# taz.de -- Neue Gesetze und Verordnungen: Was sich mit dem Jahreswechsel so alles geändert hat
> Mindestlohn und CO2-Preis steigen. Das Deutschlandticket wird teurer,
> ebenso das Tanken und Heizen mit Öl und Gas. Welche Änderungen gelten
> 2026?
(IMG) Bild: Das Deutschlandticket ist nicht das Einzige, was dieses Jahr im Preis steigt
dpa/taz | Vom Deutschlandticket über das Kindergeld bis zur
Pendlerpauschale: Mit dem neuen Jahr sind wieder eine Reihe von
gesetzlichen Änderungen in Kraft getreten, die Auswirkungen auf den
Geldbeutel vieler Bürger:innen haben. Die wichtigsten Veränderungen im
Überblick.
## Höherer Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn ist mit dem Jahreswechsel auf 13,90 Euro brutto
je geleisteter Arbeitsstunde gestiegen. Bisher galt ein Mindestlohn von
12,82 Euro. Die durch eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums
geregelte Anhebung beruht auf einer [1][Empfehlung der
Mindestlohnkommission] vom Juni. Anfang 2027 steigt der Mindestlohn demnach
weiter auf 14,60 Euro. Parallel zur Mindestlohnerhöhung steigt auch die
Obergrenze für sogenannte Minijobs. Diese erhöht sich ab Januar von 556 auf
603 Euro im Monat.
Auch einige branchenspezifische Mindestlöhne steigen im neuen Jahr:
darunter im Elektrohandwerk (von 14,41 Euro auf 14,93 Euro), im
Dachdeckerhandwerk (von 16 Euro auf 16,60 Euro für Gesell:innen) und im
Gerüstbau (von 13,95 Euro auf 14,35 Euro). Mehr gibt es auch für
Maler:innen und Lackierer:innen und in der Gebäudereinigung.
Parallel zur Mindestlohnerhöhung steigt auch die Obergrenze [2][für
sogenannte Minijobs]. Diese erhöht sich ab Januar von 556 auf 603 Euro im
Monat. Mit der höheren Verdienstgrenze soll sichergestellt werden, dass die
Arbeitszeit durch den gestiegenen Mindestlohn nicht gekürzt werden muss. So
sind weiterhin zehn Arbeitsstunden pro Woche möglich.
## Mindestausbildungsvergütung wird angehoben
Für Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen gelten neue
Mindestausbildungsvergütungen: Wer zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember
2026 eine Ausbildung anfängt, erhält dann mindestens 724 Euro pro Monat.
Zuvor lag die Mindestausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr bei 682 Euro.
Auch für die Azubis in höheren Lehrjahren gelten entsprechend höhere Werte
als zuvor. Allerdings haben Tarifverträge Vorrang – auch dann, wenn sie
eine geringere Vergütung vorsehen. Dann kann der Betrieb auch unter der
Mindestausbildungsvergütung bezahlen.
## Mehr Kindergeld
Das Kindergeld steigt zum 1. Januar von 255 auf 259 Euro pro Kind und
Monat. Der Kinderfreibetrag, den Eltern über die Steuererklärung beantragen
müssen, steigt von 9.600 auf 9.756 Euro (Kinderfreibetrag von 6.828 plus
Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von 2.928).
Der monatliche Mindestunterhalt für minderjährige Kinder wird in allen
Altersgruppen leicht angehoben. Für Kinder bis fünf Jahre steigt der
Bedarfssatz von 482 auf 486 Euro, für Kinder von sechs bis elf Jahre von
554 auf 558 Euro und von 12 bis 17 Jahre von 649 auf 653 Euro. Für
volljährige Kinder erhöht sich der Bedarf von 693 auf 698 Euro. Der
Bedarfssatz für Auszubildende und Studierende, die nicht zu Hause leben,
bleibt unverändert bei 990 Euro.
## Nullrunde beim Bürgergeld
Beim Bürgergeld ändert sich zum neuen Jahr erst einmal nichts. Die rund 5,5
Millionen Bürgergeld-Beziehenden müssen mit einer Nullrunde auskommen.
Alleinstehende bleiben auch 2026 bei 563 Euro im Monat. Kinder erhalten
weiter je nach Alter 357 bis 471 Euro. Bereits 2025 gab es eine Nullrunde,
nachdem die Regelsätze 2023 und 2024 deutlich erhöht worden waren.
Das Arbeitsministerium hatte sich im September, als die Nullrunde per
Verordnung im Kabinett beschlossen wurde, auf die Gesetzeslage berufen.
Sichergestellt werde, „dass das Existenzminimum gewährleistet wird“,
betonte die Regierung.
Derzeit ist eine Bürgergeldreform in der Gesetzgebung. Sie soll im Frühjahr
im Bundestag beschlossen werden. Mit der Reform, die die SPD-Co-Vorsitzende
Bärbel Bas als Arbeitsministerin nach den Vorgaben der Koalition entworfen
hatte, [3][jedoch in der SPD umstritten ist], soll Hartz IV nicht mehr
länger „Bürgergeld“ heißen, [4][sondern „neue Grundsicherung“]. Die soll
[5][nach strengeren Kriterien als bisher fließen]. Eine komplette
Streichung des Gelds soll möglich werden, wenn Beziehende des staatlichen
Gelds als nicht erreichbar gelten. Die Jobcenter sollen der Vermittlung in
Arbeit wieder Vorrang geben.
Alle Sozialleistungen werden vom 1. Januar 2026 an grundsätzlich nicht mehr
per Scheck oder bar ausgezahlt, sondern nur noch auf ein Girokonto
überwiesen. Leistungsbeziehende müssen ein Konto haben und die IBAN dem
Jobcenter mitteilen.
## Steuerfreibetrag steigt
Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine
Einkommensteuer gezahlt werden muss, steigt 2026 von 11.784 auf 12.348
Euro. Der Spitzensteuersatz, der weiter 42 Prozent beträgt, greift jetzt ab
einem Einkommen von 69.879 Euro (statt ab 68.481 Euro). Für Ehepaare und
Lebenspartner:innen, die sich zusammen veranlagen lassen, gilt der doppelte
Wert. Der Kinderfreibetrag wird auf 9.756 Euro angehoben.
## Rentenerhöhung ab Juli
Rentner:innen können sich auf etwas mehr Geld auf dem Konto freuen: Ihre
Renten sollen zum 1. Juli angehoben werden. Die Erhöhung könnte sich um die
3,7 Prozent bewegen, wie aus einem Entwurf für den jährlichen
Rentenversicherungsbericht hervorgeht. Der Wert ist aber nur eine
Schätzung. Wie stark die Rente steigt, legt das Bundeskabinett immer erst
im Frühjahr je nach aktueller Konjunkturlage und Lohnentwicklung fest.
## „Aktivrente“ in Kraft getreten
Mit dem Jahreswechsel ist die [6][„Aktivrente“ in Kraft getreten] – also
der angekündigte Steuerbonus für Arbeit im Rentenalter. Ältere Beschäftigte
dürfen nun monatlich bis zu 2.000 Euro hinzuverdienen, ohne darauf Steuern
zahlen zu müssen. Die Regelung soll einen Anreiz für Ältere bieten, dem
Arbeitsmarkt länger zur Verfügung zu stehen. Parallel dazu wurde das Verbot
gestrichen, Arbeitnehmer:innen nach Erreichen des Rentenalters ohne
Sachgrund befristet weiterzubeschäftigen.
Die Idee einer solchen Steuervergünstigung stammt von der CDU. Beschlossen
worden war sie im sogenannten Rentenpaket: zusammen mit einer
Stabilisierung des Rentenniveaus, einer Stärkung der Betriebsrenten sowie
der Ausweitung der Mütterrente auf ältere Frauen, die aber erst ab 2027
gilt.
## Kranken- und Rentenversicherung mit höheren Bemessungsgrenzen
Aufgrund der gestiegenen Löhne und Gehälter steigt die
Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.
Januar 2026 von 8.050 auf 8.450 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze
ist der Höchstbetrag, bis zu dem Einkommen bei der Berechnung des Beitrags
berücksichtigt wird. Für darüber hinausgehendes Einkommen müssen keine
Beiträge gezahlt werden.
Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung steigt
ebenfalls – auf ein jährliches Bruttoeinkommen von 69.750 Euro (5.812,50
Euro im Monat). 2025 lag sie bei 66.150 Euro (5.512,50 Euro im Monat). Die
Versicherungspflichtgrenze – der Einkommenshöchstbetrag, bis zu dem
Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein müssen – erhöht sich auf
77.400 Euro pro Jahr (6.450 Euro im Monat). 2025 lag sie bei 73.800 Euro
jährlich (6.150 Euro im Monat).
## Beiträge in der Krankenversicherung steigen
Für viele privat Krankenversicherte steigen im neuen Jahr die Beiträge.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW müssen mit Jahresbeginn etwa 60
Prozent der Versicherten im Schnitt 13 Prozent mehr zahlen. Die
Verbraucherschützer:innen gehen davon aus, dass im Laufe des Jahres
weitere Versicherer nachziehen werden.
Auch bei den gesetzlichen Krankenkassen wird es für einige Versicherte
teurer, [7][obwohl Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) empfohlen
hat], den durchschnittlichen Zusatzbeitrag bei 2,9 Prozent zu lassen.
Letztlich ist es eine Empfehlung und die Krankenkassen sind nicht daran
gebunden. Der Zusatzbeitrag steigt zum Beispiel bei der AOK in mehreren
Bundesländern. Deutschlands größte Krankenkasse, die Techniker, will den
Zusatzbeitrag von 2,45 Prozent auf 2,69 Prozent anheben.
## Pendlerpauschale für kürzere Strecken steigt
Die [8][Pendlerpauschale steigt] für kurze Strecken auf 38 Cent. Davon
profitiert, wer täglich zur Arbeit pendelt – und zwar egal, ob mit dem
Auto, der Bahn, dem Rad oder zu Fuß.
Bisher konnten Arbeitnehmer:innen für die ersten 20 Kilometer
Wegstrecke nur 30 Cent absetzen, erst ab dem 21. Kilometer dann 38 Cent.
Künftig gelten einheitlich 38 Cent. Davon profitieren am Ende aber nur
diejenigen, deren übrige Werbungskosten 1.230 Euro übersteigen. Denn dieser
Betrag wird als pauschale Werbungskosten in der Steuererklärung ohnehin
angesetzt.
Dann könnte man nach Rechnung des Finanzministeriums bei einem Arbeitsweg
von zehn Kilometern und Fünf-Tage-Woche jährlich 176 Euro zusätzlich
absetzen. Bei einem Arbeitsweg von 20 Kilometern sind es sogar 352 Euro.
Wer lediglich fünf Kilometer vom Wohnort zum Arbeitsort zurücklegen muss,
kann 88 Euro mehr steuerlich geltend machen als bisher.
## Deutschlandticket jetzt teurer
Der Preis des Deutschlandtickets ist zum Jahreswechsel gestiegen. Es kostet
nun 63 Euro im Monat. Bisher zahlten Nutzer:innen für das bundesweit
gültige Ticket im Nah- und Regionalverkehr 58 Euro im Monat. Zu
Jahresbeginn 2025 war der Preis auf 58 Euro von zuvor 49 Euro angehoben
worden.
Das Deutschlandticket gibt es seit Mai 2023. Das monatlich kündbare Abo hat
mehr als 14 Millionen Nutzer:innen und ermöglicht bundesweit Fahrten im
Regional- und Nahverkehr. Es hat zuvor bestehende Tarifstrukturen erheblich
vereinfacht. Weil das Ticket günstiger ist als bisherige regionale Abos,
kommt es zu Einnahmeausfällen bei Verkehrsunternehmen. Deswegen geben Bund
und Länder pro Jahr jeweils 1,5 Milliarden Euro.
Die Verkehrsminister:innen [9][hatten sich im September geeinigt],
diese Finanzierung bis 2030 zu verstetigen. Da beide Seiten Mehrkosten über
die vereinbarten drei Milliarden Euro hinaus nicht übernehmen wollten,
kommt es zu der Preiserhöhung.
## Ehrenamtspauschale steigt
Die Übungsleiter:innenpauschale und die Ehrenamtspauschale werden im
neuen Jahr angehoben. Dabei handelt es sich um steuerliche Freibeträge für
nebenberufliche Aufgaben. Die Übungsleiter:innenpauschale steigt von
3.000 auf 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro. Bis zur
jeweiligen Grenze werden keine Steuern und Sozialabgaben fällig. Auch der
Verein muss keine Sozialversicherungsabgaben entrichten. Nur eine begrenzte
Zahl von Ehrenämtern zählt zur Rubrik der Übungsleiter:innen, zum Beispiel
Trainer:innen in Sportvereinen und ehrenamtliche Erzieher:innen und
Pfleger:innen.
## Öl und Gas werden teurer
Der CO2-Preis steigt ab Januar 2026 erneut und [10][verteuert das Tanken
sowie das Heizen mit Öl oder Gas]. Neu ist, dass kein fester CO2-Preis mehr
bestimmt wurde, sondern sich dieser durch die Versteigerung von
CO2-Zertifikaten auf dem freien Markt bilden soll. Festgelegt ist lediglich
ein Preis-Korridor zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO2. Der CO2-Preis
soll den klimaschädlichen Verbrauch fossiler Brennstoffe und damit den
CO2-Ausstoß verringern und dazu beitragen, die deutschen Klimaschutzziele
zu erreichen.
Mit dem Jahreswechsel ist die Gasspeicherumlage für Gaskund:innen
weggefallen. Bislang kostete sie einen Vierpersonenhaushalt je nach
Verbrauch rund 30 bis 60 Euro pro Jahr. Die Umlage diente dazu, die
staatlich angeordnete Befüllung der Gasspeicher nach der Energiekrise 2022
zu finanzieren und machte bei Privatkund:innen rund 2,4 Prozent des
Gaspreises aus. Die Kosten übernimmt nun einmalig der Bund. Da sich der
Gaspreis aus mehreren Bestandteilen zusammensetzt, sinken die Endpreise
nicht automatisch, zumal zugleich vielerorts die Gasnetzentgelte steigen.
## Mögliche Preisänderungen für Kfz-Policen
Zum 1. Januar hat sich für rund jeden vierten Versicherten in der
Kfz-Haftpflicht die Regionalklasse geändert – und damit möglicherweise auch
der zu zahlende Beitrag. Rund 5 Millionen Autofahrer:innen rutschen in
eine höhere Einstufung, für knapp 5,3 Millionen wird es günstiger. Für die
Mehrheit ändert sich aber nichts. Entscheidend ist, wie oft und wie teuer
Unfälle im eigenen Zulassungsbezirk waren: Regionen mit vielen Schäden
landen in höheren Klassen, ruhige Bezirke werden belohnt.
## Steuersenkung in Restaurants
Auf Essen im Restaurant oder Schnellimbiss gilt ab heute eine reduzierte
Mehrwertsteuer. Statt bisher 19 fallen nur noch 7 Prozent an. Das soll die
Gastronomen unterstützen und die Kostensteigerungen der letzten Zeit etwas
auffangen. Von der geringeren Steuer profitieren auch Bäckereien, Cafés,
Wirtshäuser, Catering-Anbieter sowie Kita-, Schul- und
Krankenhausverpflegung. Sie gilt allerdings nur für Speisen, nicht für
Getränke.
Bei den Gästen dürfte davon allerdings wenig ankommen: Essengehen wird
wahrscheinlich nicht günstiger. In der Branche heißt es, Kosten für
Personal und Zutaten seien deutlich gestiegen. Eine pauschale Preissenkung
wäre deshalb nicht wirtschaftlich. Viele könnten so aber zumindest auf
Preiserhöhungen verzichten.
## Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen
Die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen werden zum 1. Juli wieder angepasst.
Sie garantieren verschuldeten Personen mit Arbeitseinkommen ein
Existenzminimum. Liegt das Arbeitseinkommen über dem Grundfreibetrag,
bleibt dem Schuldner ein gewisser Teil vom Mehrverdienst erhalten. Der
pfändungsfreie Betrag erhöht sich zudem, wenn der Schuldner gesetzlich zu
Unterhaltsleistungen verpflichtet ist.
Bei Alleinstehenden liegt die Pfändungsfreigrenze derzeit bei 1.555 Euro.
In der Vergangenheit wurden die Pfändungsfreigrenzen alle zwei Jahre
angelehnt an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten zum Juli angepasst,
seit 2021 erfolgt dies jährlich. Die Pfändungsfreigrenzen werden gemäß
einer Rundungsvorschrift etwa für das P-Konto (Pfändungs-Konto) auf den
nächsten vollen 10-Euro-Betrag aufgerundet.
1 Jan 2026
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