# taz.de -- Agrarminister gegen Naturschutzgesetz: Rainer nicht einverstanden mit Umweltgesetzen
> CSU-Agrarminister Alois Rainer will ein Gesetz stoppen, das die Umsetzung
> des Natur-Wiederherstellungsgesetzes der EU in Deutschland regelt.
(IMG) Bild: Steht im Wald: Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat im Juni im Tegeler Forst in Berlin
Berlin taz | Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) torpediert die
Umsetzung eines wichtigen EU-Gesetzes zum Naturschutz in Deutschland.
Konkret geht es um die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur. Im
Sommer 2024 in Kraft getreten, gilt dieses EU-Gesetz nun in allen
Mitgliedsstaaten. Die Renaturierungsverordnung verpflichtet sie, den
Zustand von Naturschutzgebieten wie Wäldern, Mooren oder Wiesen zu
verbessern, damit sie mehr Wasser und Kohlenstoff speichern können und
Lebensräume für Tiere und Pflanzen bieten. Bis zum Jahre 2030 sollen danach
mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresfläche in der EU renaturiert
sein.
Zuständig für die Umsetzung in Deutschland ist federführend das
Bundesumweltministerium, [1][umsetzen müssen es die Länder, weil sie für
Naturschutz verantwortlich sind]. Umweltminister Carsten Schneider (SPD)
hatte im Juni einen Gesetzentwurf mit Verfahrensregeln vorgelegt. Er wollte
damit klarstellen, welche Behörden von Bund und Ländern wie
zusammenarbeiten könnten.
Diesen Gesetzentwurf hat CSU-Kollege Rainer nun gestoppt. Das geht aus
einem Schreiben vom 23. September an sieben Landes-Agrarminister hervor,
darunter Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
und Thüringen. Das Landwirtschaftsministerium forderte „auf allen Ebenen
eine einfach anwendbare und praktikable Auslegung.“ Was dieser Stopp
bedeutet, kann unterschiedlich gedeutet werden.
„Entscheidend für die Überführung der EU-Wiederherstellungsverordnung in
nationales Recht ist der Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans
(NWP)“, teilt eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums mit. [2][Dieser
Wiederherstellungsplan gilt als zentrales Steuerungsinstrument für die
nationale Durchführung der EU-Verordnung.] Er erfasst systematisch, wie es
um die Lebensräume steht und ist so die Grundlage für die Auswahl der
Maßnahmen und Gebiete, die renaturiert werden sollen.
An der NWP-Erstellung seien die Länder bereits „umfassend eingebunden und
beteiligt“, heißt es aus dem Umweltministerium. Die Länder hätten zudem
bereits damit begonnen, die V erordnung umzusetzen: Derzeit werde dafür
eine Datenplattform des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) „von zahlreichen
Kolleginnen und Kollegen in den Ländern, beteiligten Bundesressorts und dem
BfN mit den notwendigen Daten gefüllt“, so die Sprecherin.
## Kritik aus Baden-Württemberg
Beim baden-württembergischen Umweltministerium heißt es, die Bestimmungen
über Strukturen und Finanzierung des Gesetzesvollzugs seien nicht
verzichtbar, ein Umsetzungsgesetz daher unbedingt nötig. Deshalb kritisiert
die grüne Ressortchefin Thekla Walker das Manöver Rainers: „Kein
Wirtschaftszweig ist so stark von der Erderhitzung, längeren und schwereren
Dürren, drohendem Wassermangel, Extremwetterereignissen und Bodenerosion
betroffen wie die Landwirtschaft“, sagt die Ministerin. Das
Natur-Wiederherstellungsgesetz sei dringend dafür notwendig. Es wolle
„Maßnahmen entgegensetzen, die im Ergebnis gerade den Bäuerinnen und Bauern
zugutekommen.“
Ihr Parteikollege, der ehemalige Umweltstaatssekretär Jan-Niclas Gesenhues,
hält Rainers Vorgehen gar für „skandalös“. Der Stopp des Gesetzentwurfs sei
„ein weiterer Schlag gegen Klima und Natur von dieser antiökologischen
Bundesregierung“, so der grüne Bundestagsabgeordnete. Gesenhues erwartet
von Rainer „endlich echten Einsatz für eine bäuerliche Landwirtschaft im
Einklang mit der Natur. Dafür braucht es dringend die Umsetzung des
Renaturierungsgesetzes. Denn ohne gesunde Natur keine gesunde
Landwirtschaft.“
Bereits im Juli hatte Rainer die Renaturierungsverordnung kritisiert. Sie
sei nicht „praxistauglich“ und bedeute eine „Gängelung“ der Bauern. Die
Grünen betonen hingegen, dass die Verordnung keine direkten
Umsetzungspflichten für die Betriebe enthalte und die Mitgliedsstaaten bei
der Ausgestaltung der Wiederherstellungspläne große Spielräume hätten.
Prof. Dr. Josef Settele vom Leipziger Umweltforschungszentrum UFZ sieht den
Vorgang aber entspannt. Es handele sich zunächst „nur“ um einen vorläufigen
Stopp des Referententwurfes mit dem Anliegen weiterer Klärungen. „Das ist
für mich ein nachvollziehbarer Zug, da es auch darum geht, die Länder
verstärkt mit an Bord zu haben“, so Settele. „Einen kompletten Stopp des
Durchführungsgesetzes halte ich nicht für wahrscheinlich, zumal die
Richtlinie ja bereits seit August 2024 in Kraft ist und die EU-Staaten sich
damit für die Umsetzung verpflichtet haben.“ Wenn es durch weitere
Abstimmungen gelingt, das EU-Gesetz zum Naturschutz in ein schlagkräftiges
Regelwerk zu entwickeln, muss man wohl mit zeitlichen Verzögerungen
umgehen.
Hinweis der Redaktion: Wir haben den Text um die Stellungnahme von Josef
Settele ergänzt.
26 Sep 2025
## LINKS
(DIR) [1] /Gesetz-zur-Wiederherstellung-der-Natur/!6096565
(DIR) [2] https://www.bund.net/lebensraeume/eu-wiederherstellungsverordnung/
## AUTOREN
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