# taz.de -- Aktivist Beck für Wahlrechtexperimente: „Wir brauchen einen Neustart der Demokratie“
       
       > Wieder droht ein AfD-Wahlerfolg, das Vertrauen in die Demokratie sinkt.
       > Ralf-Uwe Beck von Mehr Demokratie fordert „Experimente“ beim Wahlrecht.
       
 (IMG) Bild: Auch bei einer 3-Prozent-Hürde würde es für Kleinparteien wie Volt schwer werden. Aber sie hätten wenigstens eine kleine Chance
       
       taz: Herr Beck, die Bundestagswahl naht und es drohen – wie schon bei den
       [1][jüngsten Landtagswahlen im Osten] – Wahlerfolge der rechtsextremen AfD.
       Die Demokratie steht unter Druck. [2][Ihr Verein] fordert deshalb einen
       „Innovationsschub“ für die Demokratie und „Experimente“. Was genau? 
       
       Ralf-Uwe Beck: Es gibt eine große Unzufriedenheit, wir verzeichnen ein
       sinkendes Vertrauen in die demokratischen Institutionen. Der Eindruck
       vieler Menschen ist, dass „die da oben“ machen, was sie wollen. Sie wenden
       sich ab oder wählen, schlimmer noch, Extremisten. Da muss uns etwas
       einfallen. Deshalb sollte sich die Politik bewegen und den Bürgerinnen und
       Bürgern signalisieren, dass ihr Mittun wertvoll ist für die Demokratie. Wir
       brauchen einen Neustart der Demokratie, Innovationen und Experimentierräume
       bei der Bürgerbeteiligung, aber auch bei Wahlen.
       
       Sie fordern etwa die Absenkung der Fünf-Prozent-Hürde auf eine
       Drei-Prozent-Hürde. Was würde das helfen? 
       
       Beck: Für Wahlen gilt das Gleichheitsprinzip: Alle Stimmen wiegen gleich
       schwer, die des 18-Jährigen genau wie die der 80-Jährigen, die der
       erfolgreichen Unternehmerin genauso wie die des Bürgergeldempfängers. Hier
       scheint die Vision einer gerechten Gesellschaft auf, in der alle Menschen
       dieselben Chancen haben, dieses Land zu gestalten. Das wird mit einer
       Sperrklausel ausgehebelt, weil dann Stimmen einfach unter den Tisch fallen,
       also nicht im Parlament repräsentiert sind – bei Landtagswahlen sind das
       zehntausende, bei Bundestagswahlen gar Millionen.
       
       [3][Laut aktuellen Umfragen] könnte das bei der jetzigen Bundestagswahl bis
       zu 20 Prozent der Stimmen betreffen – wenn BSW, Linke, FDP und kleinere
       Parteien nicht in den Bundestag einziehen. 
       
       Beck: Genau. Das wirft die Frage auf, ob der Eingriff in die
       Wahlrechtsgrundsätze durch die Sperrklausel, jedenfalls in dieser Höhe,
       noch gerechtfertigt ist. Es könnte gut sein, dass dies auch mit einer
       Drei-Prozent-Hürde erreicht wird. Die fünf Prozent sind jedenfalls nicht in
       Stein gemeißelt.
       
       Das Ziel der Fünf-Prozent-Hürde – eine Zersplitterung der Parlamente zu
       verhindern und stabile Regierungen zu ermöglichen – sehen Sie als überholt? 
       
       Beck: Das sehen wir doch gerade [4][in Thüringen], wo nach den Wahlen eben
       keine demokratische Mehrheit mehr zustande kommt. Und die AfD hat in
       Brandenburg und Thüringen nun eine Sperrminorität, in Sachsen ist sie knapp
       daran vorbeigeschrammt – was nicht der Fall wäre, wenn noch andere Parteien
       im Landtag säßen, in Brandenburg etwa die Grünen. Eine Absenkung der
       Fünf-Prozent-Hürde würde Regierungsbildungen wieder erleichtern und
       Sperrminoritäten verhindern.
       
       Die Sperrklausel ganz abschaffen wollen Sie aber nicht? 
       
       Beck: Nein. Aber es wäre der Auftrag des Gesetzgebers, die Prozenthürde
       regelmäßig zu überprüfen, ob sie noch angemessen ist.
       
       Sie fordern auch die Einführung einer Ersatzstimme. Was hat es damit auf
       sich? 
       
       Beck: Das wäre eine Ergänzung – umso mehr, wenn die Fünf-Prozent-Hürde
       Bestand hat. Das bedeutet, dass ich auf meinem Wahlzettel eine zweite
       Option ankreuzen kann, falls meine favorisierte Partei vermutlich nicht ins
       Parlament einzieht. Damit würde die Stimme nicht unter den Tisch fallen.
       
       Aber es würde die Wahlzettel noch komplizierter machen. 
       
       Beck: Das glaube ich nicht. Sie haben Recht: Das Wahlrecht muss
       verständlich sein. Aber man könnte das zum Beispiel mit Ziffern machen.
       Eine Partei wähle ich mit einer „1“, eine andere mit einer „2“. So
       kompliziert wäre das nicht.
       
       Aber schon bei der jüngsten Wahlrechtsreform im Bund hat man gesehen, wie
       umkämpft dieses Thema ist. Die Union will diese Reform im Falle eines
       Wahlsiegs direkt wieder zurücknehmen. 
       
       Beck: Ja, Wahlrechtsreformen sind wirklich dicke Bretter. Da gibt es enorme
       Vorbehalte der Parteien. Es wird immer durchkalkuliert, ob das für sie mehr
       oder weniger Stimmen bringen würde. Deshalb machen wir noch einen
       Vorschlag: Lasst uns Innovationen erstmal im Kommunalen ausprobieren. Mit
       der Aufnahme einer Experimentierklausel ins Kommunalwahlrecht wäre das
       möglich.
       
       Experimentierklausel, was wäre das jetzt wieder? 
       
       Beck: Das wäre eine Klausel, die es Kommunen ermöglichen würde, bei
       Kommunalwahlen das eine oder andere Instrument für eine Modernisierung des
       Wahlrechts auszuprobieren. Diesen Instrumentenkasten müsste man definieren
       – wie ein Innovationsbuffet, an dem sich die Kommunen bei ihren
       Bürgermeister- oder Gemeinderatswahlen bedienen könnten.
       
       Nennen Sie bitte mal ein Beispiel für ein Instrument. 
       
       Beck: Ein Beispiel wurde zu Corona-Zeiten erprobt: Eine Briefwahl für alle,
       also die automatische Zustellung der Briefwahlunterlagen. Man konnte
       dennoch ins Wahllokal gehen, aber es haben sich sehr viel mehr Menschen für
       die Briefwahl entschieden als früher. Das hat die Wahlbeteiligung um 15
       Prozentpunkte gesteigert. Was im Krisenmodus probiert wurde, könnten wir
       zum Normalfall werden lassen, es mindestens zum Ausprobieren anbieten.
       
       Haben Sie noch ein Beispiel? 
       
       Beck: Die Einführung einer Proteststimme. Wenn Sie sich bisher enthalten
       und kein Kreuz auf dem Wahlzettel machen, ist Ihre Stimme ungültig.
       Sinnvoller aber wäre ein weiteres Kästchen, mit dem man die Möglichkeit
       hat, anzukreuzen, dass man sich bei keiner der Parteien wiederfindet. Für
       Menschen, die einfach die Schnauze voll haben und bei Wahlen kein Angebot
       finden. Weshalb viele dann die Partei wählen, die den größten
       gesellschaftlichen Wirbel verursacht. Und das sind dann eben oft die
       Rechtsextremisten.
       
       Aber viele wählen die AfD inzwischen nicht mehr aus Protest, sondern weil
       sie genau deren Politik wollen. 
       
       Beck: Das stimmt. Aber der Anteil der Protestwähler unter den
       AfD-Wählerinnen und Wählern ist immer noch nennenswert. Er lag vor Jahren
       bei 65 Prozent, zuletzt geschätzt aber immer noch bei rund 35 Prozent. Und
       wenn von diesen etliche nicht mehr die AfD wählen, sondern ihr Kreuz bei
       einer Proteststimme machen und sich so enthalten, wäre das ein Gewinn.
       
       Aber wäre es nicht letztlich ein folgenloses Ventil? 
       
       Beck: Ja, es wäre ein Ventil, aber ein sichtbares, ein Hilferuf. Diese
       Stimme würde ja im Wahlergebnis mit ausgewiesen und von Medien sicher
       aufgegriffen. Es wäre ein Schuss vor den Bug der anderen Parteien, sich um
       diese Wähler zu kümmern.
       
       Sie fordern auch deutlich mehr direkte Demokratie und Senkung der Hürden
       für Petitionen, Volksbegehren oder digitale Beteiligung. Woran hapert es
       da? 
       
       Beck: Es gibt auf Bundesebene keine Volksbegehren oder Volksentscheide –
       ich halte das für die größte Demokratiebaustelle in Deutschland. Und in
       einigen Bundesländern haben diese Instrumente meist so hohe Hürden, dass
       sie Bürgerrechte nur vorgaukeln. Sachsen hat bundesweit die höchsten
       Unterschriftenhürden. In Brandenburg werden die Menschen gezwungen, für
       eine Unterschrift aufs Amt zu gehen, statt sie an der Haustür oder online
       abzugeben. In Thüringen gilt ein Finanztabu, da darf über nichts abgestimmt
       werden, das etwas kostet – was absurd ist, weil alles, was politisch
       entschieden wird, etwas kostet, und die Bürger mit ihrem Steuergeld jede
       Zeche zahlen. Die direkte Demokratie wird mit einem Misstrauen belegt, das
       nicht zu rechtfertigen ist. Diese Hürden müssen weg, sonst fühlen sich die
       Leute vergackeiert.
       
       Etwas direkte Demokratie gibt es ja: [5][Im Bundestag etwa können
       Petitionen eingereicht werden]. Knacken diese ein Quorum von 30.000
       Unterschriften, wird das Anliegen in einem Ausschuss angehört. 
       
       Beck: Nun, direkte Demokratie nennen wir nur, was zu verbindlichen
       Entscheidungen führt. Aber das Petitionsrecht ist exzellent, um den Dialog
       zwischen Initiativen und Parlament zu befördern. Es gibt solche
       Öffentlichen Petitionen auch in sechs Landtagen – wir brauchen sie überall.
       Ich habe selbst so eine Anhörung bei mir in Thüringen miterlebt. Man wird
       angehört, kann mit den Abgeordneten diskutieren – das ist großes Kino. Es
       gibt keinen Grund, das nicht überall einzuführen.
       
       Instrumente der direkten Demokratie können aber auch von AfD und
       Rechtsextremen hetzerisch genutzt werden. 
       
       Beck: Das ist richtig. Deshalb ist es sehr wichtig, möglichst lange Fristen
       für die Unterschriftensammlungen zu haben und die Menschen vor
       Entscheidungen ausgewogen zu informieren. Für Volksbegehren gilt in allen
       Ländern zudem, dass Grund- und Minderheitenrechte nicht angetastet werden
       können.
       
       In der Schweiz konnten die [6][Rechtsaußen der SVP Abstimmungen für sich
       nutzen] und etwa ein Minarettverbot durchsetzen. 
       
       Beck: Diese Volksbegehren wären in keinem der deutschen Bundesländer
       zugelassen worden. Die SVP hat sich ein paar Mal durchgesetzt. Aber
       mittlerweile hat die Zivilgesellschaft gelernt, sich nicht auf Umfragen
       zurückzuziehen, nach dem Motto „Wird schon nichts passieren“, sondern dass
       sie kämpfen muss. Und nun setzt sich die SVP viel weniger durch.
       
       Sie plädieren auch für einen Volkseinwand, wie es ihn in der Schweiz gibt.
       Was bewirkt dieser? 
       
       Beck: In der Schweiz ist es das älteste direktdemokratische Instrument.
       Damit treten neue Gesetze erst 100 Tage, nachdem sie beschlossen wurden, in
       Kraft. In diesen hundert Tagen können die Bürger, wenn sie das Gesetz nicht
       überzeugt, dagegen Unterschriften sammeln. Unterschreibt ein Prozent der
       Stimmbevölkerung, tritt das Gesetz nicht in Kraft, sondern es gibt einen
       Volksentscheid darüber. Es ist nicht so, dass dieses Mittel inflationär
       genutzt würde, aber der Effekt ist, dass mehr mit den Menschen geredet und
       weniger über ihre Köpfe hinweg entschieden wird. Gibt es diesen
       Volkseinwand, würde weniger auf „die da oben“ gezeigt, weil sie eben doch
       nicht machen können, was sie wollen. Außerdem: Wenn die AfD wirklich mal in
       eine Regierung käme, hätte die Zivilgesellschaft ein Instrument in der
       Hand, um die Rechtsextremen zu stoppen und Gesetzgebung wieder
       zurückzuholen.
       
       Und all das würde die Demokratie reparieren? 
       
       Beck: Viele Menschen schieben in diesem 35. Jubiläumsjahr der Deutschen
       Einheit Frust, weil das Versprechen, eine gemeinsame Verfassung
       auszuarbeiten und dann die direkte Demokratie auch auf Bundesebene
       vorzusehen, nicht eingelöst wurde. Allein die Diskussion über eine
       Weiterentwicklung der Bürgerrechte würde schon wirken wie ein
       Frustschutzmittel. Und käme es zu echten Reformen, hätten der Bund und die
       Länder die Chance, Verfassungsschutzgeschichte zu schreiben.
       
       11 Feb 2025
       
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