# taz.de -- Urteil gegen Letzte Generation: Flughafen-Blockade wird teuer
       
       > Das Landgericht Hamburg verurteilt Klimaschützer der Letzten Generation
       > auf Schadensersatz für Lufthansa. Sie hatten sich auf das Rollfeld
       > geklebt.
       
 (IMG) Bild: Mussten für Stunden am Boden bleiben: Flugzeuge auf dem Hamburger Flughafen während der Blockade
       
       Die Klimaaktivisten, die sich vor zwei Jahren auf dem Rollfeld des
       Hamburger Flughafens festgeklebt hatten, müssen mehreren Fluggesellschaften
       Schadenersatz zahlen. Das Hamburger Landgericht hat sie außerdem
       verpflichtet, ähnliche Aktionen künftig zu unterlassen – andernfalls werde
       ein Ordnungsgeld verhängt. So steht es im kürzlich ergangenen Urteil (Az.
       325 O 168/24).
       
       Zehn Angehörige der [1][Gruppe Letzte Generation] hatten sich zu Beginn der
       Sommerferien 2023 frühmorgens zum Gelände des Flughafens Zutritt verschafft
       und sich [2][auf dem Vorfeld einer Piste festgeklebt]. Daraufhin wurde der
       Flugbetrieb aus Sicherheitsgründen eingestellt. Zur gleichen Zeit klebten
       sich Aktivisten der Gruppe auch auf dem Gelände des Düsseldorfer Flughafens
       fest. Sie begründeten ihren Protest mit der „Planlosigkeit und dem
       Gesetzesbruch der Regierung in der Klimakrise“.
       
       In dem Zivilprozess machte Eurowings, ein Tochterunternehmen der
       Lufthansa-Gruppe, den Schadenersatz für sich selbst und andere
       Fluggesellschaften geltend. Ersetzt werden sollen die Entschädigungen, die
       an Passagiere für die ausgefallenen Flüge bezahlt wurden, entgangener
       Gewinn und umsonst verbrauchter Treibstoff. Das Gericht bewilligte dafür
       eine Summe von gut 400.000 Euro.
       
       Das Gericht verurteilte die Aktivisten außerdem dazu, sämtliche Schäden zu
       ersetzen, die der Klägerin und weiteren Fluggesellschaften aufgrund der
       Blockadeaktion in Zukunft entstehen werden, und stellte fest, dass die
       Schadenersatzansprüche aus einer „vorsätzlich begangenen unerlaubten
       Handlung resultieren“, heißt es in der Urteilsbegründung. Sich einer
       Zahlung durch eine Privatinsolvenz zu entziehen, ist damit nicht möglich.
       
       ## Bis zu zwei Jahre Ordnungshaft drohen
       
       Sollten sich die jetzt – allerdings noch nicht rechtskräftig – Verurteilten
       entgegen der Warnung des Gerichts erneut an einer Blockade beteiligen,
       droht ihnen ein Ordnungsgeld, das bis zu 250.000 Euro betragen kann oder
       eine Ordnungshaft von bis zu zwei Jahren.
       
       Im Einzelnen untersagt hat das Gericht, „den Flugbetrieb der Klägerin und
       der weiterem Luftfahrtunternehmen durch unerlaubtes Betreten oder Befahren
       sicherheitsrelevanter Bereiche oder durch Festkleben auf einem durch sie
       genutzten Flughafengelände zu beeinträchtigen“.
       
       Das Gericht würdigte zwar, dass die Aktivisten sich für ein „nicht nur
       legitimes, sondern für den Fortbestand der menschlichen Gesellschaft in
       ihrer heutigen Form unabdingbares Ziel“ eingesetzt hätten. Allerdings
       hätten sie [3][für ihren Protest eine Art der Durchführung gewählt, die den
       legalen Geschäftsbetrieb der Luftfahrtunternehmen unangemessen
       beeinträchtigt] und dabei strafrechtliche Grenzen bewusst überschritten
       habe.
       
       Für die 400.000 Euro Schadenersatz haften die Aktivisten
       gesamtschuldnerisch, das heißt: Wenn einer nicht zahlen kann, müssen die
       Übrigen das tragen. Dazu kommen außergerichtliche Rechtsanwaltskosten sowie
       die Kosten des Gerichtsverfahrens.
       
       Neben diesem Verfahren läuft eine Klage des Hamburger Flughafens, der
       150.000 Euro [4][Schadenersatz] fordert. Er veranschlagt entgangene Start-
       und Landegebühren, Material- und Arbeitskosten für die Reparatur eines
       durchschnittenen Zaunes sowie für das Vorfeld, auf dem sich die Klimakleber
       festgeklebt hatten. „Wir mussten die rausfräsen“, sagte eine Sprecherin des
       Flughafens.
       
       ## Strafrechtliche Folgen gibt es auch
       
       Auch strafrechtlich hat die Blockade Folgen. Eine der Angeklagten aus dem
       Zivilverfahren muss 90 Tagessätze à 20 Euro, also 1.800 Euro bezahlen. Sie
       wurde wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung verurteilt. Nach
       Auskunft der Gerichtspressestelle läuft ein weiteres Verfahren mit sechs
       Angeklagten.
       
       Wegen der Häufung von Blockaden an Flughäfen in den vergangenen Jahren hat
       das [5][Bundeskabinett mit dem neuen Luftsicherheitsgesetz vergangene Woche
       einen neuen Straftatbestand beschlossen]: Das schiere Eindringen auf ein
       Flughafengelände soll künftig nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit,
       sondern als Straftat gelten. Dafür droht dann eine Freiheitsstrafe von bis
       zu zwei Jahren, bei einer Gefährdung der Luftverkehrssicherheit sogar bis
       zu fünf Jahre.
       
       Gegen das aktuelle Hamburger Urteil können die Angeklagten nun Berufung
       einlegen. Erst mal müssten die Betroffenen das Urteil aber verdauen, sagt
       Katja Schreiner, die im Widerstandskolletiv aktiv ist. Das ist eine der
       beiden Gruppen, in die sich [6][die Letzte Generation mittlerweile
       strategisch aufgeteilt] hat, die andere heißt Neue Generation. Zum Urteil
       sagt Schreiner: „Umgekehrt wäre angemessener: wenn die Fluggesellschaften
       den Leuten Schadensersatz zahlen würden, die unter den Klimaschäden
       leiden.“
       
       Unterstützung könne man den Angeklagten nur begrenzt gewähren. Schreiner
       verweist auf den Verein [7][Rückendeckung für eine aktive
       Zivilgesellschaft] (RAZ), mit dem die Bewegung versuche, wenigstens gute
       Anwälte zu bezahlen. Allerdings liefen derzeit unzählige Verfahren gegen
       Klimaaktivisten.
       
       26 Nov 2025
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [5] /Aenderungen-des-Luftsicherheitsgesetzes/!6131170
 (DIR) [6] /Evolution-der-Klimaproteste/!6068812
 (DIR) [7] https://raz-ev.org/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gernot Knödler
       
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