# taz.de -- Knockout 51: Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder aufgehoben
       
       > Die Neonazigruppe „Knockout 51“ steht seit langem im Visier von Polizei
       > und Justiz. Zwei Angeklagte müssen jetzt aus der U-Haft entlassen werden.
       
 (IMG) Bild: Knockout 51 vor dem Oberlandesgericht Thüringen in Jena, 28. April 2025
       
       afp | Im Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der
       rechtsextremen Kampfsportgruppe Knockout 51 hat das Thüringer
       Oberlandesgericht die Haftbefehle gegen zwei Angeklagte aufgehoben. Der
       Senat geht nach dem bisherigen Verlauf der Beweisaufnahme nicht mehr davon
       aus, dass dringenden Gründe vorlägen, die für die Mitgliedschaft von Kevin
       N. und Marvin W. in einer [1][terroristischen Vereinigung] sprächen, wie
       das OLG am Dienstag in Jena mitteilte.
       
       Es fehle an dringenden Anhaltspunkten dafür, dass über tatsächliche
       Notwehrlagen hinaus Gewalttaten unter Inkaufnahme des Todes anderer
       Menschen begangen werden sollten. Die beiden Angeklagten seien daher
       „unverzüglich“ aus der Untersuchungshaft zu entlassen, in der sie sich
       bereits seit Dezember 2023 befinden. Das Gericht sieht auch keine für den
       Fortbestand der Untersuchungshaft nötigen Haftgründe wie Flucht- oder
       Verdunklungsgefahr.
       
       Der Generalbundesanwalt kann gegen die Beschlüsse zur Aufhebung der
       Haftbefehle gegen die zwei Angeklagten Beschwerde zum Bundesgerichtshof
       einlegen.
       
       Der Prozess gegen die beiden mutmaßlichen Mitglieder und einen weiteren
       Unterstützer der rechtsextremen Kampfsportgruppe hatte im April begonnen.
       Die Anklage wirft Kevin N. und Marvin W. ursprünglich Mitgliedschaft in
       einer kriminellen und terroristischen Vereinigung vor. N. hält die Anklage
       für einen mutmaßlichen Rädelsführer, der die Gruppierung spätestens im Jahr
       2019 gemeinsam mit anderen, bereits verurteilten Männern, gegründet haben
       und auch an Gewaltaktionen beteiligt gewesen sein soll.
       
       ## Kampf- und Schießtrainings
       
       Marvin W. soll an Kampfsport- und Schießtrainings der rechtsextremen
       Kampfsportgruppe teilgenommen haben. Ebenso wie N. soll er laut
       Bundesanwaltschaft bei sogenannten Kiezstreifen dabei gewesen sein. Der
       dritte Angeklagte Patrick W., Führungsmitglied der [2][NPD-Nachfolgepartei
       Die Heimat], soll die Gruppe unterstützt haben.
       
       Die Bundesanwaltschaft stuft Knockout 51 bislang als terroristische
       Vereinigung ein. Das OLG ließ die Anklage der Karlsruher Behörde zunächst
       nur mit Abstrichen zu und eröffnete das Hauptverfahren lediglich wegen des
       Vorwurfs der Beteiligung sowie Unterstützung einer kriminellen Vereinigung.
       In diesem Fall wäre ein Landgericht zuständig gewesen. Auf eine Beschwerde
       der Bundesanwaltschaft hin verwies der Bundesgerichtshof (BGH) das
       Verfahren jedoch an das OLG. Der BGH sah auch in Bezug auf eine
       terroristische Vereinigung einen hinreichenden Tatverdacht.
       
       ## Auch Morde an Linksextremen geplant?
       
       Die Neonazigruppe steht seit längerer Zeit im Visier von Polizei und
       Justiz. Sie soll sich in den thüringischen Städten Eisenach und Erfurt
       gebildet haben, aber auch überregional ein fester Bestandteil der
       rechtsextremistischen Szene sein.
       
       Unter dem Deckmantel gemeinsamen Trainings soll die Gruppe laut Anklage der
       Bundesanwaltschaft junge, nationalistisch gesinnte Männer angelockt, mit
       rechtsextremem Gedankengut indoktriniert und für Angriffe auf Polizisten
       und Anhänger der linken Szene und weitere Andersdenkende ausgebildet haben.
       Nach Überzeugung der Anklagebehörde strebten die Mitglieder zumindest
       [3][ab Frühjahr 2021 auch die Tötung von Linksextremisten an].
       
       Bereits im Juli 2024 wurden vier mutmaßliche Mitglieder der
       Kampfsportgruppe in Jena wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen
       Vereinigung z[4][u Freiheits- beziehungsweise Jugendstrafen verurteilt].
       Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
       
       28 Oct 2025
       
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