# taz.de -- Ukraine-Flüchtlinge in Deutschland: Regierung kürzt Leistungen für Neuankömmlinge
> Das Kabinett beschließt am Mittwoch, dass neu eingereiste Menschen aus
> der Ukraine kein Bürgergeld mehr bekommen. Geld spart der Staat dadurch
> nicht.
(IMG) Bild: Ankommende Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine am Berliner Hauptbahnhof im März 2022
afp | Ukrainerinnen und Ukrainer, die vor [1][dem russischen Angriffskrieg
gegen ihr Land] nach Deutschland geflohen sind, haben hierzulande Vorteile
im Vergleich zu Geflüchteten aus anderen Ländern. Können sie ihren
Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren, haben sie bislang Anspruch auf
Bürgergeld statt auf [2][die niedrigeren Sätzen des
Asylbewerberleistungsgesetzes]. Dies will die Regierung mit einem
Gesetzentwurf ändern, der am Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden soll.
Die Änderungen betreffen allerdings nur Neuankömmlinge seit April.
## Woran liegt die nach Herkunft unterschiedliche Behandlung?
Geflüchtete aus der Ukraine werden nicht als Asylbewerberinnen und
-bewerber betrachtet, sondern als Geflüchtete auf Grundlage der so
genannten EU-Massenzustromrichtlinie. Diese geht auf die Erfahrungen der
Kriege auf dem Balkan zurück, wurde aber erstmals kurz nach dem russischen
Angriff auf die Ukraine am 3. März 2022 aktiviert. Individuelle
Asylverfahren sind demnach nicht erforderlich, auch besteht sofort ein
Anrecht auf Arbeitsaufnahme.
## Was wird jetzt geändert?
Am besonderen Status der Geflüchteten aus der Ukraine ändert sich
grundsätzlich nichts. Allerdings sollen alle, die nach dem 1. April
eingereist sind oder einreisen, nur noch Anspruch auf Unterstützung nach
den Vorgaben des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten – so wie es schon
einmal in der kurzen Zeitspanne zwischen dem russischen Überfalls am 24.
Februar und dem 31. März 2022 der Fall war. Wer von den Betroffenen bereits
Bürgergeld bezieht, erhält dieses so lange weiter, bis die individuell
geltende Bewilligung ausläuft, höchstens aber für drei Monate nach
Inkrafttreten des neuen Gesetzes.
## Welche Folgen hat das für die Betroffenen?
Aufgrund des sogenannten „Rechtskreiswechsels“ fallen staatliche
Unterstützungsleistungen niedriger aus. Die Zahlungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz liegen um etwa 20 Prozent unter dem Bürgergeld.
Die genaue Höhe hängt von individuellen Voraussetzungen ab, für
Alleinstehende gilt ein Grundbedarf von 441 Euro. Beim Bürgergeld beträgt
der Regelsatz 563 Euro, wobei die Leistungen nicht genau vergleichbar sind.
Zuständig ist nicht mehr das Jobcenter sondern das Sozialamt.
## Was ändert sich für die Gesundheitsversorgung?
Statt einer regulären Mitgliedschaft in einer Krankenkasse erhalten die
betroffenen ukrainischen Geflüchteten Anspruch auf medizinische
Grundversorgung, die aus Steuermitteln finanziert wird. Die Krankenkassen
werden dadurch entlastet. Anspruch auf volle Gesundheitsversorgung besteht
(wie auch für andere Geflüchtete) erst nach drei Jahren legalem Aufenthalt
in Deutschland oder dann, wenn die Betroffenen selbst für ihren
Lebensunterhalt aufkommen und Steuern und Sozialbeiträge zahlen.
## Welche Folgen hat die Neuregelung für die Betroffenen noch?
Der Druck auf eine Arbeitsaufnahme für die betroffenen Geflüchteten steigt.
Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte werden
verpflichtet, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Allerdings entfällt
die bisherige Betreuung durch die Jobcenter, auch wenn ein
Beratungsanspruch durch die Agenturen für Arbeit weiterhin bestehen soll.
## Spart der Staat durch die Neuregelung Geld?
Unmittelbar zunächst einmal nicht. Erwartet werden für das Jahr 2026
Minderausgaben für den Bund beim Bürgergeld von 680 Millionen Euro und für
die Kommunen von 50 Millionen Euro. 2027 sollen der Bund 300 Millionen Euro
und die Kommunen 20 Millionen Euro einsparen. Hinzu kommen weitere,
kleinere Ersparnisse, etwa bei der Grundsicherung im Alter.
Durch die Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz entstehen Ländern
und Kommunen jedoch voraussichtlich 2026 Mehrkosten von 862 Millionen Euro
und 2027 von 394 Millionen Euro. Ein Grund dazu ist ein erheblich höherer
Verwaltungsaufwand, vor allem für die Kommunen.
## Belastet die Neuregelung also Länder und Kommunen?
Die Bundesregierung sagt den Ländern zu, dass sie für „zusätzliche und
zwingend notwendige Kosten“ aufgrund der Gesetzesänderung einen
pauschalisierten Ausgleich erhalten. [3][Details sind allerdings noch
offen.] Erwartet wird laut Gesetzesbegründung auch, dass die Kosten durch
eine vermehrte Arbeitsaufnahme der Ukrainerinnen und Ukrainer sinken. Daran
gibt es allerdings Zweifel. Für die Verabschiedung des Gesetzes ist die
Zustimmung des Bundesrats erforderlich.
19 Nov 2025
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