# taz.de -- Ukraine-Flüchtlinge in Deutschland: Regierung kürzt Leistungen für Neuankömmlinge
       
       > Das Kabinett beschließt am Mittwoch, dass neu eingereiste Menschen aus
       > der Ukraine kein Bürgergeld mehr bekommen. Geld spart der Staat dadurch
       > nicht.
       
 (IMG) Bild: Ankommende Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine am Berliner Hauptbahnhof im März 2022
       
       afp | Ukrainerinnen und Ukrainer, die vor [1][dem russischen Angriffskrieg
       gegen ihr Land] nach Deutschland geflohen sind, haben hierzulande Vorteile
       im Vergleich zu Geflüchteten aus anderen Ländern. Können sie ihren
       Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren, haben sie bislang Anspruch auf
       Bürgergeld statt auf [2][die niedrigeren Sätzen des
       Asylbewerberleistungsgesetzes]. Dies will die Regierung mit einem
       Gesetzentwurf ändern, der am Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden soll.
       Die Änderungen betreffen allerdings nur Neuankömmlinge seit April.
       
       ## Woran liegt die nach Herkunft unterschiedliche Behandlung?
       
       Geflüchtete aus der Ukraine werden nicht als Asylbewerberinnen und
       -bewerber betrachtet, sondern als Geflüchtete auf Grundlage der so
       genannten EU-Massenzustromrichtlinie. Diese geht auf die Erfahrungen der
       Kriege auf dem Balkan zurück, wurde aber erstmals kurz nach dem russischen
       Angriff auf die Ukraine am 3. März 2022 aktiviert. Individuelle
       Asylverfahren sind demnach nicht erforderlich, auch besteht sofort ein
       Anrecht auf Arbeitsaufnahme.
       
       ## Was wird jetzt geändert?
       
       Am besonderen Status der Geflüchteten aus der Ukraine ändert sich
       grundsätzlich nichts. Allerdings sollen alle, die nach dem 1. April
       eingereist sind oder einreisen, nur noch Anspruch auf Unterstützung nach
       den Vorgaben des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten – so wie es schon
       einmal in der kurzen Zeitspanne zwischen dem russischen Überfalls am 24.
       Februar und dem 31. März 2022 der Fall war. Wer von den Betroffenen bereits
       Bürgergeld bezieht, erhält dieses so lange weiter, bis die individuell
       geltende Bewilligung ausläuft, höchstens aber für drei Monate nach
       Inkrafttreten des neuen Gesetzes.
       
       ## Welche Folgen hat das für die Betroffenen?
       
       Aufgrund des sogenannten „Rechtskreiswechsels“ fallen staatliche
       Unterstützungsleistungen niedriger aus. Die Zahlungen nach dem
       Asylbewerberleistungsgesetz liegen um etwa 20 Prozent unter dem Bürgergeld.
       Die genaue Höhe hängt von individuellen Voraussetzungen ab, für
       Alleinstehende gilt ein Grundbedarf von 441 Euro. Beim Bürgergeld beträgt
       der Regelsatz 563 Euro, wobei die Leistungen nicht genau vergleichbar sind.
       Zuständig ist nicht mehr das Jobcenter sondern das Sozialamt.
       
       ## Was ändert sich für die Gesundheitsversorgung?
       
       Statt einer regulären Mitgliedschaft in einer Krankenkasse erhalten die
       betroffenen ukrainischen Geflüchteten Anspruch auf medizinische
       Grundversorgung, die aus Steuermitteln finanziert wird. Die Krankenkassen
       werden dadurch entlastet. Anspruch auf volle Gesundheitsversorgung besteht
       (wie auch für andere Geflüchtete) erst nach drei Jahren legalem Aufenthalt
       in Deutschland oder dann, wenn die Betroffenen selbst für ihren
       Lebensunterhalt aufkommen und Steuern und Sozialbeiträge zahlen.
       
       ## Welche Folgen hat die Neuregelung für die Betroffenen noch?
       
       Der Druck auf eine Arbeitsaufnahme für die betroffenen Geflüchteten steigt.
       Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte werden
       verpflichtet, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Allerdings entfällt
       die bisherige Betreuung durch die Jobcenter, auch wenn ein
       Beratungsanspruch durch die Agenturen für Arbeit weiterhin bestehen soll.
       
       ## Spart der Staat durch die Neuregelung Geld?
       
       Unmittelbar zunächst einmal nicht. Erwartet werden für das Jahr 2026
       Minderausgaben für den Bund beim Bürgergeld von 680 Millionen Euro und für
       die Kommunen von 50 Millionen Euro. 2027 sollen der Bund 300 Millionen Euro
       und die Kommunen 20 Millionen Euro einsparen. Hinzu kommen weitere,
       kleinere Ersparnisse, etwa bei der Grundsicherung im Alter.
       
       Durch die Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz entstehen Ländern
       und Kommunen jedoch voraussichtlich 2026 Mehrkosten von 862 Millionen Euro
       und 2027 von 394 Millionen Euro. Ein Grund dazu ist ein erheblich höherer
       Verwaltungsaufwand, vor allem für die Kommunen.
       
       ## Belastet die Neuregelung also Länder und Kommunen?
       
       Die Bundesregierung sagt den Ländern zu, dass sie für „zusätzliche und
       zwingend notwendige Kosten“ aufgrund der Gesetzesänderung einen
       pauschalisierten Ausgleich erhalten. [3][Details sind allerdings noch
       offen.] Erwartet wird laut Gesetzesbegründung auch, dass die Kosten durch
       eine vermehrte Arbeitsaufnahme der Ukrainerinnen und Ukrainer sinken. Daran
       gibt es allerdings Zweifel. Für die Verabschiedung des Gesetzes ist die
       Zustimmung des Bundesrats erforderlich.
       
       19 Nov 2025
       
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