# taz.de -- Plan gegen Menschenhandel: Mehr Aktion
       
       > Gegen sexuelle Ausbeutung, Zwangsheirat, Arbeitsausbeutung: Am Mittwoch
       > will das Kabinett einen Aktionsplan beschließen, der sofort in Kraft
       > treten kann.
       
 (IMG) Bild: In Bonn protestierten Aktivist*innen im Oktober beim „Walk for Freedom“ gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel
       
       Berlin taz | 226 minderjährige Betroffene von Menschenhandel in Deutschland
       zählte das Bundeskriminalamt 2023. Ein Großteil der Verfahren beschäftigte
       sich mit sexueller Ausbeutung, auch Arbeitsausbeutung und Zwangsheiraten
       spielten eine Rolle. Unter anderem dagegen will die Bundesregierung nun
       intensiver vorgehen: Am Mittwoch berät das Kabinett den von
       Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) eingebrachten Nationalen
       Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung von Menschenhandel.
       
       Anders als bei Gesetzen, die danach noch den Weg durchs Parlament nehmen
       müssen, kann der Aktionsplan sofort nach Beschluss in Kraft treten. Dass
       das Kabinett zustimmt, gilt als sicher.
       
       In dem Aktionsplan, der der taz exklusiv vorliegt, geht es um alle Formen
       des Menschenhandels – neben sexueller Ausbeutung, Arbeitsausbeutung und
       Zwangsheirat also zum Beispiel um Menschenhandel zum Zweck der
       Organentnahme oder Ausbeutung durch Leihmutterschaft.
       
       Der Plan sei ein „strategischer Leitfaden“, heißt es aus dem zuständigen
       Referat des Bundesfamilienministeriums. Ziel sei es, die Unterstützung für
       Betroffene zu verbessern und deren Rechte zu stärken, indem Maßnahmen
       gebündelt und überprüfbar gemacht werden.
       
       ## Bedarf an Hilfe „immens“
       
       Es sei „ein Erfolg und wichtiger Schritt“, sagte Paus der taz, dass der
       Aktionsplan erstmals verabschiedet werde. „Menschenhandel ist eine schwere
       Menschenrechtsverletzung, der wir energisch entgegentreten müssen.“
       
       Ein besonders hohes Risiko, betroffen zu sein, heißt es im Aktionsplan,
       hätten Menschen, die in prekären wirtschaftlichen Verhältnissen leben,
       einen unklaren aufenthaltsrechtlichen Status haben und über geringe
       deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Zugleich sei der Bedarf an Hilfe und
       Unterstützung „immens“: Dabei geht es unter anderem um psychosoziale
       Beratung sowie Hilfe bei der Opferentschädigung oder in
       aufenthaltsrechtlichen Verfahren.
       
       Das Dokument ist in vier Handlungsfelder gegliedert: Prävention,
       Strafverfolgung, Kooperation sowie Schutz, Unterstützung und Entschädigung.
       Zudem befasst sich ein Kapitel mit Forschung und Monitoring. Für alle
       Handlungsfelder werden detailliert aktuelle und geplante Maßnahmen und
       Zuständigkeiten aufgelistet. Im Bereich der Prävention etwa geht es um
       Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagnen, die zum Teil schon laufen,
       Projekte zur Stärkung der Beratungsstruktur sowie den Ausbau von
       Kooperationen zwischen AkteurInnen.
       
       Im Handlungsfeld Schutz, Unterstützung und Entschädigung sind laufende
       Modellprojekte inbegriffen, in denen es beispielsweise um besondere
       Schutzbedarfe bei der Aufnahme von Geflüchteten geht, zudem
       Vernetzungstreffen von AkteurInnen.
       
       ## Wegen Ampelbruch schon jetzt
       
       Im Bereich der Strafverfolgung geht es um europäische und internationale
       Kooperationen sowie die Anpassung von Straftatbeständen an EU-Richtlinien.
       Aufgelistet wird zudem die Überarbeitung von Praxisleitfäden, zum Beispiel
       dem zur Anwendung kindgerechter Kriterien in Strafverfahren, sowie die
       Etablierung von Bund-Länder-Projektgruppen, die sich mit der Umsetzung der
       geplanten Maßnahmen beschäftigen sollen. Diese erstrecken sich zunächst auf
       einen Zeitraum von vier Jahren. Danach sollen sie überprüft und
       aktualisiert werden.
       
       In die Umsetzung eingebunden sind Bundesministerien, Länder und
       Zivilgesellschaft. Die Federführung soll beim Bundesfamilienministerium
       liegen. Geplant war die Veröffentlichung des Aktionsplans ursprünglich für
       Frühjahr 2025. Wegen des Bruchs der Koalition zog Paus dies nun vor.
       
       11 Dec 2024
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Patricia Hecht
       
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