# taz.de -- Soldat wegen Vierfachmord vor Gericht: Ein brutaler privater Feldzug
       
       > Vier Menschen soll der ehemalige Elitesoldat Florian G. getötet haben –
       > aus Rache an seiner Frau, die ihn verlassen wollte. Nun steht er vor
       > Gericht.
       
 (IMG) Bild: Mehrfachmord in der Idylle: einer der Tatorte
       
       Verden taz | Der Mann, der vier Menschen in einer Art privaten
       Militäraktion getötet haben soll, schlurft – erzwungen durch die Fußfessel
       – in den Gerichtssaal und gibt sich keine Mühe, sein Gesicht vor den
       Kameras zu verbergen. In betont gerader, militärischer Haltung nimmt er
       zwischen seinen beiden Pflichtverteidigern Platz, beantwortet die üblichen
       Fragen nach seinen persönlichen Daten mit einem zackigen „richtig“ und
       schweigt ansonsten.
       
       Aber vor dem Landgericht Verden soll an diesem Mittwoch ohnehin erst einmal
       nur die Anklage verlesen werden. Die zeichnet noch einmal nach, was in
       weiten Teilen schon nach den Taten an die Öffentlichkeit gelangte. Wie der
       Bundeswehrsoldat Florian G. in der Nacht des 1. März sein privates
       Waffenarsenal sammelte, seine Ausrüstung anlegte und aus der Kaserne in
       Seedorf zunächst in Richtung Scheeßel fuhr.
       
       Zu dem Haus, in dem sich der neue Lebensgefährte [1][seiner Noch-Ehefrau]
       aufhielt, mit seinen Eltern und seinem sechsjährigen Sohn aus einer
       vorherigen Beziehung. Wochenlang soll sich Florian G. in seinen Hass auf
       den Nebenbuhler hineingesteigert haben, nachdem ihm seine Frau mitgeteilt
       hatte, sich von ihm trennen zu wollen. Dessen Eltern gab er eine Mitschuld,
       weil sie die neue Beziehung gefördert und unterstützt haben sollen.
       
       ## Wie eine militärische Aktion
       
       Das Ganze soll geplant gewesen sein wie eine militärische Aktion, sagt die
       Staatsanwaltschaft. Er soll die Häuser ausgekundschaftet, die Objekte
       seines Hasses in „primäre“ und „sekundäre“ Ziele unterteilt haben. In
       dieser Nacht schlug er zu, zuvor hatte er sich in einem Baumarkt in Zeeven
       eine Spaltaxt besorgt und in einem Getränkemarkt „Freixenet“-Flaschen
       gekauft, aus denen er vier Molotow-Cocktails bastelte.
       
       Die Frau, die er als erstes erwischte, war in seinen Augen wohl ein
       „sekundäres“ Ziel. Die 55-jährige Mutter seines Nebenbuhlers lag auf dem
       Bauch in ihrem Bett [2][und sah ihn nicht kommen]. Er tötete sie mit zwei
       Schüssen in den Hinterkopf, bevor er sich ins Obergeschoss aufmachte, um
       den neuen Freund seiner Frau zu attackieren. Den verfolgte er durch den
       Flur und tötete ihn mit zehn Schüssen, während sich der sechsjährige Sohn
       im Kinderzimmer direkt nebenan befand.
       
       Dann fuhr er weiter. Zum Haus der besten Freundin seiner Frau. Hier – so
       haben es die Ermittlungsbehörden rekonstruiert – schlug er ein
       Badezimmerfenster ein, ballerte blind hinein, wie er es in der
       Häuserkampfausbildung gelernt hatte, stieg dann ein und traf auf die
       33-jährige Stephanie K.
       
       ## Auch Bundeswehr-Material verwendet
       
       Sie war beim Geräusch der Schüsse panisch ins Kinderzimmer direkt neben dem
       Bad gelaufen, hatte ihre dreijährige Tochter mitsamt der Decke aus dem Bett
       gerissen und hielt sie im Arm, als der 32-Jährige sich ins Zimmer drängte.
       Sie soll noch versucht haben auf ihn einzureden, er schoss trotzdem.
       
       Weil das Kind und die Mutter von der gleichen Kugel getötet wurden, gilt
       dies juristisch nur als eine Tat. Das Kind, so soll er später den
       Ermittlungsbehörden gesagt haben, war ein Versehen, er habe es nicht
       wahrgenommen. Die Staatsanwaltschaft glaubt das nicht. Auf dem Weg nach
       draußen schubst er im Flur die 11-jährige Tochter beiseite, die neben ihrer
       Mutter im Schlafzimmer geschlafen hatte. Dann wirft er einen „von der
       Bundeswehr entwendeten Nebeltopf“, wie es in der Anklageschrift heißt,
       unter das Auto der Familie unter dem Carport und verschwindet.
       
       Er fährt zu einem nahe gelegenen See, an dem er auch seine Frau
       kennenlernte, trinkt mehrere Biere und telefoniert mit einem Freund.
       [3][Erst am frühen Morgen stellt er sich], in der Von-Düring-Kaserne in
       Rotenburg an der Wümme, die gar nicht seine ist.
       
       ## Warum durfte er die Waffen behalten?
       
       Das Waffenarsenal, dass er bei sich hatte, eine Sig-Sauer-Pistole und ein
       Schnellfeuergewehr von Heckler & Koch soll nicht aus Bundeswehrbeständen
       stammen. Und trotzdem entzünden sich an diesen Waffen gleich eine ganze
       Reihe von Fragen, wie auch die Vertreter der Nebenkläger beim
       Prozessauftakt noch einmal betonen.
       
       Denn immerhin gab es ja eine Anzeige wegen Bedrohung vor der Tat, sogar
       eine Gefährderansprache durch die Polizei. Warum durfte der Mann seine
       Waffen behalten? Warum hat bei der Bundeswehr niemand gemerkt, was sich
       hier anbahnte? Die Frage, ob sich diese Taten hätten verhindern lassen,
       beschäftigen die Nebenkläger sehr, sagen die erfahrenen Opferanwälte
       Steffen Hörning und Helen Wienands. Sie befürchten allerdings auch, dass
       sie sich wohl nie beantworten werden lässt.
       
       Neun Nebenkläger vertreten die beiden Anwälte. Es sind die unmittelbaren
       Angehörigen der Getöteten, der Mann, der seine Frau und seinen Sohn
       verloren hat, die Ex-Partner des getöteten Geliebten und der Freundin, die
       Kinder, die diesen Wahnsinn miterleben mussten. Die Frau, auf die Florian
       G.s Rachefeldzug eigentlich zielte, gehört nicht dazu. Sie ist ja kein
       unmittelbares Opfer und damit als Nebenklägerin nicht zugelassen.
       
       Nicht alle Hinterbliebenen sind psychisch in der Lage, sich diesem Prozess
       auszusetzen, sagen die Anwälte. Sie haben auch die Anklageschrift lieber
       nicht gelesen, um sich all diesen grausamen Details nicht aussetzen zu
       müssen. Aber eines wünschen sie sich eigentlich alle: die Höchststrafe. Die
       Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Eine anschließende
       Sicherungsverwahrung. Damit der mutmaßliche Täter nie wieder in die Nähe
       dieser Kinder kommt.
       
       Einige hätten sich auch gewünscht, dass er sich äußert. Im Rahmen des
       Ermittlungsverfahrens hat Florian G. das noch getan. Auch mit einem
       Gutachter hat er schon gesprochen. Nun verkündet er vor Gericht
       überraschend, sich vorläufig nicht einlassen zu wollen. „Feige“ fänden ihre
       Mandanten das, sagt Wienands, die vor allem die Familie des Geliebten
       vertritt. [4][Das Gericht] muss nun andere Teile der Beweisaufnahme
       vorziehen. Es hat [5][für diesen Prozess] 35 Verhandlungstage angesetzt,
       die sich bis in den nächsten März ziehen.
       
       21 Aug 2024
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Nadine Conti
       
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