# taz.de -- Tübinger Verpackungssteuer: Eine Steuer allein reicht nicht aus
       
       > Die Verpackungssteuer in Tübingen könnte Muster werden für andere
       > Kommunen. Was noch fehlt, sind nutzbare Mehrwegsysteme und Pfand auf
       > Behälter.
       
 (IMG) Bild: Leider ist Einweg viel zu bequem
       
       Endlich herrscht Rechtssicherheit. Drei Jahre nach Einführung der Tübinger
       Verpackungssteuer hat das Bundesverfassungsgericht grünes Licht gegeben. Es
       spreche rechtlich nichts gegen die Einführung der kommunalen Steuer auf
       Einwegverpackungen für Take-away-Speisen und -Getränke. Der Pioniergeist
       und die Hartnäckigkeit des [1][Tübinger Oberbürgermeisters Boris Palmer]
       hat sich wieder einmal durchgesetzt.
       
       Wie sich die Zeiten ändern. In den 1990er-Jahren war Kassel Vorreiter mit
       einer [2][kommunalen Verpackungssteuer]. Doch 1998 wurde die
       fortschrittliche Kommune ausgerechnet vom Bundesverfassungsgericht
       gestoppt. Eine kommunale Steuer auf Einwegverpackungen verstoße gegen das
       bundesweite Abfallrecht, das derartiges nicht vorsehe, ja geradezu
       ausschließe. Eine Entscheidung, die damals sehr kontrovers diskutiert
       wurde.
       
       Palmer setzte darauf, dass Karlsruhe rund 25 Jahre später anders
       entscheiden wird, und er behielt Recht. Zum einen liegt das natürlich am
       Bundesrecht, das sich weiterentwickelt hat, auch wenn es immer noch keine
       bundesweite Verpackungssteuer vorsieht. Zum anderen hat sich aber auch das
       Bundesverfassungsgericht mit seinem grundlegenden Beschluss zum
       [3][Staatsziel Klimaschutz 2021] selbst in die Pflicht genommen. Es hätte
       sich lächerlich gemacht, wenn es erneut Widersprüche zwischen Bundes- und
       Kommunalrecht konstruiert hätte.
       
       Nun werden vermutlich viele Kommunen dem Tübinger Beispiel folgen. Das wird
       ihnen zunächst einmal Einnahmen bringen. Tübingen rechnet mit rund 700.000
       Euro pro Jahr. Das eigentliche Ziel, dass Verbraucher:innen massenhaft
       von Einweg auf Mehrweg umsteigen, wird aber mit einer Steuer nicht
       automatisch erreicht. Schließlich ist Einweg viel zu bequem.
       
       Es sollte bald einheitlich nutzbare Mehrwegsysteme für Getränke und
       Take-away-Speisen geben, statt Insellösungen für jede Gaststätte und jede
       Imbisskette. Und die Behältnisse müssen an vielen Stellen gegen Pfand
       zurückgegeben werden können, damit man sie nicht ständig mit sich
       herumtragen muss. Erst dann hat Mehrweg im Alltag eine Chance.
       
       22 Jan 2025
       
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 (DIR) Christian Rath
       
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