grundrechten umgehen“, erklärte RDL-Redakteur Kienert nach Erhalt des
       Beschlusses. (Az.: 1 BvR 259/24)
       
       Transparenzhinweis: Der Autor ist rechtspolitischer Korrespondent der taz
       und produziert bei Radio Dreyeckland die Musiksendung „[6][Keine Heimat
       (Euro-Folk)]“
       
       19 Nov 2025
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Freiburger-Radiosender/!5972923
 (DIR) [2] https://rdl.de/beitrag/ermittlungsverfahren-nach-indymedia-linksunten-verbot-wegen-bildung-krimineller
 (DIR) [3] /Indymedia/!t5011032
 (DIR) [4] /Urteil-fuer-Radio-Dreyeckland/!6012022
 (DIR) [5] /Prozess-Radio-Dreyeckland/!6004964
 (DIR) [6] http://www.keine-heimat.de/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
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