# taz.de -- Agrarminister gegen Naturschutzgesetz: Rainer nicht einverstanden mit Umweltgesetzen
       
       > CSU-Agrarminister Alois Rainer will ein Gesetz stoppen, das die Umsetzung
       > des Natur-Wiederherstellungsgesetzes der EU in Deutschland regelt.
       
 (IMG) Bild: Steht im Wald: Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat im Juni im Tegeler Forst in Berlin
       
       Berlin taz | Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) torpediert die
       Umsetzung eines wichtigen EU-Gesetzes zum Naturschutz in Deutschland.
       Konkret geht es um die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur. Im
       Sommer 2024 in Kraft getreten, gilt dieses EU-Gesetz nun in allen
       Mitgliedsstaaten. Die Renaturierungsverordnung verpflichtet sie, den
       Zustand von Naturschutzgebieten wie Wäldern, Mooren oder Wiesen zu
       verbessern, damit sie mehr Wasser und Kohlenstoff speichern können und
       Lebensräume für Tiere und Pflanzen bieten. Bis zum Jahre 2030 sollen danach
       mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresfläche in der EU renaturiert
       sein.
       
       Zuständig für die Umsetzung in Deutschland ist federführend das
       Bundesumweltministerium, [1][umsetzen müssen es die Länder, weil sie für
       Naturschutz verantwortlich sind]. Umweltminister Carsten Schneider (SPD)
       hatte im Juni einen Gesetzentwurf mit Verfahrensregeln vorgelegt. Er wollte
       damit klarstellen, welche Behörden von Bund und Ländern wie
       zusammenarbeiten könnten.
       
       Diesen Gesetzentwurf hat CSU-Kollege Rainer nun gestoppt. Das geht aus
       einem Schreiben vom 23. September an sieben Landes-Agrarminister hervor,
       darunter Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
       und Thüringen. Das Landwirtschaftsministerium forderte „auf allen Ebenen
       eine einfach anwendbare und praktikable Auslegung.“ Was dieser Stopp
       bedeutet, kann unterschiedlich gedeutet werden.
       
       „Entscheidend für die Überführung der EU-Wiederherstellungsverordnung in
       nationales Recht ist der Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans
       (NWP)“, teilt eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums mit. [2][Dieser
       Wiederherstellungsplan gilt als zentrales Steuerungsinstrument für die
       nationale Durchführung der EU-Verordnung.] Er erfasst systematisch, wie es
       um die Lebensräume steht und ist so die Grundlage für die Auswahl der
       Maßnahmen und Gebiete, die renaturiert werden sollen.
       
       An der NWP-Erstellung seien die Länder bereits „umfassend eingebunden und
       beteiligt“, heißt es aus dem Umweltministerium. Die Länder hätten zudem
       bereits damit begonnen, die V erordnung umzusetzen: Derzeit werde dafür
       eine Datenplattform des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) „von zahlreichen
       Kolleginnen und Kollegen in den Ländern, beteiligten Bundesressorts und dem
       BfN mit den notwendigen Daten gefüllt“, so die Sprecherin.
       
       ## Kritik aus Baden-Württemberg
       
       Beim baden-württembergischen Umweltministerium heißt es, die Bestimmungen
       über Strukturen und Finanzierung des Gesetzesvollzugs seien nicht
       verzichtbar, ein Umsetzungsgesetz daher unbedingt nötig. Deshalb kritisiert
       die grüne Ressortchefin Thekla Walker das Manöver Rainers: „Kein
       Wirtschaftszweig ist so stark von der Erderhitzung, längeren und schwereren
       Dürren, drohendem Wassermangel, Extremwetterereignissen und Bodenerosion
       betroffen wie die Landwirtschaft“, sagt die Ministerin. Das
       Natur-Wiederherstellungsgesetz sei dringend dafür notwendig. Es wolle
       „Maßnahmen entgegensetzen, die im Ergebnis gerade den Bäuerinnen und Bauern
       zugutekommen.“
       
       Ihr Parteikollege, der ehemalige Umweltstaatssekretär Jan-Niclas Gesenhues,
       hält Rainers Vorgehen gar für „skandalös“. Der Stopp des Gesetzentwurfs sei
       „ein weiterer Schlag gegen Klima und Natur von dieser antiökologischen
       Bundesregierung“, so der grüne Bundestagsabgeordnete. Gesenhues erwartet
       von Rainer „endlich echten Einsatz für eine bäuerliche Landwirtschaft im
       Einklang mit der Natur. Dafür braucht es dringend die Umsetzung des
       Renaturierungsgesetzes. Denn ohne gesunde Natur keine gesunde
       Landwirtschaft.“
       
       Bereits im Juli hatte Rainer die Renaturierungsverordnung kritisiert. Sie
       sei nicht „praxistauglich“ und bedeute eine „Gängelung“ der Bauern. Die
       Grünen betonen hingegen, dass die Verordnung keine direkten
       Umsetzungspflichten für die Betriebe enthalte und die Mitgliedsstaaten bei
       der Ausgestaltung der Wiederherstellungspläne große Spielräume hätten.
       
       Prof. Dr. Josef Settele vom Leipziger Umweltforschungszentrum UFZ sieht den
       Vorgang aber entspannt. Es handele sich zunächst „nur“ um einen vorläufigen
       Stopp des Referententwurfes mit dem Anliegen weiterer Klärungen. „Das ist
       für mich ein nachvollziehbarer Zug, da es auch darum geht, die Länder
       verstärkt mit an Bord zu haben“, so Settele. „Einen kompletten Stopp des
       Durchführungsgesetzes halte ich nicht für wahrscheinlich, zumal die
       Richtlinie ja bereits seit August 2024 in Kraft ist und die EU-Staaten sich
       damit für die Umsetzung verpflichtet haben.“ Wenn es durch weitere
       Abstimmungen gelingt, das EU-Gesetz zum Naturschutz in ein schlagkräftiges
       Regelwerk zu entwickeln, muss man wohl mit zeitlichen Verzögerungen
       umgehen.
       
       Hinweis der Redaktion: Wir haben den Text um die Stellungnahme von Josef
       Settele ergänzt.
       
       26 Sep 2025
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Gesetz-zur-Wiederherstellung-der-Natur/!6096565
 (DIR) [2] https://www.bund.net/lebensraeume/eu-wiederherstellungsverordnung/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Heike Holdinghausen
       
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