# taz.de -- Compact-Prozessbeginn am Dienstag: Faesers Verbot auf dem Prüfstand
       
       > Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt in einem Großverfahren über das
       > Verbot des rechtsextremen Magazins Compact. Das Urteil soll noch im Juni
       > verkündet werden.
       
 (IMG) Bild: Jürgen Elsässer gibt sich siegessicher
       
       Berlin taz | Ab Dienstag wird das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in
       Leipzig über das Verbot des rechtsextremen Compact-Verlags verhandeln.
       Innenministerin Faeser hatte das Magazin Compact im Juli 2024 verboten. Das
       BVerwG hat das Verbot jedoch einen Monat später vorläufig ausgesetzt – bis
       zur jetzigen mündlichen Verhandlung.
       
       Der Compact Verlag gibt das Monatsmagazin Compact mit einer verkauften
       Auflage von rund 40.000 Exemplaren heraus. Eine Tochtergesellschaft
       produziert CompactTV, das auf Youtube täglich eine Schwerpunkt-Sendung
       produziert und inzwischen rund 512.000 (kostenfreie) Abonnent:innen hat.
       
       Hauptgesellschafter des Verlags und Chefredakteur des Magazins ist Jürgen
       Elsässer, der bis 2010 als Redakteur für linksradikale Medien wie ak, junge
       welt, jungle World und Konkret schrieb. Nach einer etwa zehnjährigen
       anti-deutschen Phase öffnete er sich ab 2000 immer mehr für
       nationalistische Positionen, gründete 2010 Compact als Querfront-Projekt
       und engagierte sich ab 2014 als AfD-Unterstützer. Ab 2021 hat der
       Verfassungsschutz Compact als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft.
       
       Im Juli 2024 verbot die damalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) die
       Compact Magazin GmbH und angeschlossene Gesellschaften unter Berufung auf
       das Vereinsgesetz. Die Gesellschaften richteten sich gegen die
       verfassungsmäßige Ordnung, so Faeser. Straftaten wurden Compact nicht
       vorgeworfen.
       
       In der 79-seitigen Verbotsverfügung hieß es, Compact agiere
       „kämpferisch-aggressiv“ gegen die zentralen Werte des Grundgesetzes,
       insbesondere Demokratie, Rechtsstaat und Menschenwürde. Compact vertrete
       offen den „Sturz des Regimes“ und ein völkisch-nationalistisches
       Gesellschaftskonzept, das ethnisch Fremde nach Möglichkeit aus dem
       deutschen Staatsvolk ausschließt. Menschen nicht-deutscher Abstammung
       würden ständig diffamiert und mit Kriminalität in Verbindung gebracht, etwa
       wenn behauptet wird, die Zuwanderung verwandele Deutschland „in eine große
       Vergewaltigungszone, in der Frauen nunmehr Freiwild sind.“
       
       Compact klagte gegen das Verbot und erhob einen Eilantrag. Für beides ist
       in erster und einziger Instanz das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
       zuständig. Das Gericht gab dem Eilantrag statt und setzte das Verbot nach
       vier Wochen vorläufig aus. Der Erfolg der Klage sei offen, im Zuge einer
       Interessenabwägung habe die Pressefreiheit bis zur mündlichen Verhandlung
       Vorrang. Compact propagiere zwar Aussagen, die die Menschenwürde verletzen,
       im Eilverfahren könne jedoch nicht festgestellt werden, ob diese die
       Publikationen „prägen“.
       
       In der nun anstehenden Hauptverhandlung über die Compact-Klage muss der 6.
       Senat des BVerwG nun entscheiden, ob die verfassungswidrigen Äußerungen
       Compact prägen oder ob verfassungsrechtlich unproblematische Inhalte
       wichtiger sind. Die Richter:innen wollen dabei nicht Seiten zählen,
       sondern das „Gesamtbild“ bewerten.
       
       Schon in der Eil-Entscheidung hatten die Richter:innen klargemacht, dass
       sie die Anwendung des Vereinsgesetzes auf einen Verlag und damit auch auf
       journalistische Medien unproblematisch finden. Tatsächlich hat das
       Leipziger Gericht schon oft das vereinsrechtliche Verbot von (insbesondere
       PKK-nahen kurdischen) Medien bestätigt.
       
       Entscheidend dürfte in Leipzig sein, ob der Eingriff in die Pressefreiheit
       verhältnismäßig ist oder ob es mildere Mittel als ein Verbot des gesamten
       Verlags mitsamt Magazin und TV-Programm gäbe. Denkbar wäre etwa das Verbot
       einzelner Videos auf rundfunkrechtlicher Grundlage nach der Ausstrahlung.
       
       Das Bundesverwaltungsgericht hat zunächst drei Verhandlungstage von
       Dienstag bis Donnerstag angesetzt. Weitere Verhandlungstage sind möglich.
       Ein erster Verhandlungstermin im Februar war auf Juni verschoben worden,
       weil im Februar eine Verlängerung jedenfalls nicht im Großen Sitzungssaal
       möglich gewesen wäre. So findet die Verhandlung gegen die AfD-nahe
       Mediengruppe immerhin erst nach der Bundestagswahl statt. Das Urteil wird
       sicher nicht in dieser Woche, aber wohl noch im Juni verkündet.
       
       Compact-Chefredakteur Jürgen Elsässer zeigte sich auf CompactTV
       siegesgewiss, weil über seine Klage die gleichen Richter entscheiden, die
       im [1][August das Verbot vorläufig aussetzten]. Da könnte er sich
       allerdings täuschen. Die Richter haben nicht mit einer wahrscheinlich
       erfolgreichen Klage argumentiert, sondern mit einem „offenen“
       Verfahrensausgang. Elsässer räumte ein, dass er im Verbotsfall auch „einen
       Plan B, Plan C und Plan D“ habe.
       
       Interessant ist, dass auf der Gegenseite mit Alexander Dobrindt (CSU) ein
       neuer Innenminister verantwortlich ist. Ob er die Argumentation von Faeser
       gegenüber Compact aufrechterhält, wollte das Ministerium auf taz-Anfrage
       nicht beantworten.
       
       Am 6. Senat des BVerwG ist auch die Nichtzulassungsbeschwerde der AfD im
       Verfahren um die Einstufung als extremistischer Verdachtsfall anhängig.
       Eigentlich war längst mit einer Entscheidung des BVerwG gerechnet worden.
       Der Senat will aber zunächst das Compact-Verfahren abschließen.
       
       8 Jun 2025
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Verbot-von-rechtsextremem-Magazin/!6027026
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Jürgen Elsässer
 (DIR) Compact
 (DIR) Nancy Faeser
 (DIR) Rechtsextremismus
 (DIR) Social-Auswahl
 (DIR) AfD-Verbot
 (DIR) Rechtsextremismus
 (DIR) Nancy Faeser
 (DIR) Schwerpunkt AfD
 (DIR) Rechtsextremismus
 (DIR) Schwerpunkt AfD
 (DIR) Schwerpunkt Jürgen Elsässer
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) „Compact“-Urteil: Die Unberechenbarkeit von Verboten
       
       Hätten die Leipziger Richter gewollt, wäre Compact verboten geblieben –
       demokratische Richter tun sich schwer mit einer solchen Entscheidung.
       
 (DIR) Rechtsextreme Zeitschrift: Bundesgericht hebt Verbot für „Compact“-Magazin auf
       
       Das rechtsextreme Magazin „Compact“ darf weiter erscheinen, urteilt das
       Bundesverwaltungsgericht. Die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit sei nicht
       überschritten.
       
 (DIR) Verhandlung über Compact-Verbot: Kann die Innenministerin Medien verbieten?
       
       Der Prozess um das Verbot des rechtsextremen Compact-Verlags beginnt mit
       einer grundsätzlichen Frage: Hebeln Vereinsverbote die Pressefreiheit aus?
       
 (DIR) Verfassungsschutzbericht 2024: Geheimdienst zählt 50.000 Rechtsextreme – ein Viertel mehr
       
       Vor allem im Rechtsextremismus ist das Personenpotential angestiegen. Auch
       Bedrohungen durch Islamismus, Spionage und Sabotage sind weiter hoch.
       
 (DIR) Rassistische Brandstiftung in Solingen: Neue Hinweise auf rechtsextremes Motiv des Täters
       
       Die Cloud-Daten des wegen des Brandanschlags in Solingen Angeklagten wurden
       untersucht. Laut Anwältin Başay-Yıldız finden sich „ziemlich viele
       NS-Suchergebnisse“.
       
 (DIR) AfD gegen freie Berichterstattung: Ihr Kampf
       
       Bei einem Parteitag in Bayern hat die AfD Journalist*innen von Security
       bewachen lassen. Die Rechtsradikalen rüsten gegen die Pressefreiheit auf.
       
 (DIR) Verbot von rechtsextremem Magazin: „Compact“ darf wieder erscheinen
       
       Im Juli hat das Bundesinnenministerium das rechtsextreme „Compact“-Magazin
       verboten. Jetzt wurde das Verbot ausgesetzt – zumindest teilweise.