# taz.de -- Bedrohte Nischen in Berlin: Tausende Prozent Steuererhöhungen
       
       > Gemeinwohlorientierte Flächen wie Wagenplätze oder Clubs kämpfen mit den
       > Folgen der Grundsteuerreform. Der Senat kennt das Problem – und tut
       > wenig.
       
 (IMG) Bild: Die Zukunft des Wagendorfs in Friedrichshain und seiner 17 Bewohner:innen ist durch die Grundsteuerreform massiv gefährdet
       
       Fast sieht es in dem Wagendorf [1][Laster und Hängerburg in Friedrichshain]
       wie in einer Kleingartenanlage aus. Nur fehlen die Hecken und Zäune, die
       die Parteien üblicherweise voneinander isolieren. Zwischen den Bauwagen in
       verschiedenen Farben, auf deren Dächern Solarpaneele angebracht sind,
       stehen große alte Bäume, dazwischen sind Kunstskulpturen und Hochbeete zu
       entdecken. Im Sommer gibt es hier wöchentlich eine Küfa für den Kiez und
       Kinonächte, in denen junge Filmemacher:innen ihre Werke präsentieren
       können.
       
       Doch die Wagenburg und die Zukunft ihrer 17 Bewohner:innen ist akut
       bedroht. Der Grund dafür ist ein Spuk, der aktuell zahlreiche Gewerbe- und
       Kultureinrichtungen gefährdet: Die Grundsteuerreform, die Anfang dieses
       Jahres in Kraft getreten ist und die teils astronomische Steuererhöhungen
       zur Folge hat. Auch einigen Mieter:innen dürfte wegen der Steuer noch
       ein böses Erwachen drohen, wenn am Ende des kommenden Jahres die Mehrkosten
       in der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter:innen umgelegt werden.
       
       „Vom letzten Jahr auf dieses ist unsere Grundsteuer von 3.417 Euro auf
       75.611 Euro gestiegen“, erzählt Elektra Wagenrad bei Kaffee und
       Spekulatius. Sie ist eine der zwei verbleibenden Menschen, die noch die
       ursprüngliche Besetzung des Wagendorfes mitgemacht haben. Seit 2013 gibt es
       Verträge mit dem Bezirk, dem die Fläche gehört. Der gibt sich zwar
       nachsichtig und beschränkt sich zunächst auf eine zusätzliche Zahlung von
       2.000 Euro monatlich – ob das so bleibt, ist aber völlig offen.
       
       Wie groß das Problem ist, wurde bei einem Fachgespräch der Linksfraktion in
       der vergangenen Woche deutlich. Da erzählte etwa ein Kreuzberger
       Schlosserbetrieb von einer Verzehnfachung seiner Steuer auf 40.000 Euro pro
       Jahr, ein Biergarten direkt nebenan muss nun statt den vorherigen 4.000
       Euro 35.000 Euro zahlen. Auch [2][bekannte Berliner Clubs] sind betroffen:
       Das About Blank soll künftig 300.000 Euro mehr Steuern zahlen, das Yaam
       muss nun statt 13.000 Euro 230.000 Euro zahlen. Besonders abstrus geht es
       bei den Bäderbetrieben zu. So soll etwa die Steuer für das Stadtbad
       Plötzensee um [3][fast 4.800 Prozent gestiegen sein]. Auch zahlreiche
       andere Orte wie etwa der Hobby- und Werkstattraum Fips sind betroffen.
       
       ## Eine gerechtere Reform?
       
       Dabei sollte die Reform eigentlich für mehr Gerechtigkeit sorgen. 2018
       hatte das Bundesverfassungsgericht die damalige Regelung als
       verfassungswidrig eingestuft. Denn die Daten, die der Wertbemessung der
       Grundstücke zugrunde lagen, waren hoffnungslos veraltet – im Westen
       stammten sie aus dem Jahr 1964, im Osten gar aus 1935. Also beschloss der
       Bundestag eine Neubewertung. Das erklärte Ziel: Keine Mehreinnahmen für den
       Staat, dafür aber eine gerechtere Verteilung der Steuerlast, entsprechend
       der veränderten Wertverhältnisse.
       
       Doch in Berlin sind die Grundstückspreise in den vergangenen Jahrzehnten
       explodiert. Um dem Ziel der Reform zu entsprechen, dass insgesamt nicht
       mehr Steuern erhoben werden, musste der Senat den sogenannten Hebesatz
       absenken, ein Prozentsatz, der entscheidet, wie viele Steuern gezahlt
       werden müssen: von vormals 810 Prozent auf nun 470 Prozent. Insgesamt
       bleibt das Steueraufkommen also gleich. Während es an manchen Orten
       günstiger wird, steigt die Belastung in der Innenstadt und im Osten teils
       erheblich an.
       
       Das Problem liege darin, wie die Grundstückswerte bemessen werden, sagte
       der haushaltspolitische Sprecher der Linken, Steffen Zillich, zur taz. Es
       würde stets von einer maximalen Verwertung der Flächen ausgegangen.
       Freibäder zum Beispiel würden deshalb wegen der Größe ihrer Fläche enorm
       überbewertet. Grundsätzlich sei es wichtig, dass es in Berlin Nischen gebe,
       die nicht nach maximaler Verwertungslogik genutzt werden, so Zillich. Das
       betreffe auch Werkshöfe mit Handwerksbetrieben, Biergärten und Wagenplätze.
       „Dass all das verschwindet, kann einfach niemand wollen, auch nicht SPD und
       CDU“, sagt Zillich.
       
       Doch das Problembewusstsein im Senat ist offenbar gering. Jedenfalls wurde
       ein Antrag der Linken zur Abfederung der Folgen der Grundsteuererhöhung am
       vergangenen Donnerstag abgelehnt. In der Debatte erkannten CDU und SPD zwar
       an, dass es Einzelfälle im Kultur- und im gemeinnützigen Bereich gebe, bei
       denen man unterstützen müsse. Wie, das blieb aber vage.
       
       ## „Ich gehe hier nicht weg“
       
       Auch Alexis Demos, Sprecher der Finanzverwaltung, spricht gegenüber der taz
       von „höheren Belastungen“, die etwa für Clubs und Schwimmbäder entstanden
       seien. Hier müsse über „gezielte Fördermaßnahmen“ nachgedacht werden.
       Grundsätzlich sei aber „der Gleichbehandlungsgrundsatz zu wahren“, um
       „keine Wettbewerbsverzerrungen zu erzeugen“, so der Sprecher. Im Klartext:
       Der Senat will bei der Steuer selbst nichts machen. Und auch die
       Unterstützung für Betroffene bleibt vage: Man wolle am Jahresende prüfen,
       ob Handlungsbedarf bestehe, so Demos.
       
       Zillich von der Linken fordert Abhilfe per Gesetz. Er argumentiert dafür,
       per Landesgesetz eine Sonderregelung für alle Flächen einzuführen, wo die
       tatsächliche Nutzung stark von der potenziellen Verwertbarkeit abweicht. In
       solchen Fällen soll eine andere Bewertung des Grundstückswertes möglich
       werden. Nach Zillich ist das wegen der Länderöffnungsklausel in der
       Bundesgesetzgebung zur Grundsteuerreform möglich. Auch die Grünen
       unterstützen Sonderregelungen für Clubs- und Kultureinrichtungen.
       
       Solange es noch keine gesetzliche Regelung gibt, bleibt den Betroffenen
       indes nur, selbst aktiv zu werden. Eigentümer selbstgenutzter
       Wohngrundstücke können einen Härtefallantrag stellen, wenn die
       Grundsteuererhöhung ihre Existenz gefährdet. Den Betreiber:innen von
       Gewerbeflächen bleibt die Möglichkeit, über einen selbst engagierten
       Gutachter eine Neubewertung des Verkehrswertes anzustreben.
       
       Elektra Wagenrad reicht das nicht. „Wir vernetzen uns mit anderen
       Betroffenen, um gemeinsam verstärkt an die Öffentlichkeit zu gehen“, sagt
       sie. Es sei ungerecht, dass gerade die unkommerziellen Orte von der Steuer
       so getroffen würden. „Ich lebe seit den 1990ern in einem Wagen und kämpfe
       ständig gegen dieses Leben auf Zeit“, sagt sie. Sie dachte, nun endlich
       einen Ort gefunden zu haben, wo sie mit ihren Mitbewohner:innen
       bleiben könne. Und sie kündigt an: „Ich gehe hier nicht weg.“
       
       11 Nov 2025
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
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