# taz.de -- Orbans „Souveränitätsgesetz“: EU-Kommission verklagt Ungarn
       
       > Immer wieder wird Budapest vorgeworfen, den Rechtsstaat auszuhöhlen. Die
       > EU-Kommission kündigt eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof an.
       
 (IMG) Bild: Nicht erfreut: Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orban
       
       Brüssel dpa | Die EU-Kommission will Ungarn erneut wegen mutmaßlicher
       Verstöße gegen europäisches Recht vor dem Europäischen Gerichtshof
       verklagen. Grund sei diesmal das nationale Gesetz über die „Verteidigung
       der Souveränität“, teilte die Brüsseler Behörde mit.
       
       Sie sieht darin unter anderem Verstöße gegen Grundsätze der Demokratie, der
       freien Meinungsäußerung und der Vereinigungsfreiheit. Konkret geht es den
       Angaben zufolge auch um die Achtung des Privat- und Familienlebens und das
       Recht darauf, vertraulich mit Anwältinnen und Anwälten sprechen
       beziehungsweise schreiben zu können.
       
       Mit dem im Dezember verabschiedeten [1][Gesetz wurde ein neues „Amt für
       Souveränitätsschutz“] eingerichtet, das eventuelle Bedrohungen Ungarns aus
       dem Ausland überwachen soll. Das bereits geltende Verbot der
       Parteienfinanzierung aus dem Ausland wurde damit auf Vereine und andere
       Organisationen ausgeweitet. Verantwortlichen dieser Organisationen, die
       versuchen, Finanzquellen aus dem Ausland zu verschleiern, drohen zudem drei
       Jahre Freiheitsentzug.
       
       ## „Amt für Souveränitätsschutz“ besonders in der Kritik.
       
       „Das Gesetz verleiht dem Amt einen sehr weiten Ermessensspielraum für die
       Ermittlungen – insbesondere, was den Zugang zu Informationen betrifft –,
       und gestattet es dem Amt, in die Ermittlungstätigkeit anderer Behörden
       einzugreifen“, teilte die EU-Kommission mit. Die Befugnisse und der große
       Ermessensspielraum werde Folgen etwa für Nichtregierungsorganisationen,
       [2][Medien und Journalisten haben] und wohl nicht verhältnismäßig sein.
       
       Der Grünen-Abgeordnete Daniel Freund sagte, das Gesetz „stammt aus dem
       Lehrbuch Wladimir Putins und kommt ganz konkret gegen die Zivilgesellschaft
       in Ungarn zum Einsatz“.
       
       ## Bei Verurteilung droht eine Geldstrafe
       
       Bereits im Februar hatte die Brüsseler Behörde wegen des neuen Gesetzes
       [3][ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Budapest
       eingeleitet]. Ungarn hielt jedoch an dem Gesetz fest. Sollte die Klage der
       Kommission nun erfolgreich sein und der Europäische Gerichtshof Budapest
       verurteilen, droht bei einem weiteren Festhalten an dem Gesetz eine
       Geldstrafe.
       
       Es wäre nicht die erste Geldstrafe gegen Ungarn. Der EuGH verhängte
       beispielsweise im Juni eine Strafe, weil Ungarn aus EuGH-Sicht gegen das
       EU-Asylrecht verstößt. Da Ungarn die 200-Millionen-Euro-Strafe nicht
       bezahlt hat, will die Europäische Kommission das Geld von künftigen
       EU-Zahlungen an Budapest abziehen.
       
       3 Oct 2024
       
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