# taz.de -- Anpassung der Krankenhausreform: Wird die Krankenhausreform verbessert – oder verwässert?
       
       > Die Krankenhausreform soll nach dem Willen der Bundesregierung
       > nachgebessert werden. Im Bundestag gibt es deutliche Kritik.
       
 (IMG) Bild: Krankenhausreform am offenen Herzen
       
       Sie hat noch nicht angefangen zu wirken, da soll sie bereits angepasst
       werden: die Krankenhausreform. So sieht es der Gesetzentwurf von
       Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vor, der am Mittwochabend in erster
       Lesung im Bundestag diskutiert wurde. Zukünftig soll es für Kliniken
       längere Übergangsfristen und flexiblere Umsetzungen geben. In der Debatte
       wurde deutliche Kritik laut am schwarz-roten Vorhaben, die Opposition
       sprach von „Verwässerungen“. Auch der Koalitionspartner SPD fordert
       Nachbesserungen.
       
       „Wir erleben in der Krankenhauspolitik einen unglaublichen Zickzackkurs“,
       kritisierte der Grünen-Gesundheitspolitiker Armin Grau. Die
       Krankenhausreform der Ampel, die in Absprache mit den Ländern entstanden
       sei, werde [1][mit dem Gesetzentwurf] verzögert und verwässert, weil die
       Bundesregierung einen „Kniefall vor den Interessen einzelner Länder“ mache,
       so Grau.
       
       ## Reform der Reform
       
       Die unter der Vorgängerregierung beschlossene Krankenhausreform sollte das
       schwächelnde Krankenhaussystem verbessern. Ziel war es, Fehlanreize in der
       Krankenhausfinanzierung zu korrigieren, die Leistungen der Kliniken zu
       spezialisieren und die Behandlungsqualität so zu verbessern. Um trotz
       Krankenhausschließlungen den Bedarf sicherzustellen, sollten dabei
       einheitliche Qualitätskriterien gelten.
       
       Das neue Gesetz will dies nun ändern. „Wir nehmen an den Stellen
       Anpassungen vor, an denen die bisherige Reform unausgereift war und zu
       Verwerfungen in der Versorgung geführt hätte“, so Gesundheitsministerin
       Nina Warken in der Aussprache. Konkret will man beispielsweise
       Ausnahmeregelungen für Kliniken schaffen, über die die Länder zusammen mit
       den Krankenkassen entscheiden können.
       
       Ausnahmen soll es auch bei der Zuweisung sogenannter Leistungsgruppen
       geben, also jener Behandlungsgebiete, in denen sich Kliniken spezialisieren
       können. Auch die Umstellung der Krankenhausfinanzierung auf die sogenannte
       Vorhaltevergütung – Krankenhäuser werden dann nicht mehr nur pro Fall
       bezahlt, sondern dafür, dass sie Behandlungskapazitäten freihalten –
       [2][soll um ein Jahr verschoben werden].
       
       ## Flickenteppich der Versorgung
       
       Diese Verzögerungen vergrößerten jedoch die planerische Unsicherheit,
       kritisierte Armin Grau von den Grünen. Dass das Anpassungsgesetz die
       Erreichbarkeitsvorgaben abschaffe, ließe einen Flickenteppich in der
       Versorgung entstehen. Kritik übte er auch an der Abschaffung mehrerer
       Leistungsgruppen für Kinder und der Senkung von Qualitätskriterien für
       Krankenhäuser.
       
       Die Linke äußerte eher grundsätzliche Kritik. Die Abgeordnete Ateş Gürpinar
       sagte, bereits die Krankenhausreform der Ampel sei ein
       „Klinikschließungsprogramm“ gewesen.
       
       ## Balanceakt der SPD
       
       Die Gesundheitspolitiker:innen der SPD standen bei der Debatte vor
       einem Balanceakt: Ihr Gesundheitsminister Karl Lauterbach hatte die
       Krankenhausreform auf den Weg gebracht. Sein Genosse Christos Pantazis
       verteidigte deshalb grundsätzlich die Pläne der schwarz-roten Koalition,
       zeigte sich aber unzufrieden. „Als SPD-Bundestagsfraktion sehen wir im
       weiteren Verfahren noch erheblichen Beratungsbedarf“, so Pantazis, etwa bei
       der Anberechenbarkeit von Fachärzten sowie den Untergrenzen für
       Plegepersonal.
       
       Ein zentraler Streitpunkt ist die Finanzierung des für die Reform
       notwendigen Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro. Der Anteil
       von 25 Milliarden Euro, der von den gesetzlichen Krankenversicherungen
       getragen werden sollte, soll nun aus dem Sondervermögen bezahlt werden.
       Weitere 4 Milliarden Euro sollen Kliniken für die Transformation zur
       Verfügung gestellt werden – Kritiker:innen sehen darin ein
       [3][„Gießkannenprinzip“ ohne Lenkungswirkung].
       
       13 Nov 2025
       
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