# taz.de -- Marine Le Pen vor Gericht: Bangen um eine politische Zukunft
> Die französische Politikerin Marine Le Pen steht am Dienstag vor Gericht.
> Das Urteil könnte sich auf ihre Präsidentschaftskandidatur auswirken.
(IMG) Bild: Erneut vor Gericht: die rechtspopulistische Politikerin Marine Le Pen
Gegen Marine Le Pen und rund ein Dutzend anderer Mitglieder des
rechtspopulistischen Rassemblement National (RN) beginnt [1][an diesem
Dienstag der Berufungsprozess wegen Unterschlagung von Geldern des
EU-Parlaments]. Sie war im Frühling 2025 von einem französischen Gericht
schuldig gesprochen und zu vier Jahren Haft, davon zwei auf Bewährung
ausgesetzt, verurteilt worden. Weit gravierender für sie jedoch war [2][der
vom Gericht angeordnete Entzug ihrer Wählbarkeit für fünf Jahre] und das
mit sofortiger Wirkung.
Falls dies nach einem Berufungsverfahren neben einer Haftstrafe bestätigt
werden sollte, könnte sie bei den Präsidentschaftswahlen 2027 definitiv
nicht antreten. Laut allen Umfragen der vergangenen Monate hätte sie
theoretisch beste Chancen, als Nachfolgerin von Emmanuel Macron gewählt zu
werden.
Le Pen hatte bereits drei Mal kandidiert und konnte sich 2017 und 2022 für
die Stichwahl qualifizieren. Beim vierten Anlauf wollte sie erneut nach der
Macht greifen. Nun aber wird Marine Le Pen bei diesem Prozess erneut von
ihrer politischen Vergangenheit eingeholt und muss jetzt um eine politische
Zukunft bangen, die sie sich erfolgreich ausmalen durfte.
Sollte das Berufungsgericht die Disqualifizierung als
Präsidentschaftskandidatin bestätigen, würde an ihrer Stelle der junge,
aber bereits populäre Parteichef Jordan Bardella antreten. Ihm werden in
den aktuellen Prognosen für 2027 ebenso gute Wahlchancen in Aussicht
gestellt. Dass der „Stellvertreter“ dann eines Tages ihr den Platz an der
Spitze wieder überlassen würde, scheint äußerst fraglich und scheint auch
ein echter Grund zur Sorge für die bisherige Nummer eins des RN zu sein.
## Rund vier Millionen Euro
Vor Gericht geht es wieder um frühere Praktiken der Parteifinanzierung mit
Mitteln des EU-Parlaments, die von der Justiz in erster Instanz als
„organisiertes System“ der Unterschlagung und Veruntreuung öffentlicher
Gelder in den Jahren 2004 bis 2016 eingestuft wurden. Es geht um rund 4
Millionen Euro, mit denen laut Anklage nicht die parlamentarische Tätigkeit
in Straßburg und Brüssel, sondern Parteifunktionäre bezahlt wurden.
Davon wurde rund eine Million zurückerstattet. Zusammen mit der damaligen
Parteichefin Le Pen waren im März 2025 24 ehemalige EU-Abgeordnete,
parlamentarische Assistenten, Buchhalter sowie die Partei als juristische
Person schuldig gesprochen worden.
Marine Le Pen protestierte gegen das „politische Urteil“ einer angeblich
voreingenommenen Justiz und einer namentlich attackierten
Gerichtspräsidentin, die sie politisch „für tot erklären“ wolle. Das ist
auch heute ihre Linie der Verteidigung.
Unterstützt von einer Kampagne in den sozialen Netzwerken macht sie Druck
auf die Justiz. „Free Marine Le Pen“ hatte nach ihrer Verurteilung
US-Präsident Donald Trump auf seinem Netzwerk kommentiert, er sprach von
einer „Hexenjagd“ der Linken gegen die nationalistische Rechte. Die
französische Richterin der ersten Instanz, Bénédicte de Perthuis, soll in
der Folge angeblich anonyme Morddrohungen erhalten haben.
## Dementi der US-Botschaft
Laut des Nachrichtenmagazins Der Spiegel erwäge die US-Regierung gezielte
Sanktionen gegen französische Richter, wie sie gegen Nicolas Guillou vom
Internationalen Strafgerichtshof bereits verhängt wurden. Laut Mediapart
habe dies die US-Botschaft in Paris dementiert.
Dennoch hat der vorsitzende Richter des Pariser Strafgerichtes, Peimane
Ghaleh-Marzban, öffentlich gewarnt: „Falls (diese Pressionsversuche)
bestätigt würden oder sich ereignen sollten, wäre das eine inakzeptable und
nicht tolerierbare Einmischung in die internen Angelegenheiten unseres
Landes, die von höchster Stelle (des Staates) verurteilt werden müssten.“
Das RN spielt den Ball zurück und protestiert in einem Kommuniqué gegen
„kolportierte Gerüchte, mit denen in unzulässiger Weise Druck auf die
Berufungsrichter ausgeübt“ werde.
Der Prozess vor dem Berufungsgericht in Paris soll bis zum 12. Februar
dauern. Die Urteilsverkündung wird für Anfang Sommer erwartet. Bis dahin
ist offen, ob Marine Le Pen bei den nächsten Präsidentschaftswahlen
kandidieren kann.
13 Jan 2026
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(DIR) Rudolf Balmer
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