# taz.de -- Pressefreiheit in Nahost: Gericht vertagt Entscheidung über Pressezugang in Gaza
       
       > Das Ringen internationaler Medien um Zugang zu Gaza geht weiter: Das
       > oberste Gericht Israels hat die Frist für die Regierung verlängert.
       
 (IMG) Bild: Ein palästinensischer Journalist repariert seine Ausrüstung, während er unter israelischen Angriffen in Gaza berichtet, 1.10.2025
       
       Jerusalem KNA | Das oberste israelische Gericht hat dem Staat Israel
       weitere 30-Tage-Frist eingeräumt, seine Position zur Frage des [1][Zugangs
       in den Gazastreifen für internationale Journalist*innen] zu
       formulieren. Der Auslandspresseverband (Foreign Press Association, FPA),
       zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung des Gerichts. „Der Staat hat
       heute erneut auf Verzögerungstaktiken zurückgegriffen, um die Einreise von
       Journalisten zu verhindern“, erklärte der Verband am Donnerstag im
       Anschluss an die Anhörung.
       
       Die FPA hatte im September 2024 eine Petition für den freien und
       unabhängigen Zugang von Journalist*innen zu dem Kriegsgebiet
       eingereicht. An der Anhörung nahmen Vertreter verschiedener diplomatischer
       Missionen teil, darunter der deutschen Botschaft in Tel Aviv. Der
       vorsitzende Richter Ofer Grosskopf stellte bei der Anhörung klar, dass es
       keine weiteren Fristverlängerungen für die Regierung geben werde. Im „Sinne
       der Sache“ werde das Gericht eine Entscheidung treffen: „Keinesfalls länger
       als 30 Tage“, so Großkopf wörtlich.
       
       Die FPA wirft der israelischen Regierung vor, seit zwei Jahren eine
       Verzögerungstaktik anzuwenden, „mit dem klaren Ziel, Journalisten an der
       Ausübung ihrer journalistischen Pflichten zu hindern und das Recht der
       Öffentlichkeit auf Information zu beeinträchtigen“. Die Lobbygruppe fordert
       sofortigen und unabhängigen Zugang zum Gazastreifen.
       
       Die Petition ist der zweite Versuch der FPA, am obersten Gericht eine
       Änderung der israelischen Blockade von Journalist*innen zu bewirken.
       Als positiv bewerteten der Anwalt der FPA, Gilead Scher, sowie der
       stellvertretende FPA-Vorsitzende, der AP-Nachrichtenchef für Israel,
       Palästina und Jordanien, Joe Federman, dass das dreiköpfige Richtergremium
       anerkannt habe, dass sich die Umstände im Gazastreifen durch den
       Waffenstillstand geändert haben. Das Gericht verlange vom Staat eine
       Neubewertung seiner bisher vertretenen Position.
       
       „Die Petition ist noch offen und nach wie vor gültig“, erklärte Scher vor
       Medien. Dass die Richter die Anliegen der FPA „für durchaus berechtigt“
       hielten, ließe sich daran ablesen, dass „sie die Last dem Staat und nicht
       uns auferlegt“ haben. Scher bezeichnete die Hinderung von
       Journalist*innen am Zugang zum Gazastreifen als eine „erhebliche
       Verletzung der journalistischen Freiheit und der Meinungsfreiheit sowie
       anderer Grundrechte dieser Journalisten“, für die es keinen Vergleich aus
       anderen Kriegsgebieten gebe.
       
       Anwalt Michael Sfard, der die [2][Organisation Reporter ohne Grenzen] als
       unbeteiligter Sachverständiger (Amicus Curiae) in der Petition vertritt,
       spricht von einer „etwas frustrierenden Anhörung“. Das Gericht habe dem
       Staat mehr Zeit für dessen Politik eingeräumt, „den Gazastreifen für
       unabhängige internationale Medien vollständig abzuriegeln“. Dies sei auch
       deshalb besorgniserregend, weil es „für die israelische Regierung sehr
       praktisch ist, den Informationsfluss aus Gaza zu kontrollieren“. Dass die
       Regierung eine erheblich veränderte Situation in Gaza eingeräumt habe,
       lasse jedoch auf eine Änderung der Politik hoffen, so der Anwalt.
       
       Anwalt Gilad Barnea bedauerte den Entscheid des Gerichts, der Forderung des
       Staates nach einer 30-tägigen Frist stattzugeben. Er hoffe, dass „der
       Druck, vor allem aus den USA, zu einer Verkürzung der Frist führen und
       Journalisten innerhalb weniger Tage die Einreise ermöglichen wird“, so
       Barnea, der mit dem Komitee zum Schutz von Journalisten (CPJ) den zweiten
       Amicus Curiae vertritt. Die USA hätten ein Interesse an einer „fairen und
       ehrlichen Berichterstattung über das, was im Gazastreifen passiert“, und
       könnten die israelische Regierung dazu bringen, schneller einen Plan
       vorzulegen.
       
       FPA-Vize Federman kündigte an, der Verband werde bei Regierung und Armee
       auf weitere Informationen drängen, „was sie während dieser 30-tägigen
       Übergangsphase unternehmen werden“, aber auch zu den Plänen für die Zeit
       nach Ablauf der Frist. Weitere Verzögerungen beim Zugang nach Gaza seien
       nicht wünschenswert. Es sei vielmehr an der Zeit, „dass sie eine
       Entscheidung treffen, uns einen Plan vorlegen und Reporter ins Land
       lassen“, so Federman.
       
       24 Oct 2025
       
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