# taz.de -- Streit um Jugendarrest
       
       > DEBATTE Hilft Einsperren bei Schulschwänzern? Schulleitungen wollen sich
       > „nur absichern“
       
       Die Grundbuchhalle des Ziviljustizgebäudes war am Dienstagabend bis auf den
       letzten Platz besetzt, als Richtervereine zur Diskussion über den
       Jugendarrest für Schulschwänzer einluden. Das Fazit: Juristisch und
       fachlich ist die derzeitige Praxis der Schulbehörde hoch umstritten.
       
       Seit 2009 können Schüler ab 14 Jahren fürs Schwänzen mit 75 Euro Bußgeld
       bestraft werden. Zahlen sie das nicht, geht die Sache vor den
       Jugendrichter, der als letzte Sanktionsstufe bis zu eine Woche Jugendarrest
       auf Hahnöfersand verhängt. Thorsten Schmidt war dort bis 2011 Leiter und
       sagt, er hätte nie gedacht, dass so etwas in Hamburg möglich würde. Die
       meisten Arrestanten seien Berufsschüler in schulischen Warteschleifen ohne
       konkrete Abschlussperspektive. „Raten Sie mal, wie alt die 2010 im
       Durchschnitt waren“, fragte er. „17,9 Jahre.“ Kurz darauf, mit dem 18.
       Geburtstag, endet die Schulpflicht ohnehin.
       
       Im Arrest werde mit den Jugendlichen pädagogisch gearbeitet, berichtet der
       jetzige Leiter David Heldmann. Es gebe Lern- und Entspannungstraining; man
       versuche, wieder eine Anbindung an die Schule zu organisieren. Doch Zahlen,
       wie viele der über hundert Ex-Arrestanten wieder zur Schule gingen, gibt es
       nicht. Die Sache gehöre untersucht, mahnte der Kriminologe Peter Wetzels.
       Der Eingriff in die Freiheitsrechte der Kinder sei sonst „schwerlich zu
       legitimieren“. Ohnehin fehle in Hamburg ein Landesgesetz, das den
       Jugendarrest regelt und Qualitätsstandards setzt.
       
       Auch die Höhe des Bußgelds, das die Schüler in den Arrest bringt, ist
       strittig. Bei Erwachsenen, die nur Taschengeld haben, „könnte eine
       Erzwingungshaft gar nicht angeordnet werden“, sagte der Jugendrichter
       Joachim Katz. Der Wandsbeker Richter Niels Focken räumte offen ein, dass
       das Bußgeld nur Hilfsmittel ist, als letzte Konsequenz sei auch der Arrest
       richtig.
       
       Das sahen Schulleiter anders. Im Kollegium glaube keiner, dass der
       Jugendarrest nütze, sagte ein Berufsschulleiter, der bislang 45 Bußgelder
       beantragte. „Wir tun es nur, um uns abzusichern, falls der Jugendliche
       etwas anstellt“, ergänzte seine Kollegin. „Nicht weil wir denken, dass es
       dem Jugendlichen hilft.“ KAJ
       
       8 Nov 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) KAJ
       
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