# taz.de -- Taser bei der Berliner Polizei: Elektroschocker im Dauereinsatz
       
       > Berlins Polizei besitzt mittlerweile mehr als 250 Taser und setzt diese
       > häufig ein. Die Betroffenen werden dabei oft verletzt, zeigen nun
       > aktuelle Zahlen.
       
 (IMG) Bild: „Milderes Einsatzmittel“: Berlins Polizei verfügt mittlerweile über 255 solcher Taser (Symbolbild)
       
       Berlin taz | Seit der stadtweiten Einführung von Tasern bei der Berliner
       Polizei ist die Zahl der Einsätze der Elektroschockgeräte deutlich
       gestiegen. Das geht aus einer [1][Antwort der Senatsinnenverwaltung] auf
       eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Vasili Franco hervor. Demnach sind die
       Geräte [2][seit Mai 2024 flächendeckend in Benutzung] und wurden seitdem
       152 Mal verwendet, also abgefeuert oder angedroht. Im gesamten Vorjahr gab
       es nur drei solcher Einsätze.
       
       Die Anschaffung von Tasern war ein zentrales Projekt der [3][schwarz-roten
       Koalition]. Dafür wurde vor rund einem Jahr [4][das Polizeigesetz
       angepasst]; seitdem gelten „Distanzelektroimpulsgeräte“, wie Taser
       offiziell heißen, als milderes Einsatzmittel im Vergleich zu Schlagstöcken
       und Schusswaffen. „Taser können Leben retten“, argumentierte
       Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel kürzlich erneut im Innenausschuss.
       
       Laut Senatsantwort verfügt die Berliner Polizei nun über 255
       Elektroschocker. Das sind 230 mehr als noch vor einem Jahr, als lediglich
       25 Geräte [5][aus einem vorangegangenen Probelauf] vorhanden waren. Während
       sich die Zahl der Taser also in etwa verzehnfacht hat, ist die Zahl der
       Auslösungen sogar um ein 25-faches gestiegen: von zwei Fällen im Jahr 2023
       auf 49 allein seit Mai 2024.
       
       Dabei erlitten die Betroffenen in 32 Fällen sogenannte Primärverletzungen,
       „zum Beispiel Muskelschmerzen oder leichte Verbrennungen“ schreibt die
       Innenverwaltung. In sechs Fällen (rund 12 Prozent der Auslösungen) waren
       die Elektroschocks wirkungslos, unter anderem wegen der Kleidung der
       Betroffenen.
       
       ## Mehr Einsätze, mehr Verletzte
       
       „Den Anstieg an Tasereinsätzen gilt es genauer in den Blick zu nehmen, auch
       weil jeder zehnte Einsatz nicht das gewünschte Ziel erreicht“, sagt
       Grünen-Innenexperte Franco dazu. Zugleich führten mehr Tasereinsätze
       „automatisch zu mehr Verletzten“, betont er. Vor diesem Effekt habe er
       schon bei der Beratung des neuen Polizeigesetzes gewarnt.
       
       Neben den 49 Fällen, in denen Polizist*innen die Taser abfeuerten, gab
       es 71 Androhungen sowie 32 „Präventiveinsätze“ – wobei die Polizei auch auf
       Nachfrage nicht näher erläutert, worum es sich dabei handelt. Laut
       [6][Gesetz] dürfen Taser nur eingesetzt werden, wenn so der Gebrauch von
       Schuss- oder Hiebwaffen vermieden oder wenn eine schwere Selbstverletzung
       bis hin zum Suizid verhindert werden kann.
       
       Doch die Zahlen des Senats legen nahe, dass es die Polizei damit nicht so
       genau nimmt. Nur fünf der Androhungen hatten das Ziel, einen Suizid zu
       verhindern. Am häufigsten, in 18 Fällen, wurden Stromstöße wegen
       Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angedroht – ein unscharfer
       Tatbestand. Abgefeuert oder angedroht wurden Taser außerdem etwa gegen
       Personen, die mit einem Messer bewaffnet waren, oder bei Festnahmen.
       
       Unterdessen ist unklar, wie die Polizei sicherstellen will, dass Taser
       nicht gegen Kinder, schwangere und herzkranke Personen eingesetzt werden,
       wie das Gesetz vorschreibt. Laut Innenverwaltung führt die Polizei keine
       Statistik zu den Betroffenen von Taserschüssen.
       
       4 Feb 2025
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-21206.pdf
 (DIR) [2] /Taser-fuer-die-Berliner-Polizei/!6007725
 (DIR) [3] /Schwarz-rote-Koalition-in-Berlin/!t5924436
 (DIR) [4] /Novelle-des-Berliner-Polizeigesetzes/!5969402
 (DIR) [5] /Ausruestung-der-Berliner-Polizei/!5822007
 (DIR) [6] https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-UZwGBEV18P19a
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hanno Fleckenstein
       
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