# taz.de -- BGH-Verhandlung über rechte Schläger: Knockout 51 in Karlsruhe
       
       > Die Bundesanwaltschaft hofft noch auf eine Einstufung der
       > Nazi-Kampfsportgruppe als terroristische Vereinigung - wird aber wohl
       > enttäuscht werden.
       
 (IMG) Bild: Prozessauftakt gegen drei Männer wegen der Mitgliedschaft bei Knockout 51 vor dem Oberlandesgericht Thüringen Ende April 2025
       
       War die rechtsextremistische Kampfsportgruppe Knockout 51 eine
       terroristische Vereinigung? Das Oberlandesgericht Jena hatte dies verneint.
       Deshalb ging die Bundesanwaltschaft in Revision, über die jetzt der
       Bundesgerichtshof verhandelte.
       
       Knockout 51 war eine 2019 gegründete Kampfsportgruppe für
       Rechtsextremisten. Sie versuchte, mit Gewalt gegen Linke, Polizisten und
       Junkies in Eisenach-West einen "Nazi-Kiez" zu etablieren. Im April 2022
       wurden mehrere Mitglieder verhaftet. Im April 2025 verurteilte sie das
       Oberlandesgericht Jena zu Haftstrafen. Leon Ringl, der Gründer und
       Rädelsführer, [1][wurde zu 3 Jahren und 10 Monaten verurteilt.]
       
       Das OLG Jena stufte Knockout 51 zwar als kriminelle Vereinigung ein; das
       Ziel sei gewesen, mit Gewalt gegen Linke, Polizisten und "Asoziale"
       vorzugehen. Dagegen konnte das OLG keine "terroristische Vereinigung",
       deren Ziel sogar die Tötung politischer Gegner ist, erkennen.
       
       Die Bundesanwaltschaft blieb aber bei ihrer Einschätzung, Knockout 51 habe
       sich ab Frühjahr 2021 radikalisiert und ab da das Ziel gehabt, Linke auch
       zu töten. Dazu sollten linke Angriffe provoziert werden, um in
       vermeintlicher Notwehr zuschlagen zu können. Die Bundesanwaltschaft wollte
       mit ihrer Revision gegen das Jenaer Urteil erreichen, dass Knockout 51 doch
       als terroristische Vereinigung eingestuft wird.
       
       In Karlsruhe wies Staatsanwältin Sandra Lücke darauf hin, dass einer der
       Angeklagten in einem Videospiel ein Antifa-Logo als Zielscheibe nutzte. Er
       habe auch Gewaltphantasien geäußert, etwa, dass er gerne mit einem Pkw "in
       10 bis 15 Zecken" reinfahren würde. "Das sind klare Indizien, dass das Ziel
       nun die Tötung des politischen Gegners ist", erklärte die Anklägerin. Die
       Rechtsextremisten hätten auch viel über Notwehr diskutiert, man müsse den
       Notwehrparagrafen 32 "ausreizen".
       
       Der Anführer Leon Ringl habe zudem an einer halbautomatischen Waffe gebaut
       und 300 Patronen bestellt. "Das spricht erheblich gegen eine defensive und
       für eine offensive Ausrichtung der Gruppe", so die Staatsanwältin. Es sei
       auch lebensfremd, wenn das OLG als Gruppenzweck zwar rechtswidrige
       Körperverletzungen annehme, bei Tötungsdelikten aber nur von rechtmäßigen
       (durch Notwehr gedeckten) Taten ausgehe.
       
       Die (nicht anwesenden) Angeklagten wurden durch insgesamt acht Anwälte
       verteidigt. Steffen Hammer fand, man solle die abgehörten Aussagen der
       Eisenacher Kampfsportler nicht so ernst nehmen. "Das sind derbe und
       überzogene Späße unter jungen Männern." Sein Kollege Andreas Wölfel meinte,
       vieles sei "Prahlerei und Verbalradikalismus".
       
       Außerdem hätten die Mitglieder von Knockout 51 aber auch Grund gehabt, sich
       gegen die Antifa zu bewaffnen und über Notwehr nachzudenken. Anwalt Hammer
       verwies [2][auf die (nicht nach ihm benannte) "Hammerbande"], die derzeit
       in Dresden vor Gericht steht und mehrfach die Kneipe von Leon Ringl
       überfallen habe. Anwalt Benedict Heiermann sagte: "Die hatten alle Angst um
       ihr Leben."
       
       Es spricht vieles dafür, dass der Bundesgerichtshof am Ende das Urteil des
       OLG Jena im Kern bestehen lässt. Der Vorsitzende BGH-Richter Jürgen Schäfer
       verwies darauf, dass sich das OLG-Urteil auf mehr als 50 Seiten mit der
       Frage beschäftigt, ob eine terroristische Vereinigung vorliegt. Mangelnde
       Gründlichkeit könne man dem Gericht sicher nicht vorwerfen.
       
       In der Revision geht es nur noch um Rechtsfragen. Die Beweiswürdigung des
       OLG muss der BGH im Prinzip akzeptieren. Er will sein Urteil am 22. Januar
       verkünden.
       
       Derzeit läuft vor dem OLG Jena ein Nachfolgeprozess gegen zwei weitere
       Mitglieder und einen Unterstützer von Knockout 51. Zwei Angeklagte
       [3][wurden im Oktober aus der U-Haft entlassen.]
       
       27 Nov 2025
       
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