# taz.de -- Änderungen des Luftsicherheitsgesetzes: Von Ordnungswidrigkeit zu Straftat
       
       > Schwarz-Rot plant, Flughafenproteste zu kriminalisieren. Und die
       > Bundeswehr soll per Luftsicherheitsgesetz Drohnen abwehren dürfen.
       
 (IMG) Bild: Demnächst eine Straftat: Aktivist:innen der Letzten Generation bei einer Blockade am Münchner Flughafen im Dezember 2022
       
       Es waren spektakuläre Aktionen: Immer wieder schafften es
       Klimaaktivist:innen in den vergangenen Jahren, Sicherheitszäune an
       Flughäfen zu überwinden und Startbahnen zumindest kurzfristig zu
       blockieren. Das sorgt bis heute für Prozesse. Abgesehen von den
       Schadensersatzforderungen der Flughafengesellschaften hagelte es Anklagen
       wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung. Künftig droht Beteiligten
       allerdings ein zusätzlicher Straftatbestand und sie müssen mit höheren
       Strafen als einer Verwarnung, einem Bußgeld oder einer Bewährungsstrafe
       rechnen. So plant es jedenfalls die schwarz-rote Bundesregierung.
       
       Bisher wurde das Eindringen auf ein Flughafengelände im
       Luftsicherheitsgesetz nur als Ordnungswidrigkeit bewertet. In Zukunft soll
       es als Strattat gelten und es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei
       Jahren, bei einer Gefährdung der Luftverkehrssicherheit könnte die Strafe
       sogar auf bis zu fünf Jahre ausgeweitet werden. Diese schärfere
       Sanktionierung, die explizit mit den Protestaktionen der
       Klimaaktivist:innen begründet wird, ist Teil eines Paketes von
       Änderungen des Luftsicherheitsgesetzes, das das Bundeskabinett am Mittwoch
       beschlossen hat.
       
       Zudem enthält der Gesetzentwurf, der der taz vorliegt, vor allem Regelungen
       für den Einsatz der Bundeswehr gegen Drohnen. Kernpunkt ist die
       Festschreibung, dass die Streitkräfte „bei der Abwehr von Gefahren durch
       unbemannte Luftfahrzeuge“ Amtshilfe leisten können. Diese Amtshilfe für die
       eigentlich für die Drohnenabwehr zuständigen Polizeibehörden soll
       insbesondere „in Form der Bereitstellung von Detektionstechnik und
       Interventionstechnik“ erfolgen.
       
       Allerdings kann der Bundeswehreinsatz auch wesentlich weiter gehen. Denn
       zur „Verhinderung des Eintritts eines besonders schweren Unglücksfalls“
       sollen die Streitkräfte „auch Waffengewalt oder sonstige Wirkmittel“
       einsetzen dürfen, heißt es in dem Entwurf. Das gelte für den Fall, dass
       eine Drohne gegen das Leben von Menschen oder gegen eine kritische Anlage
       eingesetzt werden soll und das „das einzige Mittel zur Abwehr dieser
       gegenwärtigen Gefahr ist“.
       
       ## „Gegen Sabotage und Spionage“
       
       Neu ist auch, dass in solchen Extremfällen auf Anforderung des betroffenen
       Bundeslandes allein das Verteidigungsministerium über einen Einsatz der
       Streitkräfte entscheiden können soll. Normalerweise ist ein Einvernehmen
       mit dem Bundesinnenministerium bei Amtshilfeeinsätzen im Inneren nötig.
       Darüber hinaus soll eine Hinweispflicht der Bundespolizei an die Bundeswehr
       eingeführt werden für Fälle, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte für einen
       Verteidigungszusammenhang vorliegen.
       
       Hintergrund der Gesetzesänderungen, die noch vom Bundestag beschlossen
       werden müssen, sind die zahlreicher gewordenen Drohnensichtungen an
       deutschen Flughäfen oder über Teilen der kritischen Infrastruktur. „Wir
       wissen, dass ein Teil dieser Drohnen auch durch fremde Mächte gesteuert
       werden“, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) nach der
       Kabinettssitzung am Mittwoch in Berlin. „Russland spielt da natürlich eine
       Rolle und wir wollen uns bestmöglich dagegen rüsten.“
       
       Die Gesetzesänderungen seien wichtig, „um uns gegen Sabotage und Spionage
       zu wehren“, sagte Dobrindt. Mit der Reform werde eine rechtliche
       Absicherung für die Bundeswehr geschaffen, „Drohnen, die durch die
       Polizeien nicht mehr bekämpft werden können, in Deutschland zu bekämpfen,
       abzufangen, auch abzuschießen“.
       
       Die Kritik von Grünen und Linkspartei, dass auch ein solcher Einsatz der
       Bundeswehr im Innern eine Grundgesetzänderung bräuchte, wiesen sowohl
       Dobrindt als auch Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) zurück. „Wir
       sind alle gleichermaßen, einschließlich des Justizministeriums, der
       Auffassung, der Überzeugung, dass das, was wir jetzt in das Gesetz
       reingeschrieben haben, vollständig verfassungskonform ist“, sagte
       Pistorius. Schließlich wäre die Bundeswehr schon heute verfassungsrechtlich
       befugt, bestimmte Maßnahmen im Rahmen der Amtshilfe zu ergreifen. Es ginge
       jetzt vor allem darum, Abstimmungen und Entscheidungswege deutlich zu
       verkürzen.
       
       19 Nov 2025
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Pascal Beucker
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Drohnen
 (DIR) Sicherheitspolitik
 (DIR) Bundeswehr
 (DIR) Klima
 (DIR) Drohnen
 (DIR) Hybrider Krieg
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Urteil gegen Letzte Generation: Flughafen-Blockade wird teuer
       
       Das Landgericht Hamburg verurteilt Klimaschützer der Letzten Generation auf
       Schadensersatz für Lufthansa. Sie hatten sich auf das Rollfeld geklebt.
       
 (DIR) Kabinett beschließt Bundespolizeigesetz: Mehr Drohnenabwehr – und mehr Überwachung
       
       Innenminister Dobrindt kündigt ein Drohnenabwehrzentrum und mehr Befugnisse
       für die Bundespolizei an – auch die Bundeswehr soll eingreifen dürfen.
       
 (DIR) +++ Drohnenspionage in Europa +++: Dobrindt geht von erhöhter Bedrohungslage in Deutschland aus
       
       Die Bundeswehr soll ab Herbst mehr Befugnisse bei der Drohnenabwehr
       bekommen. In Dänemark wurden erneut unbemannte Flugobjekte in der Nähe von
       Militäranlagen gesichtet.
       
 (DIR) Urteil zum Luftsicherheitsgesetz: Karlsruher Wink für den Atomausstieg?
       
       Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz: Eine bloße
       Mehrarbeit für die Länder löst keine Zustimmungspflicht im Bundesrat aus.