# taz.de -- Rechtsextremismus in Thüringen: Teilerfolg für Höcke-AfD vor Gericht
       
       > Ein Gericht untersagt Thüringens Verfassungsschutzchef mehrere Äußerungen
       > zur AfD. Dass die Höckes die Demokratie verunglimpfen, darf er weiter
       > sagen.
       
 (IMG) Bild: Schlechtgelaunter Rechtsextremist: AfD-Landes- und Fraktionschef Björn Höcke im Thüringer Landtag
       
       dpa/epd/taz | Thüringens AfD-Landeschef Björn Höcke will jetzt Köpfe rollen
       sehen. Der Präsident des Landesamts für Verfassungsschutz, Stephan Kramer,
       gehöre umgehend entlassen, tönte der völkisch-nationalistische Rechtsaußen
       am Donnerstag. Gleiches gelte für Thüringens Innenminister Georg Maier
       (SPD), „der diesen politischen Irrläufer seit Jahren gewähren lässt“.
       
       Dem aktuellen Säuberungsaufruf vorausgegangen war ein Urteil des
       Verwaltungsgerichts Weimar gegen Kramer. Das hatte bereits am Dienstag dem
       [1][erwiesen rechtsextremistischen AfD-Landesverband] in einer Klage gegen
       Kramer wegen dessen Äußerungen aus dem Sommer 2023 in einem Punkt recht
       gegeben. In zwei weiteren Punkten wurde die Klage abgewiesen.
       
       Verfassungsschutzchef Kramer hatte damals in einem Pressegespräch mit der
       in Suhl erscheinenden Zeitung Freies Wort die AfD als Partei beschrieben,
       „die eigentlich gar keine politischen Alternativen und Lösungen zu bieten
       hat“. Weiter sprach er über „die inhaltlich sowieso kaum vorhandene
       Programmatik dieser Partei“. Und erklärte: „Das Thema selbst ist dabei
       völlig egal.“ Alles nicht rechtmäßig, befanden nun die
       Verwaltungsrichter:innen.
       
       Wie das Gericht mitteilte, mache es „die chancengleiche Beteiligung aller
       Parteien an der politischen Willensbildung des Volkes“ erforderlich, „dass
       Staatsorgane im politischen Wettbewerb der Parteien Neutralität wahren“.
       Mit seiner Kommentierung der inhaltlich-programmatischen Ausrichtung der
       Thüringer AfD habe Kramer gegen das Neutralitätsgebot verstoßen.
       
       ## Gegen das Demokratieprinzip gerichtet
       
       Keinen Erfolg hatte die Höcke-AfD dagegen bei der beklagten Aussage
       Kramers, wonach Bürger:innen „idealerweise“ bei Wahlen gegen
       „Verfassungsfeinde“ stimmen sollten. Diese Äußerung sei allgemein gehalten
       gewesen und habe keinen konkreten Bezug zur AfD, urteilte das Gericht.
       
       Auch eine zweite Aussage hielten die Richter:innen für zulässig. Kramer
       hatte gesagt: „Sie verunglimpfen unsere Demokratie, stets und ständig,
       nicht nur immer montags auf unseren Straßen, sondern auch in so ziemlich
       jeder Äußerung eines AfD-Vertreters in einem Parlament, die ich mitbekommen
       habe.“
       
       Das Gericht sah in dem Satz eine zulässige Erläuterung von Feststellungen
       aus den Verfassungsschutzberichten. Hier würden Belege genannt, warum das
       öffentliche Auftreten der Thüringer AfD gegen das Demokratieprinzip
       gerichtet sei. Die Aussage bewege sich damit im Rahmen des
       Sachlichkeitsgebots.
       
       Für führende Kader der Rechts-außen-Partei – ebenso wie neuerdings für
       [2][Teile des Bündnisses Sahra Wagenknecht] – sind
       Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer, aber auch Innenminister Georg
       Maier die Hassobjekte schlechthin. AfD-Bundeschefin Alice Weidel hetzte
       jüngst öffentlich gegen Kramer und bezeichnete ihn als „schmierigen
       Stasi-Spitzel“.
       
       Kramer wie Maier [3][stellen sich ihrerseits konsequent gegen die radikale
       Rechte]. Maier hatte jüngst erst bekräftigt, dass die Einleitung eines
       Verbotsverfahrens gegen den thüringischen Landesverband der AfD dringend
       geboten sei. „Für mich ist klar: Wenn unsere Demokratie nicht ihre Waffen
       zeigt, wird die AfD sie zerstören“, sagte der SPD-Politiker zur
       Süddeutschen Zeitung. Das aktuelle AfD-freundliche Urteil aus Weimar ist
       noch nicht rechtskräftig.
       
       18 Dec 2025
       
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