# taz.de -- Rechtsextreme Zeitschrift: Bundesgericht hebt Verbot für „Compact“-Magazin auf
       
       > Das rechtsextreme Magazin „Compact“ darf weiter erscheinen, urteilt das
       > Bundesverwaltungsgericht. Die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit sei
       > nicht überschritten.
       
 (IMG) Bild: Ingo Kraft (l), Vorsitzender Richter des 6. Revisionssenats, verkündet das Urteil vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
       
       Berlin/Leipzig dpa | Das rechtsextreme Magazin Compact kann weiter
       erscheinen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot
       aufgehoben, das die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im
       Sommer 2024 [1][erlassen hatte].
       
       „Das Grundgesetz garantiert selbst den Feinden der Verfassung die Meinungs-
       und Pressefreiheit“, begründete der Vorsitzende Richter Ingo Kraft die
       Entscheidung. Zwar gebe es zahlreiche polemische und zugespitzte
       Äußerungen. Die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit sei jedoch nicht
       überschritten, so das Gericht.
       
       Die Bundesrichter bestätigten damit ihre Entscheidung aus dem Eilverfahren
       im vergangenen August. Damals hatten sie das Verbot vorläufig ausgesetzt,
       so dass das Blatt vorerst weiter erscheinen konnte. Nun hat der zuständige
       6. Senat im Hauptsacheverfahren seine endgültige Entscheidung getroffen.
       Die Leipziger Richterinnen und Richter sind in erster und letzter Instanz
       für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig.
       
       Das Bundesinnenministerium hatte das Magazin verboten und es als „zentrales
       Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ bezeichnet. Laut Ministerium
       ist die Compact-Magazin GmbH seit längerem im Fokus des Verfassungsschutzes
       und wurde Ende 2021 als gesichert rechtsextremistische Vereinigung
       eingestuft und beobachtet.
       
       Das 2010 gegründete Medienunternehmen hatte seinen Sitz früher im
       brandenburgischen Falkensee, inzwischen sitzt es in Stößen in
       Sachsen-Anhalt. Die Auflage des Compact-Magazins liegt nach Gerichtsangaben
       bei 40.000 Exemplaren, der Online-TV-Kanal erreicht bis zu 460.000 Klicks.
       
       Zentrale Frage war, ob Aussagen des Medienunternehmens noch durch die
       Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt sind – oder ob sie
       verfassungsfeindlich sind und eine konkrete Gefährdung darstellen.
       Entscheidend für die Bewertung dabei war, ob verfassungswidrige Inhalte
       prägend für Compact sind.
       
       24 Jun 2025
       
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