# taz.de -- Urteil zu Nazi-Kampfsportgruppe: „Knockout 51“ ist kriminell, aber keine Terrorvereinigung
> Für die Bundesanwaltschaft war „Knockout 51“ eine Terrorgruppe und
> scheiterte damit vor Gericht. Und auch der Bundesgerichtshof ist nicht
> überzeugt.
(IMG) Bild: Prozess gegen Mitglieder von „Knockout 51“ in Jena im August 2023
dpa | Die rechtsextremistische Kampfsportgruppe „Knockout51“ ist laut einem
Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zwar eine kriminelle, aber keine
terroristische Vereinigung. Das oberste deutsche Strafgericht hob am
Donnerstag [1][ein Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena] in
einzelnen Punkten auf, bestätigte aber grundsätzlich dessen Einschätzung,
dass es sich bei der Gruppe nicht um eine Terrorvereinigung handelt.
„Knockout 51“ wurde nach Angaben der Sicherheitsbehörden spätestens Anfang
2019 in Eisenach in Thüringen gegründet. Unter dem Deckmantel des
gemeinsamen Kampfsport-Trainings seien junge und nationalistisch gesinnte
Personen angelockt und mit rechtsextremistischem Gedankengut in Verbindung
gebracht worden, heißt es im Thüringer Verfassungsschutzbericht 2024. Die
Gruppe soll versucht haben, [2][in Eisenach einen „Nazi-Kiez“ zu schaffen.]
Die Bundesanwaltschaft hatte bei einer bundesweiten Razzia im April 2022
vier mutmaßliche Köpfe der Gruppe festnehmen lassen. Das OLG Jena
[3][verurteilte sie im Juli 2024] unter anderem wegen Mitgliedschaft in
einer kriminellen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung zu
Haftstrafen zwischen zwei Jahren und zwei Monaten, und drei Jahren und zehn
Monaten.
Die Bundesanwaltschaft hatte härtere Strafen gefordert. Sie stufte
„Knockout 51“ nicht nur als kriminelle, sondern auch als terroristische
Vereinigung ein. Laut Anklage planten die Beschuldigten, politische Gegner
mit Messern, Äxten und Macheten zu töten, erklärte ein Vertreter der
Behörde vor Gericht.
## BGH sah keine Terrorgruppe
Das OLG Jena widersprach. Die Gruppe habe Körperverletzungen, nicht aber
Morde oder Totschlag angestrebt, erklärte der Vorsitzende Richter 2024 bei
der Urteilsverkündung. Die Männer hätten sich auf mögliche Angriffe von
Linksextremisten vorbereiten wollen. Der Vorwurf einer terroristischen
Vereinigung sei „reine Fiktion“.
Der BGH konnte bei seiner Überprüfung des Urteils in diesem Punkt keine
Rechtsfehler erkennen. Er hob allerdings den Schuldspruch eines Angeklagten
auf, weil ein Waffendelikt womöglich falsch bewertet wurde. Außerdem muss
das OLG Jena die Haftstrafen gegen diesen und zwei weitere Angeklagte neu
bemessen, weil der BGH seine Rechtsprechung in Bezug auf das Verhältnis der
Straftaten zueinander seit dem OLG-Urteil geändert hat. Das Urteil gegen
den vierten Beschuldigten ist hingegen rechtskräftig.
22 Jan 2026
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