# taz.de -- Extremismus-Klausel in Niedersachsen: CDU wittert überall Verfassungsfeinde
       
       > Die niedersächsische CDU möchte, dass Mitarbeiter des Landtags strenger
       > auf „Extremismus“ überprüft werden. So einfach ist das aber nicht.
       
 (IMG) Bild: Dürfen rein, weil nicht unter Extremismus-verdacht: Carina Hermann und Christian Lechner (beide CDU) im niedersächsischen Landtag
       
       Kein Steuergeld für Extremisten und Antisemiten, das fordert die
       niedersächsische CDU ganz plakativ. Sie tickt damit ein Thema an, das viele
       Landtage beschäftigt, spätestens seit große Recherchen aufgedeckt haben,
       dass es im wachsenden Umfang AfD-Fraktionen gibt, die [1][offen
       rechtsextreme Mitarbeiter in die Parlamente] schleusen.
       
       Das ist vor allem dort ein Problem, wo diese Zugang zu sensiblen Daten und
       sicherheitsrelevanten Bereichen haben. Und natürlich wurmt es viele
       Demokraten, auf diese Weise [2][Verfassungsfeinde auch noch finanzieren zu
       müssen].
       
       Die Beseitigung dieses Missstandes ist allerdings nicht ganz so einfach,
       wie viele zunächst dachten. Viele Landtage haben dazu schon Gutachten
       erstellen lassen, auch für den Bundestag gibt es eines.
       
       Da sind ein paar Dinge abzuwägen: Die Freiheit des Abgeordnetenmandats zum
       Beispiel, die ein hohes Gut ist und die auch die Wahl der Mitarbeiter
       umfasst – die eben nicht einfache Staatsbedienstete sind, von denen man
       ohne Weiteres Verfassungstreue verlangen darf.
       
       ## Wer bestimmt, was gefährlicher Extremismus ist?
       
       Und dann ist da die Frage, [3][wer bestimmt, was gefährlicher Extremismus
       ist und was nicht]. Man könnte wohl eine Regelabfrage beim
       Verfassungsschutz auch für Fraktions- und Abgeordnetenmitarbeiter
       installieren. So hat beispielsweise der Landtag in Rheinland-Pfalz einfach
       die ohnehin vorgesehene Zuverlässigkeitsprüfung für Mitarbeiter verschärft.
       Wer nun Mitglied einer verbotenen Organisation war oder ist oder wegen
       einer Staatsschutzsache rechtskräftig verurteilt wurde, muss seinen
       Arbeitsvertrag (und sein Gehalt) zurückgeben.
       
       Aber jenseits dieser hohen Hürde bleibt das Ganze naturgemäß schwieriger.
       Was ist, wenn eine Organisation oder eine Person lediglich vom
       Verfassungsschutz beobachtet wird?
       
       Und [4][die CDU in Niedersachsen macht es gleich noch ein bisschen
       komplizierter], weil sie erstens auch noch eine Antisemitismus-Klausel ins
       Gesetz schreiben möchte (als ob das kein heißumkämpfter Begriff sei) und
       zweitens nicht nur Fraktionsmitarbeiter und Abgeordnetenmitarbeiter ins
       Visier nimmt, sondern die Regelung auch gleich noch auf alle
       Fördermittelempfänger in Niedersachsen ausdehnen möchte – also auch auf
       die, die über Kulturvereine oder den Landessportbund Steuermittel erhalten.
       Angestrebt wird hier nicht nur eine Änderung des Abgeordnetengesetzes,
       sondern auch der Landeshaushaltsordnung.
       
       Wenn man sie nach den Gründen dafür fragt, sagt die parlamentarische
       Geschäftsführerin der CDU-Landtagsfraktion, Carina Hermann, sie habe dabei
       keine konkreten Missstände vor Augen gehabt, die man abstellen wolle. Es
       gehe vielmehr um die gesamtgesellschaftliche Entwicklung, eine Stärkung der
       wehrhaften Demokratie, die schließlich nicht nur im Parlament unter Druck
       stünde.
       
       ## CDU-Vorschlag wird bald im Landtag beraten
       
       Bei diesem Umfang kann man natürlich nicht mit [5][Regelabfragen beim
       Verfassungsschutz] arbeiten, allenfalls mit Verfassungstreueerklärungen
       oder Fragebögen.
       
       Eine nähere Überprüfung soll es nach Vorstellungen der CDU aber auch nur
       dann geben, wenn es konkrete Hinweise auf extremistische oder
       antisemitische Einstellungen gäbe. Wenn sich die bestätigen, sollen Gelder
       allerdings auch zurückgefordert werden dürfen. Das sei bisher eben
       überhaupt nicht möglich gewesen und diese Lücke habe man schließen wollen.
       
       Bei den Vereinen, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen,
       Volker Bajus gegenüber der dpa, müsse man allerdings aufpassen, dass man
       ehrenamtliche Strukturen nicht mit zusätzlicher Bürokratie belaste und
       unter Generalverdacht stelle.
       
       Das, versichert Hermann, sei auch überhaupt nicht beabsichtigt.
       Verantwortlich seien ja ausschließlich, die Stellen, die Gelder verteilen –
       und das seien in der Regel keine Ehrenämter.
       
       Davon abgesehen, haben natürlich weder Grüne noch die SPD Einwände dagegen,
       AfD-Mitarbeiter strenger zu überprüfen. Man werde den Vorschlag prüfen und
       in den zuständigen Ausschüssen beraten, heißt es.
       
       Die AfD selbst gibt sich dagegen betont gelassen: „Wir stehen hinter
       unseren Mitarbeitern“, erklärte der AfD-Abgeordnete Peer Lilienthal. Am
       Mittwoch steht das Thema auf der Tagesordnung des niedersächsischen
       Landtages.
       
       18 Nov 2025
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [3] /Jugendzentrum-in-Hannover-bedroht/!6046906
 (DIR) [4] https://hannover.t-online.de/region/hannover/id_101004998/niedersachsen-cdu-will-extremismus-check-fuer-mitarbeiter-im-landtag.html
 (DIR) [5] /Hamburgs-neue-Regelanfrage/!6130030
       
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 (DIR) Nadine Conti
       
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