# taz.de -- Gesundheitspolitik: Krankenhausreform mit späteren Klinikschließungen
       
       > Durch die Änderungen der Gesundheitsministerin gibt es ein Jahr Aufschub.
       > Die Krankenkassen kritisieren jedoch die Lockerungen der
       > Qualitätsvorgaben.
       
 (IMG) Bild: „Es wird weniger Krankenhäuser geben, Krankenhäuser werden zusammengelegt, Krankenhäuser schließen“ sagte Gesundheitsministerin Warken
       
       Berlin afp | Das Bundeskabinett hat am Mittwoch Ä[1][nderungen an der
       Krankenhausreform] beschlossen. Der Gesetzentwurf räumt den Ländern mehr
       Zeit zur Umsetzung der Reform ein. Die [2][Neuregelung soll außerdem den
       befristeten Weiterbetrieb insbesondere von kleinen Kliniken] sichern, die
       von Schließung bedroht sind. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU)
       machte aber klar, dass die Reform trotz der Überarbeitung am Ende spürbare
       Auswirkungen für viele Menschen vor Ort haben werde.
       
       „Es wird weniger Krankenhäuser geben, Krankenhäuser werden zusammengelegt,
       Krankenhäuser schließen“, sagte Warken im Deutschlandfunk. „Es werden
       künftig die Kliniken am Netz bleiben, die auch wirtschaftlich arbeiten
       können.“ Die Reform solle gewährleisten, „dass wir eine gut erreichbare
       Grundversorgung haben“. Allerdings würden bestimmte Leistungen in kleineren
       Krankenhäusern wegfallen, so dass „man dann, wenn man einen speziellen
       Eingriff benötigt, einen weiteren Weg in Kauf nimmt“.
       
       Durch die Gesetzesänderung bekommen die Länder mehr Zeit: Die Reform soll
       erst 2030 voll wirksam werden – ein Jahr später als ursprünglich geplant.
       Zudem sollen gerade für kleinere Kliniken mehr Ausnahmen [3][bei den
       strengen Qualitäts- und Personalvorgaben] gelten: Sie sollen weiter
       betrieben werden können, auch wenn sie die Vorgaben nicht erfüllen. So
       sollen unpopuläre Klinikschließungen auf dem Land verhindert werden.
       
       Diese Ausnahmen sind aber auf drei Jahre beschränkt. Über die Ausnahmen
       entscheiden die Länder. Vor allem die unionsgeführten Länder hatten bei
       Warken darauf gedrängt, hier mehr Autonomie zu erhalten. Die Union hätte
       sich auch eine längere Dauer der Ausnahmeregelungen vorstellen können,
       allerdings war die SPD dagegen.
       
       ## Den Anteil der Kassen soll der Bund übernehmen
       
       Eine Änderung gibt es auch beim Transformationsfonds, mit dem der Umbau der
       Krankenhauslandschaft finanziert werden soll. Bislang sollte dieser 50
       Milliarden Euro schwere Topf je zur Hälfte von den Ländern und den
       Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) gefüllt werden.
       
       Den Anteil der Kassen will jetzt der Bund übernehmen und aus dem
       Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ bezahlen – damit kommen
       letztlich die Steuerzahler und nicht die GKV-Versicherten für die Kosten
       auf. Zudem übernimmt der Bund nun in den ersten vier Jahren der Umsetzung
       der Reform jährlich eine Milliarde Euro zur Entlastung der Länder.
       
       Die ursprüngliche Reform ihres Amtsvorgängers Karl Lauterbach von der SPD
       habe an verschiedenen Stellen „den Praxischeck bisher nicht bestanden“,
       erklärte Warken. Den Krankenhäusern werde nun genügend Zeit gelassen, „die
       neuen Qualitätsvorgaben auch umzusetzen“.
       
       Die Gesetzlichen Krankenkassen bewerteten die Reform kritisch. Stefanie
       Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des
       GKV-Spitzenverbandes, bemängelte den großen Einfluss der Länder auf die
       Ausnahmeregelungen für Krankenhäuser bei den Qualitätsstandards: „Die
       Behandlungsqualität darf doch nicht davon abhängen, in welchem Bundesland
       jemand ins Krankenhaus kommt, genau das droht nun.“
       
       ## Krankenkassen kritisieren Qualitätslockerungen
       
       Die Chefin des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, sprach von einer
       „Aufweichung wichtiger Qualitätsvorgaben für die Kliniken“. Den
       Bundesländern würden nun „zahlreiche Hintertüren zur Abweichung von den
       ursprünglich verbindlich festgeschriebenen Qualitätsvorgaben geöffnet“. Das
       sei „nicht im Sinne der Patientensicherheit“.
       
       Mit der Reform reagiert die Bundesregierung auf die Probleme im
       Krankenhaussektor. Viele Kliniken sind in den roten Zahlen, die
       Behandlungsqualität lässt oft zu wünschen übrig, es mangelt an Ärzten und
       Pflegepersonal. Im Kern verfolgt die Reform das Ziel, die hohen Kosten für
       die Krankenhaus-Versorgung zu senken und die Behandlungsqualität
       gleichzeitig steigen.
       
       Kernstück der Reform ist eine stärkere medizinische Spezialisierung. Vor
       allem die kleineren Kliniken sollen weniger Leistungen anbieten und sich
       auf jene Eingriffe beschränken, die sie gut beherrschen. Um bestimmte
       Eingriffe anbieten zu können, müssen die Kliniken ein bestimmtes
       Qualitätsniveau sowie ausreichend Personal nachweisen – sofern die Länder
       ihnen nicht die Ausnahmeregelung gewähren.
       
       8 Oct 2025
       
       ## LINKS
       
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