# taz.de -- Humanitäres Völkerrecht Israel-Libanon: „Starke Beweise für Israels Kriegsverbrechen“
       
       > Im Israel-Libanon-Krieg gab es viele mögliche Völkerrechtsverstöße, sagt
       > Analystin Giselle Jetti. Wie können sie vor internationale Gerichte
       > kommen?
       
 (IMG) Bild: Trauerzug für den bei israelischen Angriffen getöteten Journalisten Issam Abdallah im Oktober 2023
       
       taz: Frau Jetti, Sie haben sechs Expert*innen für humanitäres Völkerrecht
       zu möglichen Kriegsverbrechen Israels im Libanon befragt. Was ist das
       Ergebnis?
       
       Giselle Jetti: Dass es starke Beweise für Kriegsverbrechen und
       systematische Verstöße gegen das Völkerrecht gibt.
       
       taz: Um welche möglichen Verstöße geht es?
       
       Jetti: Unwirksame Warnungen zum Schutz von Zivilist*innen. Die Verletzung
       der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und dass nicht zwischen
       Zivilist*innen und Kombattanten unterschieden wurde. Gezielte Angriffe
       auf medizinisches Personal und Journalist*innen, beispielsweise der Fall
       des Reuters-Journalisten Issam Abdallah. Angriffe auf Friedenssoldaten: Die
       UN-Mission UNIFIL hat mehr als 30 israelische Angriffe auf ihre Stellungen
       und Personal gezählt. Das ist ein schwerer Verstoß gegen das Völkerrecht
       und die Resolutionen des UN-Sicherheitsrats. Der Einsatz von weißem
       Phosphor im Südlibanon, dokumentiert von Human Rights Watch und Amnesty
       International. Außerdem verursachen israelische Kampfflugzeuge
       Überschallknalle, um die Bevölkerung zu terrorisieren.
       
       taz: Was ist humanitäres Völkerrecht?
       
       Jetti: Ein Regelwerk, auch als „Kriegsrecht“ bezeichnet, das Grenzen und
       rechtliche Pflichten für die Kriegsführung festlegt. Es schützt diejenigen,
       die nicht oder nicht mehr direkt an Kämpfen beteiligt sind, wie
       Zivilist*innen und Gefangene. Der Ursprung sind die Genfer
       Konventionen, die Zusatzprotokolle und das Völkergewohnheitsrecht. Das
       erste Zusatzprotokoll regelt internationale bewaffnete Konflikte, das
       Zweite nicht-internationale.
       
       taz: Israel hat einige dieser Verträge nicht ratifiziert. Entsteht dadurch
       ein rechtliches Vakuum? 
       
       Jetti: Nein. Das internationale Gewohnheitsrecht gilt weiter. Das beruht
       auf früheren Rechtsprechungen. Es ist wie ein Konsens oder ein gemeinsames
       Verständnis darüber, was im Krieg erlaubt ist.
       
       taz: Israel argumentiert, die Hisbollah nutze Zivilist*innen als
       „menschliche Schutzschilde“, zivile Opfer seien als Kollateralschäden
       gerechtfertigt.
       
       Jetti: Ja, nach internationalem Recht sind menschliche Schutzschilde streng
       verboten. Die Hisbollah trägt die rechtliche Verantwortung, wenn sie
       militärische Einrichtungen in der Nähe von Zivilist*innen positioniert.
       Sie verstößt damit gegen das Verbot, Zivilist*innen zu gefährden, um
       militärische Ziele zu schützen. Doch selbst wenn das so wäre, entbindet das
       die israelischen Militärbefehlshaber nicht von ihren völkerrechtlichen
       Verpflichtungen.
       
       taz: Welche Verpflichtungen?
       
       Jetti: Unterscheidung, Vorsichtsmaßnahmen und Verhältnismäßigkeit:
       Unterscheidung zwischen Zivilist*innen und Kombattanten, zwischen
       zivilen Objekten und militärischen Zielen. Maßnahmen zu ergreifen, die
       Schäden an der Zivilbevölkerung vermeiden oder minimieren. Angriffe sind
       verboten, wenn die zu erwartenden Schäden an der Zivilbevölkerung im
       Verhältnis zu dem zu erwartenden militärischen Vorteil übermäßig hoch
       wären.
       
       taz: Wie beurteilen Sie die Einhaltung der Grundsätze?
       
       Jetti: Die hohen zivilen Opferzahlen geben Anlass zu bedenken, ob Israel
       die Grundsätze der Unterscheidung und der Vorsicht beachtet. Israel scheint
       im Libanon die gleiche Taktik wie in Gaza angewendet zu haben, indem Israel
       „menschliche Schutzschilde“ als pauschale Rechtfertigung für alle getöteten
       Nichtkombattanten verwendet. Die UN hat dieses Vorgehen scharf verurteilt.
       
       taz: Israel sagt, dass die Luftangriffe auf die Hisbollah abzielen würden,
       um diese militärisch zu schwächen.
       
       Jetti: Selbst bei legitimen militärischen Zielen können zivile Opfer ein
       Kriegsverbrechen darstellen, wenn der unmittelbar erlangte militärische
       Vorteil in keinem Verhältnis zu den erlittenen zivilen Verlusten steht.
       
       Könnte Libanon Anklage gegen Israel wegen Kriegsverbrechen vor dem
       Internationalen Gerichtshof (IGH) erheben?
       
       Jetti: Da gibt es für den Libanon rechtliche Hindernisse. Der einzige
       Vertrag, den beide Länder ratifiziert haben und der begründen würde, dass
       der Gerichtshof zuständig ist, wäre die UN-Völkermordkonvention. Libanons
       Ansprüche wären aber Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die
       Menschlichkeit. Andere gemeinsame Verträge, Konventionen oder Abkommen
       zwischen Libanon und Israel fehlen. Das schränkt Libanons Möglichkeiten,
       vor dem IGH zu klagen, erheblich ein. Es würde sich eh nur um eine
       beratende Stellungnahme handeln, der IGH prüft nicht die strafrechtliche
       Verantwortung.
       
       Das macht der Internationale Strafgerichtshof (IStGH). Weder Libanon noch
       Israel sind Mitglieder. Warum akzeptiert Libanon die Zuständigkeit nicht?
       
       Jetti: Der IStGH muss die Grundsätze der Gerechtigkeit anwenden. Er kann
       nicht eine Konfliktpartei vor dem Völkerrecht zur Rechenschaft ziehen und
       die andere nicht. Hier wird es knifflig. Das libanesische Kabinett hat
       tatsächlich eine Erklärung beim IStGH einreichen wollen, um dem Gericht zu
       erlauben, Kriegsverbrechen im Land zu untersuchen. Das Kabinett hat die
       Anfrage aber wieder zurückgezogen.
       
       taz: Die Hisbollah würde das nicht zulassen, weil sie dann vom IStGH zur
       Rechenschaft gezogen werden könnte?
       
       Jetti: In mehreren Berichten heißt es, die libanesische Führung habe Angst
       davor, dass der IStGH sich mit Verbrechen vor diesem Krieg befasst. Also
       mit Kriegsverbrechen, die von allen Milizen im libanesischen Bürgerkrieg
       begangen wurden, deren Köpfe heute noch in der Politik sind. Die
       Unterstützer der Hisbollah in der Regierung sind möglicherweise besorgt,
       dass der Strafgerichtshof die Partei für ihre Kriegsverbrechen zur
       Rechenschaft ziehen würde.
       
       taz: Gerechtigkeit kann also nicht erreicht werden?
       
       Jetti: Es ist zweifelhaft, ob der Libanon jemals in der Lage sein wird,
       seinen Fall gegen Israel vor ein internationales Gericht zu bringen und
       eine Bestrafung, Sanktionen und Wiedergutmachung durchzusetzen. Die
       internationale Gerichtsbarkeit ist aber nicht nutzlos. Das Völkerrecht
       trägt immer noch dazu bei, weltweit Bewusstsein dafür zu schaffen, was
       gerecht ist. Das kann die politische Debatte und Entscheidungen
       beeinflussen.
       
       27 Nov 2025
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Julia Neumann
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Nahost-Konflikt
 (DIR) Libanon
 (DIR) Waffenruhe
 (DIR) Kriegsrecht
 (DIR) Internationaler Strafgerichtshof
 (DIR) GNS
 (DIR) Libanon
 (DIR) Libanon
 (DIR) Tötung
 (DIR) Libanon
 (DIR) Schwerpunkt Nahost-Konflikt
 (DIR) Schwerpunkt Nahost-Konflikt
 (DIR) Libanon
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Israel und Libanon: Eine Waffenruhe, die nicht hält
       
       Israel setzt Luftschläge im Libanon fort. Die UN spricht von schwerer
       Zerstörung, massiven Luftraumverletzungen und möglichen Kriegsverbrechen.
       
 (DIR) Erstes Treffen seit Jahrzehnten: Israel und Libanon führen direkte offizielle Gespräche
       
       Die letzten November unterzeichnete Waffenruhe in Libanon wackelte immer,
       doch jüngst wuchs die Sorge vor Eskalation. Direkte Gespräche sollen
       Abhilfe schaffen.
       
 (DIR) Völkerrechtsverletzung bei Terrorabwehr: Lizenz zum Töten
       
       Der Niedergang des Völkerrechts ist mit dem War on Terror eng verknüpft.
       Heute ist der Terrorvorwurf weltweit ein Mittel der Entrechtung.
       
 (DIR) Papstbesuch im Libanon: Das perfekte Image für Leo XIV.
       
       In Libanon wird das katholische Kirchenoberhaupt bejubelt. Doch es gibt
       auch Kritik: Denn in den kriegsgebeutelten Süden des Landes reist er nicht.
       
 (DIR) Gaza-Friedensplan: Rückkehr nach Gaza?
       
       Die Palästinensische Autonomiebehörde hat kaum Rückhalt in der eigenen
       Bevölkerung. Doch nun will sie in Gaza wieder die Kontrolle übernehmen.
       
 (DIR) Israelischer Angriff in Libanon: Er ging zum Fußball und kam nicht mehr zurück
       
       Bei einem israelischen Angriff auf ein dicht besiedeltes palästinensisches
       Camp im Libanon werden mindestens 14 Menschen getötet – darunter auch
       Kinder.
       
 (DIR) Israel und Libanon: Der Krieg, den es offiziell nicht gibt
       
       Zwischen Israel und Libanon gilt eine Waffenruhe. Doch bei Angriffen
       sterben immer wieder Libanes*innen, viele können nicht in ihre zerstörten
       Dörfer zurück.