# taz.de -- Asylverfahren in Drittstaaten: Wohl möglich, kaum praktikabel
       
       > Die Union fordert, Asylverfahren in Staaten außerhalb der EU zu
       > verlagern. Nun legt die Bundesinnenministerin einen Prüfbericht vor.
       
 (IMG) Bild: Skeptisch, wenn es um Asylverfahren außerhalb der EU geht: Gerade-noch-so-Innenministerin Nancy Faeser (SPD)
       
       Berlin rtr | Das Bundesinnenministerium hält die Verlagerung von
       Asylverfahren in Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union (EU) für
       grundsätzlich denkbar, sieht aber sehr hohe rechtliche Hürden und
       praktische Schwierigkeiten. Dies geht aus dem am Sonntag vom Ministerium
       veröffentlichten Abschlussbericht hervor, mit dem die
       Ministerpräsidentenkonferenz das Ministerium beauftragt hatte.
       
       „Kooperationen mit Drittstaaten können ein weiterer Baustein sein, um
       irreguläre Migration zu begrenzen“, erklärte die scheidende Innenministerin
       Nancy Faeser (SPD), deren Amt in wenigen Tagen der CSU-Politiker Alexander
       Dobrindt übernehmen soll. „Die Erfahrungen in Großbritannien zeigen aber
       auch, dass solche Versuche auch [1][immense Kosten verursachen und auf
       ganzer Linie scheitern können]“, warnte Faeser. Dies müsse „in eine
       realistische Betrachtung einfließen“.
       
       Im Streit über die Begrenzung der Migration war immer wieder die Forderung
       aufgekommen, [2][Asylanträge bereits außerhalb der Europäischen Union (EU)
       zu prüfen]. Eine Umsetzung verschiedener Drittstaatenmodelle wäre dem
       Prüfbericht zufolge nur bei teils wesentlichen Änderungen des deutschen und
       des EU-Rechts möglich. „Zugleich bestehen gewisse rechtliche Risiken, und
       die Steuerungswirkung dieser Modelle erscheint ungewiss“, heißt es in dem
       37-seitigen Bericht. „Darüber hinaus ergeben sich teils erhebliche
       praktische Herausforderungen und Hürden.“
       
       Über mögliche politische Schlussfolgerungen aus dem Bericht werde die
       künftige Bundesregierung zu entscheiden haben, teilte das Innenministerium
       mit. In dem Bericht wird auch hervorgehoben, dass eine Verlagerung in
       Drittstaaten auf bestimmte Personengruppen beschränkt werden müsste. Und
       dass derzeit keine sicheren Drittstaaten zu entsprechenden Kooperationen
       bereit seien.
       
       ## „Taugt nicht als Massenverfahren“
       
       „Die Erfahrungen anderer Staaten sowie die im Bericht (…)ausführlich
       dargelegten Herausforderungen und Schwierigkeiten führen dazu, dass die
       Anwendung des Drittstaatenkonzepts nicht als Massenverfahren taugt“, heißt
       es in dem Bericht. „Es kann allenfalls einen Baustein von vielen zur
       Migrationssteuerung darstellen. Hierfür wäre es notwendig, seine Anwendung
       auf bestimmte Fall- oder Personengruppen zu beschränken.“
       
       Eine Umsetzung sicherer Drittstaatenkonzepte könne allenfalls auf
       europäischer Ebene gelingen. „Auch [3][Dänemark hat nationale Pläne zur
       Durchführung von Asylverfahren in Ruanda Anfang 2023 auf Eis geleg]t und
       setzt sich seitdem für eine europäische Lösung ein“, heißt es im Bericht.
       „Absehbar scheint nur eine relativ kleine Anzahl von Staaten in relevanten
       Regionen überhaupt für ein Drittstaatenmodell (…) infrage zu kommen. (…)
       Allerdings gibt es bisher keine Hinweise darauf, dass diese Drittstaaten
       bereit wären, über eine entsprechende Kooperation zu verhandeln.“
       
       4 May 2025
       
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