# taz.de -- Gewalthilfegesetz wird kommen: 2,6 Milliarden für Frauenhäuser und Beratungsstellen
       
       > SPD und Grüne einigen sich mit der Union auf mehr Geld für Frauenhäuser
       > und Beratungsstellen. Ein Gesetz mit härteren Regeln für Täter scheitert
       > aber.
       
 (IMG) Bild: Lange geplant, bis zuletzt umkämpft: Demo von Aktivist*innen für das Gewalthilfegesetz
       
       Berlin taz | Auf den letzten Metern haben sich SPD und Grüne mit der Union
       auf einen Entwurf für das [1][Gewalthilfegesetz] geeinigt. Es soll die
       Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen verbessern. Der Bund
       stellt dafür 2,6 Milliarden Euro bereit. Außerdem schreibt das Gesetz einen
       Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz für all die Frauen fest, die von
       Gewalt betroffen sind, ab 2032 soll er verbindlich gelten. Am Freitag wird
       der Entwurf voraussichtlich im Bundestag beschlossen, im Februar soll er
       den Bundesrat passieren.
       
       Ein anderes Vorhaben, das den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt
       stärken sollte, ist dagegen am Mittwoch endgültig gescheitert: Eine
       [2][Verschärfung des Gewaltschutzgesetzes] sollte eine elektronische
       Fußfessel für Gewalttäter*innen und verpflichtende
       Anti-Gewalt-Trainings bundesweit festschreiben. Hier konnten sich SPD und
       Grüne im Rechtsausschuss nicht mit der Union einigen.
       
       Die Parteien feiern es aber als Erfolg, dass immerhin das Gewalthilfegesetz
       kommt. Der Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz sei ein Paradigmenwechsel
       für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder, so SPD, Grüne und Union
       in einer gemeinsamen Erklärung. Die Einigung sei ein historischer
       Schulterschluss. „Dass das Gesetz jetzt kommt, ist ein riesiger Erfolg, den
       wir auch dem Druck der Zivilgesellschaft verdanken“, sagte Leni Breymeier,
       familienpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion der taz. „Heute ist
       eigentlich ein richtiger Scheißtag. [3][Im Bundestag stimmt am
       Holocaust-Gedenktag Schwarz mit Braun]. Dass wir trotzdem noch diese
       inhaltliche Einigung hinbekommen haben, ist gut.“
       
       ## Rechtsanspruch gilt nicht für trans, inter und non-binäre Personen
       
       Der Deutsche Frauenrat begrüßte die Einigung als historischen Moment und
       erklärte: „Das Gesetz wird Leben retten!“ Sprecherin Sylvia Haller
       kritisierte aber, dass am Ende noch transfeindliche Narrative das Gesetz
       prägten. Bis zuletzt hatten SPD und Grüne mit der Union auch darüber
       gestritten, ob der Rechtsanspruch für Betroffene geschlechtsspezifischer
       Gewalt, unabhängig von ihrer Geschlechtsidentität gelten soll.
       
       Die Union hat sich durchgesetzt: Der Rechtsanspruch gilt nun laut
       Gesetzestext nur für Frauen und ihre Kinder. „Wer die breit angelegte
       Desinformationskampagne gegen trans Personen mitträgt, nimmt in Kauf, dass
       diese Minderheit in der Folge noch mehr Gewalt und Diskriminierung erleiden
       wird“, so Haller.
       
       ## Familienausschuss beschließt Gesetz für mehr Kinderschutz
       
       Neben dem Gewalthilfegesetz hat der Familienausschuss auch den Kinderschutz
       gestärkt. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung erhielt in der
       Ausschussanhörung am Montag viel Zustimmung, am Freitag soll er ebenfalls
       im Bundestag verabschiedet werden. So soll die bereits seit 2010
       existierende Stelle der Unabhängigen Beauftragten gegen sexuellen
       Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) gesetzlich verankert
       werden. Darüber hinaus soll die Unabhängige Beauftragte dem Bundestag
       zukünftig wiederkehrend über das Ausmaß sexueller Gewalt gegen Kinder und
       Jugendliche berichten.
       
       Die derzeitige [4][Unabhängige Beauftragte Kerstin Claus] sprach von einem
       Meilenstein. Die regelmäßige Berichtspflicht gegenüber Bundestag, Bundesrat
       und Bundesregierung mache es möglich, Lücken im Beratungs- und Hilfesystem
       zu adressieren. Auch der an die UBSKM angeschlossene Betroffenenrat
       begrüßte den Beschluss: „Dieses Gesetz ist der Beginn staatlicher
       Verantwortungsübernahme. Es ist ein Bekenntnis dafür, dass das Thema nicht
       mehr von der politischen Agenda verschwindet.“
       
       ## Diversitätsstrategie im Kabinett beschlossen
       
       Das Bundeskabinett beschloss außerdem noch die lange geplante
       Diversitätsstrategie für die öffentliche Verwaltung. Vorgesehen ist etwa,
       dass die Behörden Personalstrategien ausarbeiten, Mitarbeitende für
       Diskriminierung sensibilisiert werden, gezielte Anwerbekampagnen gestartet
       werden oder Bewerbungsverfahren anonymisiert werden. Die
       Antirassismusbeauftragte der Bundesregierung, Reem Alabali-Radowan, sagte
       dazu: „Deutschland ist eines der diversesten Länder der Welt, doch diese
       Vielfalt spiegelt sich noch nicht ausreichend in unseren Ministerien,
       Ämtern und Behörden wider.“ Das wolle man nun ändern und „das Potenzial von
       Vielfalt in der Verwaltung besser nutzen“.
       
       29 Jan 2025
       
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