# taz.de -- Humanitäres Völkerrecht Israel-Libanon: „Starke Beweise für Israels Kriegsverbrechen“
> Im Israel-Libanon-Krieg gab es viele mögliche Völkerrechtsverstöße, sagt
> Analystin Giselle Jetti. Wie können sie vor internationale Gerichte
> kommen?
(IMG) Bild: Trauerzug für den bei israelischen Angriffen getöteten Journalisten Issam Abdallah im Oktober 2023
taz: Frau Jetti, Sie haben sechs Expert*innen für humanitäres Völkerrecht
zu möglichen Kriegsverbrechen Israels im Libanon befragt. Was ist das
Ergebnis?
Giselle Jetti: Dass es starke Beweise für Kriegsverbrechen und
systematische Verstöße gegen das Völkerrecht gibt.
taz: Um welche möglichen Verstöße geht es?
Jetti: Unwirksame Warnungen zum Schutz von Zivilist*innen. Die Verletzung
der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und dass nicht zwischen
Zivilist*innen und Kombattanten unterschieden wurde. Gezielte Angriffe
auf medizinisches Personal und Journalist*innen, beispielsweise der Fall
des Reuters-Journalisten Issam Abdallah. Angriffe auf Friedenssoldaten: Die
UN-Mission UNIFIL hat mehr als 30 israelische Angriffe auf ihre Stellungen
und Personal gezählt. Das ist ein schwerer Verstoß gegen das Völkerrecht
und die Resolutionen des UN-Sicherheitsrats. Der Einsatz von weißem
Phosphor im Südlibanon, dokumentiert von Human Rights Watch und Amnesty
International. Außerdem verursachen israelische Kampfflugzeuge
Überschallknalle, um die Bevölkerung zu terrorisieren.
taz: Was ist humanitäres Völkerrecht?
Jetti: Ein Regelwerk, auch als „Kriegsrecht“ bezeichnet, das Grenzen und
rechtliche Pflichten für die Kriegsführung festlegt. Es schützt diejenigen,
die nicht oder nicht mehr direkt an Kämpfen beteiligt sind, wie
Zivilist*innen und Gefangene. Der Ursprung sind die Genfer
Konventionen, die Zusatzprotokolle und das Völkergewohnheitsrecht. Das
erste Zusatzprotokoll regelt internationale bewaffnete Konflikte, das
Zweite nicht-internationale.
taz: Israel hat einige dieser Verträge nicht ratifiziert. Entsteht dadurch
ein rechtliches Vakuum?
Jetti: Nein. Das internationale Gewohnheitsrecht gilt weiter. Das beruht
auf früheren Rechtsprechungen. Es ist wie ein Konsens oder ein gemeinsames
Verständnis darüber, was im Krieg erlaubt ist.
taz: Israel argumentiert, die Hisbollah nutze Zivilist*innen als
„menschliche Schutzschilde“, zivile Opfer seien als Kollateralschäden
gerechtfertigt.
Jetti: Ja, nach internationalem Recht sind menschliche Schutzschilde streng
verboten. Die Hisbollah trägt die rechtliche Verantwortung, wenn sie
militärische Einrichtungen in der Nähe von Zivilist*innen positioniert.
Sie verstößt damit gegen das Verbot, Zivilist*innen zu gefährden, um
militärische Ziele zu schützen. Doch selbst wenn das so wäre, entbindet das
die israelischen Militärbefehlshaber nicht von ihren völkerrechtlichen
Verpflichtungen.
taz: Welche Verpflichtungen?
Jetti: Unterscheidung, Vorsichtsmaßnahmen und Verhältnismäßigkeit:
Unterscheidung zwischen Zivilist*innen und Kombattanten, zwischen
zivilen Objekten und militärischen Zielen. Maßnahmen zu ergreifen, die
Schäden an der Zivilbevölkerung vermeiden oder minimieren. Angriffe sind
verboten, wenn die zu erwartenden Schäden an der Zivilbevölkerung im
Verhältnis zu dem zu erwartenden militärischen Vorteil übermäßig hoch
wären.
taz: Wie beurteilen Sie die Einhaltung der Grundsätze?
Jetti: Die hohen zivilen Opferzahlen geben Anlass zu bedenken, ob Israel
die Grundsätze der Unterscheidung und der Vorsicht beachtet. Israel scheint
im Libanon die gleiche Taktik wie in Gaza angewendet zu haben, indem Israel
„menschliche Schutzschilde“ als pauschale Rechtfertigung für alle getöteten
Nichtkombattanten verwendet. Die UN hat dieses Vorgehen scharf verurteilt.
taz: Israel sagt, dass die Luftangriffe auf die Hisbollah abzielen würden,
um diese militärisch zu schwächen.
Jetti: Selbst bei legitimen militärischen Zielen können zivile Opfer ein
Kriegsverbrechen darstellen, wenn der unmittelbar erlangte militärische
Vorteil in keinem Verhältnis zu den erlittenen zivilen Verlusten steht.
Könnte Libanon Anklage gegen Israel wegen Kriegsverbrechen vor dem
Internationalen Gerichtshof (IGH) erheben?
Jetti: Da gibt es für den Libanon rechtliche Hindernisse. Der einzige
Vertrag, den beide Länder ratifiziert haben und der begründen würde, dass
der Gerichtshof zuständig ist, wäre die UN-Völkermordkonvention. Libanons
Ansprüche wären aber Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die
Menschlichkeit. Andere gemeinsame Verträge, Konventionen oder Abkommen
zwischen Libanon und Israel fehlen. Das schränkt Libanons Möglichkeiten,
vor dem IGH zu klagen, erheblich ein. Es würde sich eh nur um eine
beratende Stellungnahme handeln, der IGH prüft nicht die strafrechtliche
Verantwortung.
Das macht der Internationale Strafgerichtshof (IStGH). Weder Libanon noch
Israel sind Mitglieder. Warum akzeptiert Libanon die Zuständigkeit nicht?
Jetti: Der IStGH muss die Grundsätze der Gerechtigkeit anwenden. Er kann
nicht eine Konfliktpartei vor dem Völkerrecht zur Rechenschaft ziehen und
die andere nicht. Hier wird es knifflig. Das libanesische Kabinett hat
tatsächlich eine Erklärung beim IStGH einreichen wollen, um dem Gericht zu
erlauben, Kriegsverbrechen im Land zu untersuchen. Das Kabinett hat die
Anfrage aber wieder zurückgezogen.
taz: Die Hisbollah würde das nicht zulassen, weil sie dann vom IStGH zur
Rechenschaft gezogen werden könnte?
Jetti: In mehreren Berichten heißt es, die libanesische Führung habe Angst
davor, dass der IStGH sich mit Verbrechen vor diesem Krieg befasst. Also
mit Kriegsverbrechen, die von allen Milizen im libanesischen Bürgerkrieg
begangen wurden, deren Köpfe heute noch in der Politik sind. Die
Unterstützer der Hisbollah in der Regierung sind möglicherweise besorgt,
dass der Strafgerichtshof die Partei für ihre Kriegsverbrechen zur
Rechenschaft ziehen würde.
taz: Gerechtigkeit kann also nicht erreicht werden?
Jetti: Es ist zweifelhaft, ob der Libanon jemals in der Lage sein wird,
seinen Fall gegen Israel vor ein internationales Gericht zu bringen und
eine Bestrafung, Sanktionen und Wiedergutmachung durchzusetzen. Die
internationale Gerichtsbarkeit ist aber nicht nutzlos. Das Völkerrecht
trägt immer noch dazu bei, weltweit Bewusstsein dafür zu schaffen, was
gerecht ist. Das kann die politische Debatte und Entscheidungen
beeinflussen.
27 Nov 2025
## AUTOREN
(DIR) Julia Neumann
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