# taz.de -- Änderungen des Luftsicherheitsgesetzes: Von Ordnungswidrigkeit zu Straftat
> Schwarz-Rot plant, Flughafenproteste zu kriminalisieren. Und die
> Bundeswehr soll per Luftsicherheitsgesetz Drohnen abwehren dürfen.
(IMG) Bild: Demnächst eine Straftat: Aktivist:innen der Letzten Generation bei einer Blockade am Münchner Flughafen im Dezember 2022
Es waren spektakuläre Aktionen: Immer wieder schafften es
Klimaaktivist:innen in den vergangenen Jahren, Sicherheitszäune an
Flughäfen zu überwinden und Startbahnen zumindest kurzfristig zu
blockieren. Das sorgt bis heute für Prozesse. Abgesehen von den
Schadensersatzforderungen der Flughafengesellschaften hagelte es Anklagen
wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung. Künftig droht Beteiligten
allerdings ein zusätzlicher Straftatbestand und sie müssen mit höheren
Strafen als einer Verwarnung, einem Bußgeld oder einer Bewährungsstrafe
rechnen. So plant es jedenfalls die schwarz-rote Bundesregierung.
Bisher wurde das Eindringen auf ein Flughafengelände im
Luftsicherheitsgesetz nur als Ordnungswidrigkeit bewertet. In Zukunft soll
es als Strattat gelten und es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei
Jahren, bei einer Gefährdung der Luftverkehrssicherheit könnte die Strafe
sogar auf bis zu fünf Jahre ausgeweitet werden. Diese schärfere
Sanktionierung, die explizit mit den Protestaktionen der
Klimaaktivist:innen begründet wird, ist Teil eines Paketes von
Änderungen des Luftsicherheitsgesetzes, das das Bundeskabinett am Mittwoch
beschlossen hat.
Zudem enthält der Gesetzentwurf, der der taz vorliegt, vor allem Regelungen
für den Einsatz der Bundeswehr gegen Drohnen. Kernpunkt ist die
Festschreibung, dass die Streitkräfte „bei der Abwehr von Gefahren durch
unbemannte Luftfahrzeuge“ Amtshilfe leisten können. Diese Amtshilfe für die
eigentlich für die Drohnenabwehr zuständigen Polizeibehörden soll
insbesondere „in Form der Bereitstellung von Detektionstechnik und
Interventionstechnik“ erfolgen.
Allerdings kann der Bundeswehreinsatz auch wesentlich weiter gehen. Denn
zur „Verhinderung des Eintritts eines besonders schweren Unglücksfalls“
sollen die Streitkräfte „auch Waffengewalt oder sonstige Wirkmittel“
einsetzen dürfen, heißt es in dem Entwurf. Das gelte für den Fall, dass
eine Drohne gegen das Leben von Menschen oder gegen eine kritische Anlage
eingesetzt werden soll und das „das einzige Mittel zur Abwehr dieser
gegenwärtigen Gefahr ist“.
## „Gegen Sabotage und Spionage“
Neu ist auch, dass in solchen Extremfällen auf Anforderung des betroffenen
Bundeslandes allein das Verteidigungsministerium über einen Einsatz der
Streitkräfte entscheiden können soll. Normalerweise ist ein Einvernehmen
mit dem Bundesinnenministerium bei Amtshilfeeinsätzen im Inneren nötig.
Darüber hinaus soll eine Hinweispflicht der Bundespolizei an die Bundeswehr
eingeführt werden für Fälle, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte für einen
Verteidigungszusammenhang vorliegen.
Hintergrund der Gesetzesänderungen, die noch vom Bundestag beschlossen
werden müssen, sind die zahlreicher gewordenen Drohnensichtungen an
deutschen Flughäfen oder über Teilen der kritischen Infrastruktur. „Wir
wissen, dass ein Teil dieser Drohnen auch durch fremde Mächte gesteuert
werden“, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) nach der
Kabinettssitzung am Mittwoch in Berlin. „Russland spielt da natürlich eine
Rolle und wir wollen uns bestmöglich dagegen rüsten.“
Die Gesetzesänderungen seien wichtig, „um uns gegen Sabotage und Spionage
zu wehren“, sagte Dobrindt. Mit der Reform werde eine rechtliche
Absicherung für die Bundeswehr geschaffen, „Drohnen, die durch die
Polizeien nicht mehr bekämpft werden können, in Deutschland zu bekämpfen,
abzufangen, auch abzuschießen“.
Die Kritik von Grünen und Linkspartei, dass auch ein solcher Einsatz der
Bundeswehr im Innern eine Grundgesetzänderung bräuchte, wiesen sowohl
Dobrindt als auch Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) zurück. „Wir
sind alle gleichermaßen, einschließlich des Justizministeriums, der
Auffassung, der Überzeugung, dass das, was wir jetzt in das Gesetz
reingeschrieben haben, vollständig verfassungskonform ist“, sagte
Pistorius. Schließlich wäre die Bundeswehr schon heute verfassungsrechtlich
befugt, bestimmte Maßnahmen im Rahmen der Amtshilfe zu ergreifen. Es ginge
jetzt vor allem darum, Abstimmungen und Entscheidungswege deutlich zu
verkürzen.
19 Nov 2025
## AUTOREN
(DIR) Pascal Beucker
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