# taz.de -- Keine Sozialleistungen im Jugendarrest: Nach Entlassung droht Mietrückstand
       
       > Im Jugendarrest können Sozialleistungen gestrichen werden, auch Wohngeld.
       > Das Urteil aus Celle ist umstritten, trotzdem gab es keine Revision.
       
 (IMG) Bild: Wohin nach dem Jugendarrest? Diese Frage werden sich auch die Insassen der Jugendstrafanstalt Hameln künftig stellen müssen
       
       [1][Jugendliche, die im Jugendarrest] sind, haben keinen Anspruch auf
       Sozialleistungen. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in
       Celle Ende Juni entschieden. Am Montag legte das Gericht die Begründung für
       sein Urteil vor. Ob der Jugendarrest als freiheitsentziehende Maßnahme gilt
       und deswegen Leistungen gekürzt werden sollen, darüber sind sich Fachleute
       uneins.
       
       Dem 1998 geborenen Kläger hatte das Jobcenter Peine für zwei Wochen, die er
       im [2][Jugendarrest] verbringen musste, Grundsicherungsleistungen
       gestrichen, rund 400 Euro. Gegen diese Entscheidung legte er Widerspruch
       ein. Das Jobcenter rechnete den Tag der Entlassung aus den Kürzungen
       heraus, die grundsätzliche Logik der Leistungsverweigerung behielt es
       jedoch bei. Die anschließende Klage wies das Sozialgericht Braunschweig ab.
       
       Auch das Landessozialgericht urteilte nun zu Ungunsten des Klägers. Er
       hatte beantragt, die Entscheidungen des Jobcenters aufzuheben, da es einen
       rechtlichen Unterschied zwischen dem Jugendarrest und einer
       Freiheitsentziehung gebe.
       
       ## Resozialisierung oder Strafe?
       
       Theresia Höynck von der [3][Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und
       Jugendgerichtshilfen] kann die Begründung des Gerichts mit Blick auf die
       Rechtslage nachvollziehen, kritisiert aber die Regelungen im
       Sozialgesetzbuch und vor allem die Ergebnisse, zu denen sie führen: „Dass
       ein Jugendlicher wegen zwei Wochen Jugendarrest Leistungen gekürzt bekommt,
       ist absurd, und gefährlich“, sagt Höynck. „Denn es verhindert den im
       Jugendgerichtsgesetz wichtigen Aspekt der [4][Resozialisierung].“
       Insbesondere die enthaltenen Wohngeldkürzungen hätten nichts mit
       Resozialisierung zu tun, sondern seien reine Strafe.
       
       Auch das [5][Landessozialgericht erkennt in seiner Urteilsbegründung]
       Unterschiede zwischen Jugendarrest und Freiheitsstrafe. Der Arrest ist in
       „seiner konkreten Vollstreckung variabel und kann in Abhängigkeit von den
       individuellen Lebensumständen des Betroffenen jederzeit geändert werden“.
       Ein Arbeits- oder Bildungsangebot des Jobcenters könnte im Sinne des
       Erziehungsaspekts eine Entlassung aus dem Jugendarrest zur Folge haben.
       
       Denn das Jugendgerichtsgesetz schreibt vor, dass eine Arrestform eine
       Ausbildung oder Arbeit des Jugendlichen nicht beeinträchtigen darf.
       Außerdem gebe es viele verschiedene Arten von Zuchtmitteln, anders als
       beispielsweise bei freiheitsentziehenden Maßnahmen wie einer Jugendstrafe
       ohne Bewährung.
       
       Andere Gerichte hatten den Jugendarrest in der [6][Vergangenheit deshalb
       nicht als freiheitsentziehende Maßnahme gewertet]. Betroffene wären somit
       berechtigt, Leistungen zu beziehen.
       
       Die Celler Richter erkennen die unterschiedlichen Einschätzungen in der
       Rechtsprechung an und haben wegen der grundsätzlichen Bedeutung Revision
       beim Bundessozialgericht zugelassen. Das Urteil ist aber inzwischen
       rechtskräftig, ein Antrag auf Revision ist laut einer Sprecherin des
       Bundessozialgerichts nicht fristgerecht eingegangen.
       
       ## Verzicht auf Revision könnte taktisch motiviert sein
       
       Für Theresia Höynck, die auch Professorin für Jugendrecht an der Uni Kassel
       ist, kann das verschiedene Gründe haben: „Solche Prozesse sind langwierig.
       Gerade im Jugendrecht kommt es deshalb häufig vor, dass Prozesse nicht
       durchgefochten werden, auch wegen der Belastung der Jugendlichen.“
       Andererseits könne der Verzicht auf eine Revision taktische Gründe haben.
       Denn ein höchstinstanzliches Urteil könnte die rechtlichen Spielräume in
       der Zukunft einschränken. „Im Zweifel ist es jetzt sinnvoller,
       rechtspolitisch auf die Gesetzgebung einzuwirken“, sagt Höynck.
       
       Auch aus ganz praktischen Gesichtspunkten kritisiert Höynck die
       Entscheidung und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen, wenn einem
       Jugendlichen, der ohnehin schon in einer Krise stecke, auch noch die Miete
       gekürzt werde. „Man muss sich mal überlegen – am Ende sind die Betreuer in
       der Arrestanstalt mehr damit beschäftigt, die Angelegenheit mit der
       unbezahlten Miete zu klären, als sich um echte
       Wiedereingliederungsmaßnahmen zu kümmern.“
       
       Berthold Wesseler, Leiter der Jugendgerichtshilfe in Osnabrück, sind aus
       den vergangenen Jahren keine Fälle wie der vom Jobcenter in Peine bekannt.
       Er bestätigt aber, dass solche Kürzungen die Situation für junge Leute
       nicht leichter machten.
       
       Im niedersächsischen Justizministerium will man noch prüfen, welche
       Auswirkungen das Urteil auf die Praxis des Jugendvollzugs hat, wie eine
       Sprecherin mitteilte.
       
       Das Urteil ist auch aus verwaltungstechnischer Perspektive fragwürdig: Denn
       im Zweifel rutscht die Person aus der einen Maßnahme in eine andere. Dann
       muss sich wieder eine neue Abteilung damit beschäftigen, „und das wegen
       vier Wochen, die ein Jugendarrest höchstens dauert“, wie Höynck zu Bedenken
       gibt.
       
       28 Aug 2024
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Strafrecht/!5099439
 (DIR) [2] /Streit-um-Jugendarrest/!543528/
 (DIR) [3] https://www.dvjj.de/die-dvjj/vorstand/
 (DIR) [4] /Sinn-und-Unsinn-von-Gefaengnissen/!5723494
 (DIR) [5] https://landessozialgericht.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/keine-grundsicherung-bei-jugendarrest-234881.html
 (DIR) [6] https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/174962
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Mika Backhaus
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Straffällige Jugendliche
 (DIR) Niedersachsen
 (DIR) Jugendliche
 (DIR) Gericht
 (DIR) Jugendhilfe
 (DIR) Social-Auswahl
 (DIR) Knast
 (DIR) Lesestück Recherche und Reportage
 (DIR) Knast
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Überfüllter Knast: Bremen will Jugendliche verlegen
       
       Die Bremer JVA ist ausgelastet. Nun sollen Ersatzfreiheitsstrafen
       ausgesetzt und der Jugendstrafvollzug nach Niedersachsen verlegt werden.
       
 (DIR) Gefängnis für Jugendliche: Amin ist wieder da
       
       Unser Autor arbeitete als Abteilungsleiter in der JVA Adelsheim. Immer
       wieder begegnete ihm dort Amin. Kann jungen Männern so geholfen werden?
       
 (DIR) Sinn und Unsinn von Gefängnissen: Ein schlechter Ort
       
       Hamburg baut ein neues Jugendgefängnis und setzt auf totgeglaubte Konzepte
       der Überwachung und Kontrolle. Dabei ginge es womöglich auch ohne Knäste.