# taz.de -- Bedrohte Orte nach Grundsteuerreform: Linke und Grüne wollen Sonderregelung für Härtefälle
       
       > Die neue Grundsteuer bringt viele Betriebe in Not. Linke und Grüne
       > schlagen eine Härtefallregelung vor, die schnelle Entlastung bringen
       > soll.
       
 (IMG) Bild: Eine steuerrechtlich schlicht untergenutzte Fläche: Das Yaam in Friedrichshain
       
       Eine Steuererhöhung von jährlich 4.000 auf 40.000 Euro für einen
       Kreuzberger Schlosserbetrieb, über 200.000 Euro Mehrbelastung für das Yaam
       und ein Anstieg um 4.800 Prozent für das Stadtbad Plötzensee – seit die
       ersten Bescheide nach der Anfang des Jahres in Kraft getretenen
       Grundsteuerreform bei Berliner Betrieben eingehen, sorgen solche Zahlen
       immer wieder für Schlagzeilen. Zahlreiche sowohl gemeinnützig als auch
       gewerblich betriebene Einrichtungen berichten [1][inzwischen von
       gestiegenen Steuerlasten, die ihre Existenz bedrohen].
       
       Doch bisher hat der Senat keine Anstalten gemacht, das Problem zu lösen.
       Die oppositionellen Fraktionen von Linken und Grünen im Abgeordnetenhaus
       haben deshalb eine eigene Gesetzesreform entwickelt. Am Donnerstag soll ihr
       gemeinsamer Antrag im Parlament verhandelt werden, der eine
       Härtefallregelung für besonders betroffene Betriebe vorsieht. Am Montag
       stellten die Fraktionen ihren Entwurf der Presse vor.
       
       Kern des Problems sei, dass die Steuerlast mit einem Bodenrichtwert
       berechnet werde, der häufig wenig mit der Realität zu tun habe, erklärte
       dabei André Schulze, finanzpolitischer Sprecher der Grünen. So werde etwa
       ein Gewerbebetrieb, der in einem als Wohngebiet ausgewiesenen Bereich
       liegt, so behandelt, als stünden dort Wohnungen – die deutlich höhere
       Erträge erzielen. Freibäder oder Biergärten, aber auch Clubs oder
       Wagenplätze, würden dadurch plötzlich mit massiv höheren Steuern belastet.
       
       Die Fraktionen schlagen daher eine Ergänzung des
       Grundsteuermesszahlengesetzes vor. Vorgesehen ist eine Ausnahmeregelung für
       Orte, bei denen „die tatsächliche Nutzung von der Verwertbarkeit (…) extrem
       abweicht“. Liegt der veranschlagte Bodenwert mindestens 100 Prozent über
       der realen Nutzung, soll die Steuer nicht danach bemessen werden, was
       theoretisch auf der Fläche verwertet werden kann – sondern danach, was dort
       tatsächlich geschieht.
       
       ## Berliner Mischung in Gefahr
       
       Die vorgeschlagene Regelung sei eine einfache Möglichkeit, Abhilfe zu
       schaffen, sagte der finanzpolitische Sprecher der Linken, Steffen Zillich.
       „Wenn wir alle Grundstücke so bewerten, als stünden dort mehrstöckige
       Wohnhäuser, gerät die Durchmischung in Gefahr“, betonte Zillich. Der Antrag
       sei als Diskussionsgrundlage gedacht. „Wir werden uns guten Argumenten
       nicht verschließen“, so Zillich.
       
       Auf taz-Nachfrage erklärte die Finanzverwaltung, man könne sich nicht vor
       der parlamentarischen Abstimmung zu dem Vorschlag äußern. In der
       Vergangenheit hatte die Verwaltung eine Präferenz für ein weit schwächeres
       Vorgehen signalisiert. Bis Jahresende wollte sie prüfen, inwieweit gezielte
       Fördermaßnahmen für einzelne betroffene Betriebe möglich sind.
       
       1 Dec 2025
       
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