# taz.de -- Nach US-Einreiseverbot: Brite verklagt Trump-Regierung
       
       > Die US-Regierung erlässt Einreiseverbote gegen Gruppen, die sich für
       > Digitalgesetze und gegen Hass im Netz einsetzen. Jetzt wehrt sich ein
       > Betroffener
       
 (IMG) Bild: Imran Ahmed leitet die NGO Center for Countering Digital Hate (CCDH)
       
       afp/taz | Der wegen angeblicher Zensur im Internet mit einem
       US-Einreiseverbot belegte Brite Imran Ahmed hat Mitglieder der Regierung in
       Washington verklagt. „Ich kämpfe gegen meine unrechtmäßige Abschiebung aus
       meinem Heimatland“, erklärte Ahmed, der Leiter der
       Nichtregierungsorganisation [1][Center for Countering Digital Hate] (CCDH)
       mit Sitz in London und Washington, am Mittwoch. Ahmed ist im Besitz einer
       dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung für die USA, einer sogenannten Green
       Card.
       
       Ahmed, dessen Organisation sich im Internet gegen Hassrede und
       Desinformation einsetzt, reichte vor einem Bundesgericht in New York Klage
       gegen US-Außenminister Marco Rubio, die US-Unterstaatssekretärin für
       öffentliche Diplomatie Sarah Rogers, US-Justizministerin Pam Bondi und
       US-Heimatschutzministerin Kristi Noem ein. In Gerichtsunterlagen hieß es,
       Ahmed drohe „die unmittelbare Gefahr einer verfassungswidrigen Festnahme,
       Strafhaft und Ausweisung“ aus den USA.
       
       Ein Bundesrichter erließ eine einstweilige Verfügung, die Ahmeds Verhaftung
       oder Inhaftierung untersagte. Die nächste Anhörung in dem Fall ist für
       Montag angesetzt.
       
       Das US-Außenministerium beharrte auf Anfrage hin auf seiner Position. „Der
       Oberste Gerichtshof und der Kongress haben wiederholt klargestellt: Die USA
       sind nicht verpflichtet, Ausländern die Einreise in unser Land oder den
       Aufenthalt hier zu gestatten“, erklärte das Ministerium.
       
       ## „Komplize“ des früheren US-Präsidenten
       
       US-Unterstaatssekretärin Rogers hatte zuvor im Onlinedienst X erklärt,
       Ahmed sei sanktioniert worden, weil er ein „wichtiger Komplize“ bei den
       Bemühungen der Regierung des früheren US-Präsidenten Joe Biden gewesen sei,
       „die Regierung als Waffe“ gegen US-Bürger einzusetzen. Ahmed betonte, es
       sei seine Lebensaufgabe, „Kinder vor den Gefahren unregulierter
       Onlinedienste und künstlicher Intelligenz zu schützen und die Verbreitung
       von Antisemitismus im Internet zu bekämpfen.“
       
       Am Dienstag [2][hatte das US-Außenministerium fünf Menschen in Europa,
       darunter die beiden Geschäftsführerinnen von HateAid, Anna-Lena von
       Hodenberg und Josephine Ballon, als „radikale Aktivisten“ eingestuft].
       HateAid hilft Betroffenen, sich gegen digitale Gewalt zur Wehr zu setzen.
       Anfang Dezember hatte HateAid in einer Petition gemeinsam mit weiteren
       Organisationen die Bundesregierung aufgefordert, die von Elon Musk geführte
       Plattform X zu verlassen. Die Regierung in Washington wirft ihnen „Zensur“
       im Internet vor.
       
       Die HateAid-Geschäftsführerinnen vermuten, dass ihr Einsatz für die
       Umsetzung von EU-Digitalgesetzen wie dem „Digital Services Act“ (DSA) der
       Grund für die Sanktionen ist, wie sie [3][in einem Interview mit dem
       Nachrichtenmagazin Spiegel erklärten]. Beide wurden mit einer
       Einreisesperre belegt.
       
       Ebenfalls betroffen sind die Britin Clare Melford sowie der ehemalige
       EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton. Breton wirkte maßgeblich am Digital
       Services Act und an der europäischen KI-Verordnung (AI Act) mit.
       
       26 Dec 2025
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://counterhate.com/
 (DIR) [2] /Organisation-gegen-Hass-im-Netz/!6141191
 (DIR) [3] https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/hateaid-man-gibt-sich-nicht-einmal-muehe-sich-eine-schluessige-begruendung-auszudenken-a-6baaf3de-1399-4fd6-abdd-8495b57c0ad5
       
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