# taz.de -- Ausweisung von Palästina-Aktivist:innen: Nächste Schlappe für Berlins Innenverwaltung
       
       > Nach dem Willen der Berliner Innenbehörde sollen vier
       > Palästina-Aktivist:innen das Land verlassen. Das Gericht hat sich nun zum
       > zweiten Mal dagegengestellt.
       
 (IMG) Bild: Protest gegen die Abschiebung der vier Aktivist:innen Mitte April an der Humboldt-Universität
       
       Berlin dpa/taz | Bereits zum zweiten Mal hat das Verwaltungsgericht Berlin
       im Streit um die Ausreise von drei EU-Bürger:innen und einer amerikanischen
       Person nach der Teilnahme an antiisraelischen Protesten zugunsten der
       Betroffenen entschieden. Das teilte das Gericht mit. Das Land Berlin hatte
       ihnen die Abschiebung angedroht.
       
       Schon am 10. April hatte das Gericht in einem ersten Eilverfahren der
       [1][Beschwerde eines irischen Palästina-Aktivisten recht gegeben und den
       Entzug der EU-Freizügigkeit gestoppt]. Am Dienstag hatte auch der zweite
       Eilantrag Erfolg. Das bedeutet, dass auch die ebenfalls aus Irland
       stammende Antragstellerin nicht abgeschoben werden darf, bis über ihre
       Klage in der Hauptsache entschieden ist (Az.: VG 21 L 157/25).
       
       Wann damit zu rechnen ist, sei derzeit nicht abzusehen, so das Gericht.
       „Das kann gut und gern ein bis zwei Jahre dauern“, hatte Alexander Gorski
       vom Anwaltsteam der Aktivist:innen beim ersten Urteil im April
       prognostiziert. In beiden Fällen gilt der Bescheid des Berliner Landesamts
       für Einwanderung (LEA) vorerst nicht.
       
       Die Ausländerbehörde hatte den beiden EU-Bürgern aus Irland sowie einer
       Polin im März die EU-Freizügigkeitsrechte entzogen. Im Fall der
       amerikanischen Person geht es um eine Ausweisung. Begründet wurde die
       Entscheidung [2][mit deren Teilnahme an israelfeindlichen Protesten], bei
       denen es zu Straftaten gekommen war.
       
       ## Innenbehörde weist auf Vorfälle an der FU hin
       
       Die Verwaltung von Innensenatorin Iris Spranger (SPD) argumentierte, von
       den Personen gehe eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit der
       Bundesrepublik aus. Sprangers Staatssekretär Christian Hochgrebe (ebenfalls
       SPD) wies in dem Zusammenhang vor allem auf [3][gewaltsame Vorfälle an der
       Freien Universität Berlin (FU) Mitte Oktober 2024] hin.
       
       Vermummte sollen damals mit Äxten, Sägen, Brecheisen und Knüppeln in das
       Präsidiumsgebäude eingedrungen sein und Beschäftigte bedroht haben. Die FU
       schätzte den entstandenen Sachschaden auf mehr als 100.000 Euro.
       
       Zu ihrer Entscheidung im ersten Eilverfahren argumentierte das
       Verwaltungsgericht, das LEA sei bei der Entscheidung über den Entzug der
       EU-Freiheitsrechte „seiner Amtsaufklärungspflicht nicht in ausreichendem
       Maße“ nachgekommen. Die Ausländerbehörde habe versäumt, die
       Ermittlungsakten bei der Staatsanwaltschaft anzufordern.
       
       Auch die anderen Betroffenen klagen vor dem Verwaltungsgericht und wehren
       sich nach Gerichtsangaben ebenfalls im Eilverfahren gegen die Entscheidung.
       Über die Fälle entscheiden unterschiedliche Richter. Die Zuständigkeit der
       Kammern richtet sich nach den Nachnamen der Kläger:innen.
       
       Im Zusammenhang mit Protesten gegen die angedrohte Abschiebung der vier
       Aktivist:innen war es Mitte April zu einer weiteren gewaltsamen
       Uni-Besetzung gekommen. In dem Fall wurde [4][ein Hörsaal der
       Humboldt-Universität von rund 90 Menschen gestürmt und verwüstet]. Auch
       hier geht die Uni von Schäden zwischen 60.000 und 100.000 Euro aus.
       
       Transparenzhinweis: In einer früheren Version des Textes hieß es im
       Untertitel „Nach dem Willen der Berliner Ausländerbehörde sollen vier
       Palästina-Aktivist:innen das Land verlassen“. Tatsächlich war es aber der
       Wille der Berliner Innenverwaltung. Die Ausländerbehörde hatte zunächst
       widersprochen. Frag den Staat hat die Diskussion zwischen den beiden
       Behörden [5][hier] dokumentiert. Danke für den Leserhinweis!
       
       7 May 2025
       
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