# taz.de -- Rüge für rassistisches AfD-Video: Der Schaden ist längst angerichtet
       
       > Die AfD in Brandenburg muss ein Wahlwerbevideo für Kinder und Jugendliche
       > sperren. Der Fall zeigt, wie schwierig es ist, Hetze im Netz zu
       > verhindern.
       
 (IMG) Bild: In Potsdam unbeliebt: Demonstration gegen die AfD vor dem Brandenburger Landtag Mitte Januar
       
       Die AfD betreibt rassistische Hetze. Diese Erkenntnis hat in etwa den
       gleichen Nachrichtenwert wie die Feststellung, dass Wasser nass ist.
       Wirklich überraschend ist es also nicht, dass die Kommission für
       Jugendmedienschutz nun in einem AfD-Wahlkampfvideo „pauschale Stereotype“
       entdeckt hat.
       
       Schon eher erstaunlich ist, dass das jetzt Konsequenzen haben könnte: Der
       für den Clip verantwortliche AfD-Landesverband Brandenburg muss das Video
       löschen oder verhindern, dass Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre darauf
       zugreifen können, wie die Kommission am Montag bekanntgab. Die Überprüfung
       habe nämlich ergeben, dass es „entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte“
       enthält, die Heranwachsende noch nicht einordnen könnten.
       
       Das unverhohlen mit [1][Künstlicher Intelligenz (KI)] generierte Filmchen
       zeigt, was laut AfD-Weltbild so alles auf dem Spiel steht. Das geht
       ungefähr so: Entweder haben in Zukunft blonde Menschen in sonnigen Gärten
       eine gute Zeit, oder mit Niqab verschleierte Personen marschieren in
       Formation durch dunkle, verwüstete Straßenzüge.
       
       Die Parolen, die Angstmache: Vieles an dem Video ist verstörend – aber
       bewegt sich auf demselben Niveau wie eine x-beliebige Wahlkampfrede eines
       AfD-Kandidaten. Was die Alarmglocken bei den Jugendschützer*innen
       schrillen ließ, waren wohl die vor rassistischen Stereotypen triefenden
       KI-Bilder von Geflüchteten und Musliminnen sowie die effekthascherische
       Gegenüberstellung von Gut und Böse.
       
       ## Der Unterschied zwischen Regulierung und Zensur
       
       Doch der Schaden ist längst angerichtet. Das Video stammt aus dem
       [2][Landtagswahlkampf der AfD in Brandenburg], ist seit Mitte September
       2024 online und auch am Montag abrufbar. Auf Facebook ist es mit 30.000
       Views einer der meistgesehenen Clips der Brandenburger AfD der vergangenen
       Monate, auf Instagram und Tiktok hat es jeweils hunderte Likes.
       
       Warum dauert es so lange, offensichtlich rassistisches Material zumindest
       für Heranwachsende zu sperren? „Rechtsprechung braucht einfach Zeit“,
       erklärt am Montag eine Sprecherin der zuständigen Medienanstalt
       Berlin-Brandenburg (MABB) der taz. Regulierung könne schließlich nur im
       Nachhinein erfolgen – und sei rechtlich anfechtbar. „Anders als etwa
       Zensur, die Inhalte im Vorfeld verhindern würde.“
       
       Die wittert die AfD sowieso immer und überall. Deshalb ist es wenig
       verwunderlich, dass [3][Brandenburgs AfD-Chef René Springer] am Montag wie
       bestellt „einen schweren Eingriff in die Meinungsfreiheit“ beklagt und von
       einer – Achtung, hier kommt der Kampfbegriff – „Zensurmaßnahme“ der MABB
       spricht. Springer kündigt sodann auch an, vor dem Verwaltungsgericht zu
       klagen sowie eine einstweilige Verfügung zu beantragen, um die Anordnung
       zur Sperrung des Clips auszusetzen.
       
       Egal, wie der Rechtsstreit ausgeht: Die AfD lacht sich schon jetzt ins
       Fäustchen. Denn das Video ist bloß eine weitere wohlkalkulierte
       Grenzüberschreitung – eine [4][Taktik, die die AfD perfekt beherrscht]. Die
       Rüge der Jugendschützer schafft Aufmerksamkeit und stärkt die
       Opfererzählung der Rechtsextremen, [5][mitten im Wahlkampf].
       
       20 Jan 2025
       
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