# taz.de -- CDU noch nicht raus
       
       > In der Parteispendenaffäre will das Gericht noch einmal den Spender
       > befragen
       
       Mit dem Immobilienunternehmer Christoph Gröner im Zeugenstand will das
       Verwaltungsgericht am 30. September die Verhandlung zu einer umstrittenen
       Großspende für die Berliner CDU fortsetzen. Das teilte eine
       Gerichtssprecherin auf Anfrage mit.
       
       Das Gericht hatte sich bereits im Mai mit der Klage der Partei des
       Satirikers Martin Sonneborn befasst. Die Richter sahen jedoch weiteren
       Klärungsbedarf, bevor ein Urteil möglich sei. Es geht um eine Großspende
       von rund 800.000 Euro, die Gröner und seine Firma der CDU im Jahr 2020
       überwiesen hatten, also vor der Abgeordnetenhauswahl 2021.
       
       Sonneborns Partei mit Namen Die Partei sieht die Chancengleichheit
       verletzt. Durch das Verfahren soll die Verwaltung verpflichtet werden, die
       Spende als rechtswidrig einzustufen und Sanktionszahlungen gegen die CDU zu
       verhängen.
       
       Mit der Vernehmung des Berliner Immobilienunternehmers will das Gericht nun
       klären, welche Erwartungen er und seine Firma mit der Spende an die CDU im
       Jahr 2020 verbunden haben. Aus Sicht der Richter lässt sich nur so klären,
       ob ein Verstoß gegen das Parteiengesetz vorliegt und die
       Bundestagsverwaltung eine Sanktion gegen die CDU hätte verhängen müssen.
       
       Öffentliche Äußerungen Gröners waren seinerzeit so interpretiert worden,
       dass er dafür eine Gegenleistung erwartete. Der Immobilienunternehmer
       Gröner und der heutige Regierende Bürgermeister Kai Wegner, der 2020
       bereits Berliner CDU-Chef war, hatten den Vorwurf der Einflussnahme aber
       zurückgewiesen.
       
       Die für die Überprüfung von Parteispenden zuständige Bundestagsverwaltung
       erklärte im Juli 2023 nach einer Untersuchung, dass kein Verstoß gegen das
       Parteiengesetz vorliegt. Eine Stellungnahme der CDU habe den in
       Medienberichten geäußerten Verdacht ausgeräumt, hieß es zur Begründung.
       (dpa)
       
       3 Sep 2025
       
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