# taz.de -- Verbot von rechtsextremem Magazin: „Compact“ darf wieder erscheinen
       
       > Im Juli hat das Bundesinnenministerium das rechtsextreme
       > „Compact“-Magazin verboten. Jetzt wurde das Verbot ausgesetzt – zumindest
       > teilweise.
       
 (IMG) Bild: Es ist wieder da: Das Compact-Magazin
       
       Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat [1][das am 16. Juli vom
       Bundesinnenministerium vollzogene Verbot des rechtsextremistischen
       Compact-Magazins] am Mittwoch im Eilverfahren teilweise ausgesetzt.
       
       [2][Das Gericht teilte unter anderem mit], dass es derzeit nicht
       abschließend beurteilen könne, ob der Verein „Compact Magazin GmbH“ sich
       tatsächlich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte und damit die
       Grundlage eines Verbots gegeben sei.
       
       Des weiteren führt das Gericht seine Entscheidung zur Aussetzung des
       Verbots aus: Die verbreiteten Print- und Online-Publikationen des Vereins
       ließen zwar Anhaltspunkte insbesondere für eine Verletzung der
       Menschenwürde erkennen und nähmen in ihrer Rhetorik eine
       kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen
       ein.
       
       Jedoch bestünden „Zweifel, ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs-
       und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge die
       Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, dass das Verbot
       unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist.“
       
       Das Gericht führt weiter aus, dass es auch mildere presse- und
       medienrechtliche Maßnahmen gäbe wie „Veranstaltungsverbote, orts- und
       veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote
       von Versammlungen“. Ein „besonderes Gewicht“ sei in diesem Fall auf die
       Meinungs- und [3][Pressefreiheit] zu legen. Da die Vollziehung des
       Vereinsverbotes zu der sofortigen Einstellung des gesamten Print- und
       Onlineangebots führe, das den Schwerpunkt der Tätigkeit von Compact
       ausmache, sei das diesbezügliche Grundrechte der Meinungs- und
       Pressefreiheit höher zu gewichten als das eigentliche Verbot.
       
       Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte [4][ihr Vorgehen damals]
       einen „harten Schlag gegen die rechtsextremistische Szene“ genannt und das
       Verbot folgendermaßen begründet: „Dieses Magazin hetzt auf unsägliche Weise
       gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen
       unsere parlamentarische Demokratie.“
       
       Die endgültige Entscheidung, ob das unter anderem von Rechtsexperten
       kritisierte Vorgehen Faesers rechtens war, fällt erst im
       Hauptsacheverfahren. Bis dahin darf Compact weiter erscheinen. Dessen
       Chefredakteur Jürgen Elsässer schrieb auf X: „Eine Entscheidung wird erst
       im Hauptsacheverfahren fallen, und das werden wir auch gewinnen.“ Abwarten.
       
       14 Aug 2024
       
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 (DIR) [1] /Compact/!t5008029
 (DIR) [2] https://www.bverwg.de/de/pm/2024/39
 (DIR) [3] /Schwerpunkt-Pressefreiheit/!t5007487
 (DIR) [4] /Verbotsverfuegung-gegen-Compact-Magazin/!6024670
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Doris Akrap
       
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