# taz.de -- Stellvertreter-Femizid in Scheeßel: Lebenslang für mordenden Ex-Soldaten
       
       > Florian G. tötete drei Erwachsene und ein Kleinkind in einem brutalen
       > nächtlichen Feldzug. Jetzt wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt.
       
 (IMG) Bild: Einer der Tatorte: Zwei Kinder, die miterleben mussten, wie jeweils ein Elternteil brutal zusammengeschossen wurde
       
       Verden taz | Es war ziemlich klar, worauf das hinausläuft: Der
       Bundeswehrsoldat Florian G. hatte gestanden, in einem nächtlichen privaten
       Feldzug drei Erwachsene und ein Kleinkind getötet zu haben. Dafür forderten
       nicht nur Staatsanwaltschaft und Nebenklage eine lebenslängliche
       Freiheitsstrafe, sondern auch seine eigenen Verteidiger. In ihrem Plädoyer
       sprach seine Anwältin sogar davon, auch Florian G. selbst sei eigentlich
       „innerlich tot“, nicht mehr in der Lage irgendetwas zu empfinden, neben ihr
       säße „eine leere Hülle“.
       
       Als das Landgericht Verden am Freitag sein Urteil verkündete, ging es also
       eigentlich nur noch um eine Frage: Erkennt das Gericht eine besondere
       Schwere der Schuld und schließt damit einen Antrag auf vorzeitige
       Entlassung nach 15 Jahren aus, oder nicht? Für die besondere Schwere der
       Schuld spreche schon die Anzahl der Taten, sagte der Richter.
       
       Anderthalb Stunden nahm sich der Vorsitzende Zeit, um diesen Prozess zu
       rekapitulieren, der in 25 Verhandlungstagen so ziemlich jeden Abgrund
       ausgelotet hat, in dem Bemühen, keine Fragen offenzulassen. Das lag auch im
       Interesse der Angehörigen, betonten die Anwälte der Nebenkläger.
       
       Denn neben den Todesopfern gab es ja noch weitere Opfer: Zwei Kinder, die
       miterleben mussten, wie jeweils ein Elternteil brutal zusammengeschossen
       wurde. Eltern, Großeltern, Ex-Partner, die mit den Folgen dieser Nacht
       leben müssen und teilweise mit Bildern vom Tatort, die sie nie wieder
       loslassen werden.
       
       In der Nacht zum 1. März 2024 war Florian G. zunächst in das Haus seines
       Nebenbuhlers eingedrungen. Er tötete erst die Mutter des neuen
       Lebensgefährten seiner Frau und stellte dann diesen selbst, brüllte ihn an:
       „Was hast du dir dabei gedacht, meine schwangere Frau zu ficken?“ Und
       durchsiebte den in Todesangst schreienden Mann schließlich mit so vielen
       Schüssen, dass – wie der Richter in seiner Urteilsbegründung noch einmal
       hervorhob – sein Körper so zerfetzt war, dass das innere Gewebe nicht
       einmal mehr den einzelnen Organen zugeordnet werden konnte.
       
       ## Wie in der Häuserkampfausbildung gelernt
       
       Ohrenzeuge der Tat: Der siebenjährige Sohn des Opfers aus erster Ehe. Der
       von seinem Großvater dann panisch an der Leiche des Vaters vorbei in den
       Keller getragen wurde, wo sie auf das Eintreffen der Polizei warteten. Da
       war Florian G. schon unterwegs zum Haus der besten Freundin seiner Frau im
       Nachbarort.
       
       Auch hier ging er vor, wie er es in der Häuserkampfausbildung gelernt
       hatte, zerschlug ein Fenster, ballerte blind hinein, stieg ein, drang in
       das Kinderzimmer vor, wohin die 33-Jährige instinktiv geflüchtet war, um
       ihre dreijährige Tochter zu schützen.
       
       Das Kind starb in ihren Armen, in eine Decke gewickelt. Das sei nicht seine
       Absicht gewesen, versicherte der Angeklagte. Und die Kammer glaubte ihm,
       nachdem sie die Videoaufzeichnung der Babykamera gesichtet und den
       Polizisten und den Richter angehört hatte, die mit seiner Verhaftung
       befasst waren. Auf dem Weg nach draußen schubste Florian G. die elfjährige
       ältere Tochter beiseite, die den Tod ihrer Mutter und der kleinen Schwester
       miterleben musste.
       
       ## Mordserie sollte in einem Suizid gipfeln
       
       Noch etwas nahm das Gericht dem Angeklagten ab: Dass diese Mordserie
       ursprünglich in einem Suizid gipfeln sollte. Dafür, sagte Richter Volker
       Stronczyk, sprächen eben nicht nur die Einlassungen des Angeklagten und die
       vom Sachverständigen diagnostizierte depressive Anpassungsstörung, sondern
       auch die Aussagen seines ehemals besten Freundes, mit dem er nach der Tat
       telefonierte.
       
       Das Gericht hatte sich große Mühe gegeben, die Gefühlslage und Wahrnehmung
       des Angeklagten auszuloten – auch wenn der in seiner auffällig
       emotionslosen Art kaum in der Lage war, Auskunft zu geben. Als
       „gefühlskalt“ wurde er von Prozessbeteiligten, Zeugen und Beobachtern immer
       wieder beschrieben. Er sagte so Dinge wie: Er könne jetzt endlich wieder
       essen und schlafen, weil die tot waren, die ihm das angetan haben.
       
       Das gehörte zu den schwierigsten Momenten im Prozess: Die Momente, in denen
       das Beziehungsgeflecht rund um seine Frau ausgeleuchtet wurde und es
       zeitweise so wirken konnte, als sollte den Opfern noch eine Mitschuld
       zugeschrieben werden, an dem, was passiert ist.
       
       Doch darum ginge es nicht, betonte der Richter, sondern lediglich darum,
       die Motivlage des Angeklagten zu erörtern. Und der hätte eben durchaus
       nicht ganz zu Unrecht das Gefühl gehabt, ihm werde ganz übel mitgespielt.
       Das bestätigten überraschenderweise sogar seine Ex-Schwiegermutter,
       Ex-Schwägerin und eine gemeinsame Freundin des Paares, die wenig
       Verständnis für das Hin und Her im Zuge der Trennung hatten und Florian G.
       als liebevollen Vater beschrieben.
       
       Er habe sich in die Ecke gedrängt gefühlt, befürchtet seinen Sohn und das
       noch gar nicht geborene zweite Kind nicht mehr sehen zu dürfen, aus dem
       gemeinsamen und von ihm finanzierten Haus gedrängt zu werden, berufliche
       Schwierigkeiten zu bekommen, weil seine Frau und ihr neuer Freund Anzeige
       gegen ihn erstattet hatten.
       
       ## Gefährderansprache kurz vor Tat
       
       Die Gefährderansprache, wenige Tage vor der Tat, hat in diesem Prozess auch
       noch einmal eine Rolle gespielt. Hätte die Tat verhindert werden können,
       wenn man die Anzeige ernster genommen und die privaten Waffen des
       Sportschützen einkassiert hätte? Nein, sagt das Gericht. Niemand konnte
       diese Eskalation voraussehen. Was er zu seiner Frau und ihrem Freund sagte,
       hätten die zwar subjektiv als Bedrohung empfunden – war aber so vage
       formuliert, dass es im engeren juristischen Sinne diesen Tatbestand nicht
       einmal erfüllt hätte.
       
       Auch die späteren Opfer hätten sich – nachzulesen in ihren Whatsapp-Chats –
       wohl nicht in akuter Lebensgefahr gesehen. Und als Florian G.s Ehefrau den
       Polizisten für die Gefährderansprache die Tür öffnete, hat sie nicht auf
       den Waffenschrank hingewiesen. Und auch der Anwalt der Nebenklage, Stefan
       Hörning, sagt: Der war so entschlossen, das hätte den allenfalls für ein
       paar Tage aufgehalten – bis er sich anderswo Waffen beschafft hätte.
       
       ## Fehler im System bei der Bundeswehr
       
       Gibt es also überhaupt eine Lehre, die man aus diesem Prozess ziehen kann?
       Möglicherweise, sagt Florian G.s Anwältin, gibt es bei der Bundeswehr einen
       Fehler im System. Sie glaubt, er sei von seinem Auslandseinsatz in Mali mit
       einer schweren Posttraumatischen Belastungsstörung (PTSD) zurückgekehrt.
       Jedenfalls habe danach die Entfremdung der Eheleute und die Klagen der Frau
       über seine emotionale Kälte begonnen.
       
       Eine Behandlung habe er aber vermieden, weil er dann seinen Dienst an der
       Waffe hätte aufgeben müssen. Und damit das, was er als „zweite Familie“
       bezeichnete, die seinem Leben Halt und Struktur gegeben hat.
       
       28 Feb 2025
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Nadine Conti
       
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