# taz.de -- Gerichtsurteil zu „Innerstädtischer Tod“: Kunstfreiheit wiegt schwerer
       
       > Der Roman „Innerstädtischer Tod“ von Christoph Peters wird nicht
       > verboten. Geklagt hatte ein bekannter Berliner Galerist.
       
 (IMG) Bild: Der Autor Christoph Peters bei einer Lesung im September 2021 im Bürgerhaus in Rees am Niederrhein
       
       Berlin taz | Der Roman „Innerstädtischer Tod“ von [1][Christoph Peters]
       wird nicht verboten. Der Berliner Galerist Johann König, der sich in einer
       Figur des Romans wiedererkannt haben will, hatte darauf geklagt. Die
       Pressekammer des Landgerichts Hamburg hat mit Beschluss vom heutigen Tag
       den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne mündliche
       Verhandlung zurückgewiesen.
       
       Damit bleibt der Roman frei verkäuflich. Gegen diese Entscheidung kann
       allerdings noch sofortige Beschwerde eingelegt werden. Ob die Kläger es tun
       werden, blieb vorerst unklar.
       
       Der Fall hat die Feuilletons in den vergangenen Tagen [2][ausgiebig
       beschäftigt.] Eine der Figuren des Romans ist der fiktive Galerist Konrad
       Raspe, gegen den in dem Buch MeToo-Vorwürfe erhoben werden.
       
       Das Gericht geht, Beobachtern des Prozesses zufolge, zwar davon aus, dass
       Johann und Lena König aufgrund der Übereinstimmungen zwischen ihnen und den
       fiktiven Romanfiguren Konrad und Eva-Kristin Raspe jedenfalls für einen
       Teil des Leserkreises erkennbar sind. Allein dies, so die Hamburger
       Juristen, reiche indes für die Annahme einer
       Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht aus. Das Gericht musste eine Abwägung
       zwischen den Persönlichkeitsrechten der Antragsteller und der
       grundgesetzlich geschützten Kunstfreiheit vornehmen. Sie fiel zugunsten der
       Kunstfreiheit aus.
       
       Im Hintergrund der Entscheidung steht, dass der Roman zwar auf reale
       Vorbilder rekurriert, dies dann aber als Grundlage für eine fiktionale
       Darstellung besonderer gesellschaftlicher Problemfragen nutze.
       
       Tatsächlich ist Konrad Raspe in dem Roman nur eine Figur von vielen.
       Konzeptionell wichtiger ist, dass Christoph Peters das Personal und
       teilweise auch die Handlung aus Wolfgang Koeppens Roman „Tod in Rom“ mit
       der Berliner Gegenwart zusammenbringt. So gibt es die Figur eines alterndes
       AfD-Funktionärs, der Preußens Klassizismus nachtrauert. Überzeugend tippt
       Christoph Peters dabei neorechte Narrative an.
       
       Ein Verbot des Romans hätte schwerwiegende Folgen für das Schreiben
       aktueller politischer Romane insgesamt gehabt. Jede Anspielung auf reale
       Hintergründe hätte möglicherweise Verbotsprozesse durch Personen, die sich
       ungünstig porträtiert wähnen, nach sich gezogen. Insofern ist die
       Entscheidung des Gerichts sehr zu begrüßen.
       
       25 Feb 2025
       
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