# taz.de -- Koalitionspläne für Ukraine-Flüchtlinge: Der Bund schaut mal, wer die Rechnung zahlt
       
       > Weil die Regierung Geflüchteten aus der Ukraine kein Bürgergeld mehr
       > zahlen will, kommen Kosten auf die Kommunen zu. Aber wer zahlt dafür?
       
 (IMG) Bild: Kein Bürgergeld mehr für Geflüchtete aus der Ukraine
       
       Berlin taz | Die schwarz-rote Koalition will Flüchtlingen aus der Ukraine
       künftig kein Bürgergeld mehr zugestehen, sondern nur noch
       Asylbewerberleistungen. Für die Finanzierung wäre dann nicht mehr der Bund
       zuständig, sondern die Kommunen. Deren Mehrkosten sollen eigentlich
       ausgeglichen werden, einen Plan für die Kompensation hat die
       Bundesregierung bislang aber nicht. „Mit Blick auf die anstehenden
       Gespräche mit den Ländern kann die Bundesregierung hierzu noch keine
       Aussage treffen“, heißt es in der Antwort des Sozialministeriums auf eine
       Bundestagsanfrage der Grünen.
       
       In den Koalitionsverhandlungen [1][hatte die Union die Umstellung auf die
       niedrigeren Asylbewerberleistungen durchgesetzt.] Sie soll für
       Ukrainer*innen gelten, die seit April 2025 neu nach Deutschland gekommen
       sind oder noch kommen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat das
       Sozialministerium im August vorgelegt und darin auch die Absicht erklärt,
       „begleitend zu diesem Gesetzgebungsverfahren“ mit den Ländern eine „eine
       pauschalierte Kostenentlastung“ zu vereinbaren.
       
       Dass es nicht bei der Ankündigung bleibt und dass eine komplette Erstattung
       kommt, hatte [2][zuletzt unter anderem der Deutsche Städtetag gefordert.]
       In einem Beschluss aus dem September heißt es, der Bund müsse die
       zusätzlichen Kosten „vollständig und dauerhaft übernehmen“.
       
       Angesichts der leeren Kassen in den Kommunen sei nämlich zu befürchten,
       dass „nicht durch den Bund refinanzierte Mehraufwände (…) gravierende
       Auswirkungen auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt in den Städten haben
       könnten“. Auszugleichen sei auch der höhere Verwaltungsaufwand.
       
       ## Der Staat spart nichts
       
       Unterm Strich, dass ging schon aus dem Gesetzesentwurf hervor, sind für die
       öffentlichen Haushalte durch die Reform keine Einsparungen zu erwarten. Ein
       großer Teil der Kosten verteilt sich höchstens anders zwischen Bund,
       Ländern und Kommunen. Wie das Sozialministerium in der Antwort an den
       Bundestag bestätigt, rechnet es einmalig sogar mit zusätzlichen
       Umstellungskosten in Höhe von 1,3 Millionen Euro.
       
       Für den laufenden Betrieb geht die Regierung dann nicht von einem höheren
       Verwaltungsaufwand aus. Das zweifelt man aber unter anderem in der
       Grünen-Fraktion an, da im Asylbewerberleistungsgesetz mehr
       Einzelfallprüfungen vorgesehen seien als beim Bürgergeld. Anders als im
       Bürgergeld [3][sind Betroffene zum Beispiel nicht krankenversichert]. Über
       die Kostenübernahme für Behandlungen wird in den Ämtern individuell
       entschieden.
       
       Die grüne Bundestagsabgeordnete Karoline Otte wirft der Bundesregierung
       angesichts der Pläne „rechtspopulistische Quatschpolitik“ vor. „Im besten
       Fall steht der Bund zu seiner Verantwortung und übernimmt die Mehrkosten
       bei den Kommunen, dann ist das Motto linke Tasche, rechte Tasche“, sagte
       sie der taz. „Im schlimmsten Fall bleiben die Städte und Gemeinden auf den
       Kosten sitzen.“ Ihr Fazit: „Während die überlasteten Kommunen regelmäßig
       als Vorwand für Verschärfungen in der Migrationspolitik herhalten müssen,
       werden sie nun zusätzlich belastet.“ Das beweise, dass es eben nicht um die
       Entlastung der Kommunen gehe.
       
       ## Entlastung durch Abschottung
       
       In der Bundestagsanfrage hatten die Grünen auch danach gefragt, wie die
       Regierung die Kommunen dabei unterstützt, sich auf den Worst Case
       vorzubereiten: einen starken Anstieg der Zuzüge aus der Ukraine wegen eines
       „sich verändernden Kriegsverlaufs“. Die Antwort der Regierung: Man stelle
       regelmäßig „Zahlen zum Migrationsgeschehen und migrationsbezogene
       Lageeinschätzungen“ zur Verfügung. Allgemein helfe der Bund den Kommunen
       schon seit Kriegsbeginn unter anderem dadurch, dass er ihnen Unterkünfte
       mietfrei überlasse.
       
       Aus der Antwort an die Grünen-Fraktion geht auch hervor, dass Schwarz-Rot
       die Pauschale nicht erhöhen will, die der Bund den Kommunen für jede Person
       zahlt, die einen Asylantrag stellt. Sie wurde 2023 auf 7.500 Euro pro Jahr
       festgelegt und seitdem trotz der Inflation nicht erhöht. Statt durch mehr
       Kompensationen, so das Sozialministerium jetzt, entlaste man die Kommunen
       insbesondere durch eine andere Maßnahme: die „Reduzierung der
       Flüchtlingszahlen“.
       
       2 Oct 2025
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Gefluechtete-aus-der-Ukraine/!6101898
 (DIR) [2] https://www.staedtetag.de/positionen/beschluesse/2025/458-praesidium-rueckabwicklung-rechtskreiswechsel-ukrainer
 (DIR) [3] /Behauptungen-ueber-Gefluechtete/!5963049
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Tobias Schulze
       
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